Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Ob den Geschäftsführer der GmbH an der Unterlassung der fristgerechten (und gemäß § 49 Abs 1 lit a FinStrG strafbefreienden) Bekanntgabe der Höhe der seitens der GmbH dem Finanzamt geschuldeten Beträge ein Verschulden trifft, ist irrelevant, weil sich der in der zitierten Besti... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Wird der Geschäftsführer der GmbH - auch wenn ihm die finanziellen Schwierigkeiten der GmbH grundsätzlich bekannt sind - durch die erstmalige Nichtdurchführung von Abgabenüberweisungen seitens der Bank für die GmbH überrascht, so ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, daß selb... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;GmbHG §18;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer der GmbH muß jedenfalls aus dem erstmaligen Rücklangen seitens der Bank nicht durchgeführter Überweisungen von Abgaben für die GmbH erkennen, daß eine Abgabenentrichtung im Überweisungswege in Hinkunft nicht mehr erfolgen wird. Es ist daher ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1 idF 1975/335;FinStrG §98 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0062 E 21. September 1982 VwSlg 5707 F/1982; RS 1 Stammrechtssatz Vorsätzliches Handeln beruht zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezügli... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung vom 6. Mai 1991 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Berufungssenat I) - in der Folge: belangte Behörde - die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Spruchsenates (Senat IV) beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des (in der Folge als FA bezeichneten) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/05 88/15/0087 1 Stammrechtssatz Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muß sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. Für diesen Tatbestand ist Wissentlichkeit (dolus principalis, dolus directus) erfor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1 idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0072 E 4. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Abgabenhinterziehung erfordert Vorsatz. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1 idF 1975/335;FinStrG §98 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0062 E 21. September 1982 VwSlg 5707 F/1982; RS 1 Stammrechtssatz Vorsätzliches Handeln beruht zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezügli... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 22. April 1988 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, als Geschäftsführer der E-GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt zu haben, und zwar für 1981 von S 501.483,-- und für 1982 von S 121.970,--, wobei er dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten habe. Der Beschwerdeführer habe hiedurch das F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Es erscheint nicht unschlüssig, aus dem Umstand, daß die tatsächlich getätigten Umsätze ein Vielfaches der erklärten Umsätze betragen oder diese etwa um die Hälfte übersteigen, Wissentlichkeit die Verkürzung betreffend zu folgern (Hinweis E 3.9.1987, 87/16/0092, VwSlg 6245 F/1987). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt und hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Für Architektenleistungen betreffend drei von der österreichischen X-GmbH in Oberösterreich errichtete Bauobjekte erhielt er von dieser GmbH Honoraranzahlungen von S 1,335.600,-- (1975), S 284.000,-- (1976), S 413.000,-- (1977), S 500.000,-- (1979), S 150.000,-- (1981), S 1,267.800,-- (1983) und S 1,549.000,-- (1985). Der Beschwerdeführer erklärte diese Anzahlungen in Österreich nicht. Die Tatsache, da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1 idF 1975/335;FinStrG §98 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0062 E 21. September 1982 VwSlg 5707 F/1982; RS 1 Stammrechtssatz Vorsätzliches Handeln beruht zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezügli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/13/0064 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus, wobei die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände von der Abgabenbeh... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Juli 1986 teilte das Bundesamt für Finanzen in Bonn der belangten Behörde mit, daß die Beschwerdeführerin in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt steuerpflichtig und beim Finanzamt D. steuerlich erfaßt sei. Die Beschwerdeführerin habe im Jahre 1979 ein Mietwohngrundstück in Duisburg um 280.000 DM verkauft. Nach Abzug der vom Erwerber übernommenen Verbindlichkeiten dürften ihr 220.000 DM zugeflossen sein. Von einer Erbengemeinschaft N., an der die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch bedingter Vorsatz setzt eine die Abgabenverkürzung in Kauf nehmende, zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters voraus (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0064). Auf Vorsatz - auch in der Form des bedingten Vorsatzes - kann idR nur aus äußeren Umständen geschlossen werden (Hinweis E 17.9.19... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates am Sitze des Finanzamtes für den I. Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 25. Jänner 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als leitende Angestellte der Firma G & Co - Treuhandgesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: GesmbH) vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 des Umsatzsteuergesetzes) ungerechtfertigte Abgabengutschriften für die Jahre 1983 und 1984 von zusammen S 747.224,-- g... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0022 E 5. Oktober 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstiger Sachv... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte 1984 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Polizeijurist und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er unterfertigte am 16. Jänner 1985 einen vom Personalreferat seiner Dienststelle bereits ausgefüllten Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches 1984, der gemeinsam mit den Anträgen der anderen Bediensteten der Buchhaltung bei der Zentralstelle übermittelt wurde. Am 14. März 1985 überreichte der Beschwerdeführer seine mit 12. März 1985 datierte Einkomm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, was der Täter zur Tatzeit für möglich hielt, ist eine solche nach einem inneren Vorgang im Menschen, auf den nur durch äußere Merkmale geschlossen werden kann. Bei der Beantwortung dieser Frage handelt es sich primär um einen Akt der Beweisw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der im Jahre 1979 gegründeten P GmbH, die sich mit Kunststoff- und Metallwarenerzeugung befaßte. Am 28. Oktober 1985 wurde über das Vermögen der GmbH das Ausgleichsverfahren und am 10. April 1986 der Anschlußkonkurs eröffnet. Aus der am 16. Jänner 1986 eingebrachten Umsatzsteuererklärung der GmbH für 1984 ergab sich, daß die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 1984 nicht in voller Höhe entrichtet worden sind (ausg... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;GmbHG §18;
Rechtssatz: Aus der Aussage des Geschäftsführers der GmbH, daß Umsatzsteuervorauszahlungen und lohnabhängige Abgaben wegen finanzieller Schwierigkeiten der GmbH nicht "in der richtigen Höhe geleistet werden konnten", ergibt sich, daß der Geschäftsführer sich die Verwirklichung des tatbildmäßige... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1 idF 1975/335;FinStrG §98 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0062 E 21. September 1982 VwSlg 5707 F/1982; RS 1 Stammrechtssatz Vorsätzliches Handeln beruht zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezügli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe etwa Mitte 1985 als Steuerberater der X-GmbH deren Geschäftsführer Y auf dessen telefonische Anfrage, "ob es möglich sei, den Teil eines Gehaltes eines Angestellten zu verbuchen, ohne daß das über das Lohnkonto läuft" und "ob das auch möglich wäre, dies über den Ankauf eines Porsche laufen zu lassen", eröffnet, daß dies mög... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 litb;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;StGB §5 Abs3;
Rechtssatz: Auf den Vorsatz, auch wenn er von Gesetz in der Form der Wissentlichkeit gefordert wird, kann in der Regel nur aus äußeren Umständen geschlossen werden (Hinweis E 12.3.1991, 90/14/0137). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens waren am 23. Feber 1987 auf Antrag der G Speditions-Gesellschaft m.b.H. in S als Begleitscheinnehmer vom Anweisungszollamt Walserberg-Autobahn insgesamt sechs Stück Prototypen von Gehängen (für Schwungscheibe, Zylinderkopf, Komplettmotor und Werkstückträger) unter Zollverschluß im Begleitscheinverfahren an das Empfangszollamt Steyr angewiesen worden. Im Begleitschein war die Stellungsfrist mit 27. Feber 1987 festgesetzt und als Empfänger d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme des bedingten Vorsatzes ist nicht ein Wissen um eine Tatsache oder um ihre Wahrscheinlichkeit iS eines Überwiegens der dafür sprechenden Momente, sondern es genügt das Wissen um die Möglichkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0153 3 Stammrechtssatz Nach der herrschenden Lehre liegt Eventualvorsatz vor, wenn der Täter das verbrecherische Übel nicht erstrebt, es auch nicht als untrennbar sondern nur als möglich mit den von ihm bezweckten Folgen seiner Handlung verbunden b... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0022 E 5. Oktober 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstiger Sachv... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist allein strittig, ob die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 1977 bis 1981 zulässig ist. Der Beschwerdeführer stellt dies deshalb in Abrede, weil eine solche Wiederaufnahme gemäß § 304 BAO nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen und im Beschwerdefall das Recht, die Einkommensteuer für die Jahre 1977 bis 1981 festzusetzen, im Zeitpunkt der Wiederaufnahme wegen Ablaufes der Fünfjahresfrist de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Der im abgabenbehördlichen Bescheid angeführte Passus "sämtliche Privataufwendungen als betrieblich zu behandeln" reicht nicht aus, um allein daraus das Vorliegen des notwendigen subjektiven Tatbestandselementes des Vorsatzes zu erweisen. Insbesondere schon dann nicht, wenn sich diese... mehr lesen...