Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs2 lita;Rechtssatz
Es erscheint nicht unschlüssig, aus dem Umstand, daß die tatsächlich getätigten Umsätze ein Vielfaches der erklärten Umsätze betragen oder diese etwa um die Hälfte übersteigen, Wissentlichkeit die Verkürzung betreffend zu folgern (Hinweis E 3.9.1987, 87/16/0092, VwSlg 6245 F/1987).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150148.X01Im RIS seit
14.09.1992