Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0153 3 Stammrechtssatz Nach der herrschenden Lehre liegt Eventualvorsatz vor, wenn der Täter das verbrecherische Übel nicht erstrebt, es auch nicht als untrennbar sondern nur als möglich mit den von ihm bezweckten Folgen seiner Handlung verbunden be... mehr lesen...
Der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Beschwerdeführer reiste am 8. April 1989 mit einem Personenkraftwagen beim Zollamt B ein. Nachdem der Beschwerdeführer die Frage des Abfertigungsbeamten nach Waren, die der Beschwerdeführer in Österreich belassen oder durchführen wolle, verneint hatte, wurde bei der anschließenden Beschau ein Motor für eine Speedwaymaschine der Marke "Godden" vorgefunden. Am 12. April 1989 wurde der Beschwerdeführer von Organen des Zollamtes Linz als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorsatz muß beim Schmuggel keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein. Vielmehr genügt es, daß sich der Vorsatz des Täters darauf richtet, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen wird. Im konkreten Fall hat der Besch bei seiner Vernehmung ausdrücklich zugestanden, daß er von der No... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer lief zu 18 Vr 367/90 des Landesgerichtes Feldkirch ein Strafverfahren wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrFG (betreffend geschmuggelte Diamanten). Dem Protokoll über die am 25. Jänner 1993 abgeführte Hauptverhandlung ist zu entnehmen, daß sich der Beschwerdeführer iS der Anklageschrift für schuldig bekannte, wobei er u.a. folgendes aussagte: "... daß die Diamanten nicht verzollt waren, sonder... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0120 E 19. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der sogenannte bedingte Vorsatz (dolus eventualis), der eine Untergrenze des Vorsatzes darstellt, ist dann gegeben, wenn der Täter die Verwirklichung des Unrechtes des Sachverhaltes zwar nicht anstrebt, ja nicht einmal mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 8. Oktober 1990 beim Zollamt B. mit schriftlicher Anmeldung die Abfertigung eines Motorbootes zum Anweisungsverfahren. Über Befragen des Zollorgans nach dem Inhalt des Motorbootes verwies der Beschwerdeführer auf einen Kühlschrank und eine Spüleinrichtung. Bei der an die Abfertigung anschließenden Zollkontrolle wurden ein Außenbordmotor und zwei Schiffsschrauben vorgefunden. Bei der Vernehmung als Beschuldigter gab der Beschwerdeführer an, er habe de... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0153 3 Stammrechtssatz Nach der herrschenden Lehre liegt Eventualvorsatz vor, wenn der Täter das verbrecherische Übel nicht erstrebt, es auch nicht als untrennbar sondern nur als möglich mit den von ihm bezweckten Folgen seiner Handlung verbunden be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel der Vereitelung eines Zollverfahrens bezüglich einer mitgeführten Ware erfolgen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt, geschlossen werden. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom heutigen Tag, 91/14/0129, 93/14/0015, 0082, (in der Folge: Vorerkenntnisse) verwiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Administrativbeschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vom 20. Dezember 1991 nicht Folge. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, er habe als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0120 E 19. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der sogenannte bedingte Vorsatz (dolus eventualis), der eine Untergrenze des Vorsatzes darstellt, ist dann gegeben, wenn der Täter die Verwirklichung des Unrechtes des Sachverhaltes zwar nicht anstrebt, ja... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 22. Juni 1989 erkannte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (im folgenden: Zollamt) den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 20. August 1988 anläßlich seiner Einreiseabfertigung beim Zollamt Saalbrücke verschiedene eingangsabgabepflichtige Schmuckstücke, und zwar 339 Stück Goldringe und 69 Paar Ohrgehänge aus Gold im Zollwert von S 119.349,--, worauf Eingangsabgaben von S 23.870,-- EUSt und S 358,-- AF entfielen, vorsätzlich unter Verletz... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0133 2 Stammrechtssatz Dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG entsprechend muß der Vorsatz des Schmuggels keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein. Es genügt vielmehr, daß sich beim Vorliegen einer ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter anderem eine Gastwirtschaft. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß in den Jahren 1984 bis 1987 Erlöse im Ausmaß von mehr als S 970.000,-- verkürzt worden waren. Dies hatte zur Folge, daß gegen den Beschwerdeführer gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde, weil der Verdacht bestehe, daß er a) fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung seiner Offenlegungs- und Wahrheitspflichten in den Kalenderjahren 1984 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Verliert ein Abgabepflichtiger die Kontrolle über sein Unternehmen (hier: der Abgabepflichtige hat behauptet, er habe durch vier Jahre hindurch aus Krankheitsgründen nicht für eine ordnungsgemäße Betriebsführung sorgen können) und tut er jahrelang nichts, um diesen Umstand abzustellen, so ist der Verdacht begr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der mit Notariatsakt vom 10. Juli 1987 gegründeten S. GmbH, deren Betriebsgegenstand die Führung eines chinesischen Restaurants war. Erstmals durch Mitteilungen des Magistrats der Stadt Wien vom 20. Juli 1988, 7. November 1988 und 24. Mai 1989 erlangte das Finanzamt von der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit durch die S. GmbH Kenntnis. Mit Bescheid vom 2. März 1990 leitete das Finanzamt gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs1 idF 1975/335;FinStrG §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2524/80 E 22. Oktober 1981 RS 2 Stammrechtssatz Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel erfolgten,Abgaben zu verkürzen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt... mehr lesen...
Die belangte Behörde erkannte den Beschwerdeführer im Instanzenzug der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig und bestätigte die über ihn verhängte Strafe. Der Beschwerdeführer, der Geschäftsführer der S-GmbH und der A-GmbH war, hatte unbestrittenermaßen für Dezember 1989 von ihm namens der genannten Gesellschaft unterfertigte falsche Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet, die Umsatzsteuervorauszahlung auch nicht in gesetzmäßiger Höhe entrichtet und solcherart Um... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Ob Vorsatz in der vom Gesetz geforderten Erscheinungsform vorliegt, ist sachverhaltsbezogen von inneren Vorgängen in der Person des Täters abhängig, auf die aus nach außen in Erscheinung getretenen Umständen geschlossen werden muß. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140063.X... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §207 Abs2;FinStrG §8 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Ausführungen zum Hinterziehungsvorsatz iZm verdeckten Gewinnausschüttungen und nichterklärten Kapitalerträgen aus Sicht der möglichen Verl... mehr lesen...
Das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat am 23. Jänner 1992 mit der Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG eine Handschrift "Eusebius von Caesarea: Historia ecclesiastica, 166 foll. Pergament, 300 x 210 mm, 12. Jahrhundert, St. Lambrecht" beschlagnahmt. Auf Grund einer beim Zollamt Graz eingegangenen Anzeige bestehe der Verdacht, daß die genannte Handschrift vorsätzlich unter Verletzung der zollrechtlichen Stellungs- und Erklärungspflicht in das österreichi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §17 Abs1;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §89 Abs1;ZollG 1988 §24;ZollG 1988 §25;
Rechtssatz: Die Behauptung des Fehlens einer Schädigungsabsicht, des Verhandelns mit einer "öffentlich-rechtlichen Stelle" und des "Durchwinkens" durch die Zollorgane vermag den Verdacht des Vorliegens eines für den Ausspruch des Verfalls erfo... mehr lesen...
Nach der unwidersprochenen Sachverhaltsdarstellung der belangten Behörde ist der Beschwerdeführer seit dem Jahre 1978 als Handelsvertreter tätig. Im Zuge einer im Jahre 1991 gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten finanzstrafbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1980 bis 1988 Provisionen beträchtlicher Höhe aus einem Auftragsverhältnis mit einem in Deutschland ansässigen Geschäftsherrn steuerlich nicht erfaßt hatte. Mit Bescheid vom 14. O... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Werden von einem mit seinen inländischen Einkünften steuerlich erfaßten Steuerpflichtigen die aus Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Vertragspartnern stammenden Einnahmen zur Gänze nicht offengelegt, so ist der Verdacht eines vorsätzlichen Handelns nicht unbegründet. Eur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1 idF 1975/335;FinStrG §98 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0062 E 21. September 1982 VwSlg 5707 F/1982; RS 1 Stammrechtssatz Vorsätzliches Handeln beruht zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezügli... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung wies die in der Folge als belangte Behörde bezeichnete Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des in der Folge als ZA bezeichneten Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. September 1990 als unbegründet ab. Mit diesem Erkenntnis des ZA war die Beschwerdeführerin s... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung wies die in der Folge als belangte Behörde bezeichnete Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz) die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des in der Folge als ZA bezeichneten Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. April 1986 als unbegründet ab. Mit diesem Erkenntnis des ZA war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er ha... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG entsprechend muß der Vorsatz des Schmuggels keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein. Es genügt vielmehr, daß sich beim Vorliegen einer eingangsabgabepflichtigen Ware der Vorsatz des Täters auf die Verletzung seiner Stellungspflicht oder Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde (Hinweis E 25.6.1992, 90/16/0077). Es genügt aber dolus eventualis hiefür. Bedingter Vor... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0133 2 Stammrechtssatz Dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG entsprechend muß der Vorsatz des Schmuggels keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein. Es genügt vielmehr, daß sich beim Vorliegen einer ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war für die administrativen Angelegenheiten zuständiger Geschäftsführer einer Reinigungs-GmbH. Auf Grund der Aufzeichnungen der Gesellschaft wurden in einer beauftragten Steuerberatungskanzlei die Umsatzsteuervorauszahlungen errechnet und die Erlagscheine samt (auf der Rückseite befindlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen ausgefüllt, welche in der Regel der Beschwerdeführer zur Bank brachte. Am 10. Juni 1991 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahr... mehr lesen...