Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, wies in seiner Einkommensteuererklärung des Jahres 1986 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von S 750.000,-- aus, zugewiesen aus einer Gesellschaftsbeteiligung an der Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein GmbH & Co KG, Serie X (in der Folge: Serie X). In der Einkommensteuererklärung des Jahres 1987 setzte er einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 1,100.000,-- an, zugewiesen aus einer Beteiligung an der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Da Vorsatz eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters bedeutet, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente geschlossen werden kann, erstrec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Weil der Beschuldigte eine Gestaltung gewählt hat, bei welcher ein wirtschaftliches Risiko ausgeschlossen ist und die zu ungerechtfertigten und steuerlich nicht anzue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zollwachbeamter beim Zollamt Walserberg-Autobahn und als solcher seit dem Jahre 1980 in der Zollevidenz tätig. Am 20. Juli 1992 wurde vom Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegenüber dem Beschwerdeführer eine Beschlagnahmeanordnung hinsichtlich eines Personenkraftwagens der Type MG-B Kabrio erlassen. Begründet wurde die Verfügung mit dem begründeten Verdacht, dass durch "Unterfakturierung des Kaufpreises - Zollwertes - und Nichterklärung de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs2;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §9;
Rechtssatz: Vorsätzlich handelt, wer eine strafbare Handlung mit Wissen und Wollen begeht (Hinweis E 27.2.1997, 95/16/0275). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998160131.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und bestraft wurde, weil er als für die steuerlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft mbH selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer für September 1994 im G... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §98 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der aus dem nach außen erkennbaren Verhalten eines Täters im Kontext der maßgeblichen Geschehensabläufe gezogene Schluss auf vorsätzliches Handeln iSd § 8 FinStrG ist ein Akt der Beweiswürdigung (Hinweis E 9.10.1991, 90/13/0279). Eine Bekämpfung d... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der A-GmbH vom 11. Dezember 1995 findet sich unter Tz 20 zur Umsatzsteuer folgende Feststellung: "Schätzung Ust 1992/1993 und 1993/1994 Die Ust 1992/1993 wurde anhand der vorläufigen Bilanz geschätzt. Die Ust 1993/1994 wurde anhand der vorliegenden UVA's geschätzt, bzw. waren einige Erlöse bzw. Gutschriften nicht erfaßt (Gutschrift Panoramavideo - netto 1.250.890,-; Forderung Klemmen - netto 301.095,55; Forderung Pachtzi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §33;FinStrG §49;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat, gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden (§ 93 BAO). Im Spruc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Patentanwaltskanzlei betreibt. Bei Beginn einer in den Jahren 1989 bis 1991 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde eine Selbstanzeige hinsichtlich im Betriebsvermögen befindlicher Sparbücher erstattet. Im übrigen wird zu dem dem Beschwerdefall zugrunde liegenden Sachverhalt auch auf das zur Feststellung der Einkünfte der genannten Mitunternehmerschaft ergangene hg Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl 96/1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §207 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, ob eine Abgabenhinterziehung iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO vorliegt, setzt voraus, dass die in Rede stehende Abgabe mit Vorsatz - wobei bedingter Vorsatz genügt - verkürzt wurde. Vorsätzliches Handeln beruht dabei zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße, wenn auch langjährige Verletzung von abgabenrechtlichen Verpflichtungen lässt für sich allein einen Schluss auf vorsätzliches Verhalten nicht zu (Hinweis E 27. Februar 1997, 95/16/0275). Vorsätzlich handelt vielmehr, wer ein Tatbild mit Wissen und Wollen verwirklicht. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;FinStrG §29;FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Erstattung einer Selbstanzeige kann nicht gefolgert werden, daß der Täter im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen vorsätzlich gehandelt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130033.X03 ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. November 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als für die abgabenbehördlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der K & L GmbH in Wien vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. "die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben" zu haben, und zwar: "Lohnsteuer: 7-9/92 S 193.282,-- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/03 92/14/0147 5 Stammrechtssatz Ob den Geschäftsführer der GmbH an der Unterlassung der fristgerechten (und gemäß § 49 Abs 1 lit a FinStrG strafbefreienden) Bekanntgabe der Höhe der seitens der GmbH dem Finanzamt geschuldeten Beträge ein Verschulden trifft, ist irreleva... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Zahlungsschwierigkeiten oder der Umstand, daß der einem Abgabepflichtigen eingeräumte Kreditrahmen erschöpft ist, schließt die Annahme von Vorsatz im Rahmen des § 49 Abs 1 lit a FinStrG keineswegs - und zwar insbesondere auch nicht von direktem Vorsatz - aus (Hinweis E 30.5.1995, 93/13/0217). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. April 1993 war gegen die Beschwerdeführerin das Finanzstrafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht bestehe, daß sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt habe, daß einerseits bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich u.a. Umsatzsteuer für das Jahr 1988 im Betrag von S 11.854,-- und Umsatzsteuer für das Jahr 1989 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34;FinStrG §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/31 92/13/0293 1 Stammrechtssatz Zur Frage, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist, muß das Straferkenntnis zunächst erkennen lassen, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände und rechtlichen Überlegungen die Abgabenschuld, deren Verk... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juni 1995 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich im Bereiche des betroffenen Finanzamtes unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer der Jahre 1987 bis 1990 bewirkt und eine solche Verkürzung der nämlichen Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §147 Abs1;BAO §150;BAO §151;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Daß Betriebsprüfungsberichte schon ihrer Funktion wegen grundsätzlich nicht dazu geeignet sein könnten, ausreichende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens darzustellen, trifft nicht zu. Solche Berichte ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §147 Abs1;BAO §150;BAO §151;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Nicht tragfähig für die Annahme der Begehung einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung werden, für sich allein betrachtet, regelmäßig solche Ausführungen in Betriebsprüfungsberichten sein, mit denen das steuerlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde I. Instanz wurde der Beschwerdeführer der teils versuchten und teils vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und § 13 FinStrG schuldig erkannt. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe als Wahrnehmender der steuerlichen Belange dreier namentlich genannter Abgabepflichtiger, ohne ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Versuches eines Fahrlässigkeitsdeliktes besteht nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150070.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen gelten gemäß § 13 Abs 1 FinStrG auch für den Versuch. Damit erfordert jeder Versuch in subjektiver Hinsicht den Vorsatz, die Tat zu begehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150070.X01 ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. September 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, im Bereiche des Finanzamtes für Körperschaften in Wien als Geschäftsführer der C.-Gesellschaft m. b.H. in Wien vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuern für 1990 in der Höhe von S 560.005,-- sowie von Dienstnehmerbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Fam... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 litb;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die behördliche Beweiswürdigung zur Bejahung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 Abs 2 lit b FinStrG ist insoweit schlüssig, als der Geschäftsführer eines Unternehmens, das Schwarzarbeiter besoldet und anderen Unternehmen bereitstellt, ohne daß hiefür Lohnkonten geführt und lohnabhängige A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der E-GmbH. Diese Gesellschaft plante die Errichtung einer Mülldeponie auf Grundstücken des Beschwerdeführers und holte zu diesem Zweck um ca. S 860.000,-- diverse Gutachten ein. Mit Kaufvertrag vom 23. August 1988 veräußerte der Beschwerdeführer die in Rede stehenden Grundstücke. In Punkt 11. des Vertrages wurde festgehalten, daß der Verkäufer auf dem Areal Probebohrungen durchgeführt und hiefür Gutachten eingehol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34;FinStrG §8 Abs1;
Rechtssatz: Zur Frage, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist, muß das Straferkenntnis zunächst erkennen lassen, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände und rechtlichen Überlegungen die Abgabenschuld, deren Verkürzung dem Besch vorgeworfen wird, entstanden ist. Wird dem Besch in... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz leitete mit Bescheid vom 24. August 1994 das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein, weil der Verdacht bestehe, sie habe anläßlich ihrer Einreisen in den Jahren 1989 und 1990 über das Zollamt Flughafen Wien vorsätzlich Waren, nämlich näher angeführte Damenringe, unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- und... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;StGB §5;
Rechtssatz: Der Vorsatz (bzw sein Nachweis) kann sich auch aus der (äußeren Erscheinungsform der) Tat selbst ergeben (Hinweis E 11.2.1982, 81/16/0229, 0230, VwSlg 5657 F/1982). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996160014.X04 ... mehr lesen...