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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/05 88/15/0087 1Stammrechtssatz
Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muß sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. Für diesen Tatbestand ist Wissentlichkeit (dolus principalis, dolus directus) erforderlich, was sprachlich darin zum Ausdruck kommt, daß der Täter die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 2 FinStrG "nicht nur für möglich, sondern für gewiß" halten muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160093.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2009