RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0147

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Veröffentlicht am 03.11.1992
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §49 Abs1 lita;
FinStrG §8 Abs1;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Ob den Geschäftsführer der GmbH an der Unterlassung der fristgerechten (und gemäß § 49 Abs 1 lit a FinStrG strafbefreienden) Bekanntgabe der Höhe der seitens der GmbH dem Finanzamt geschuldeten Beträge ein Verschulden trifft, ist irrelevant, weil sich der in der zitierten Bestimmung geforderte Vorsatz (bloß) auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben richten muß (Hinweis E 14.12.1987, 87/15/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140147.X05

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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