RS Vwgh 1991/9/25 91/16/0074

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs1;
StGB §5 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Annahme des bedingten Vorsatzes ist nicht ein Wissen um eine Tatsache oder um ihre Wahrscheinlichkeit iS eines Überwiegens der dafür sprechenden Momente, sondern es genügt das Wissen um die Möglichkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160074.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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