Begründung: Die Ehe der Streitteile, die im Jahr 1992 geheiratet hatten, wurde am 22. 6. 2001 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 2000 Alleineigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Mürzzuschlag, auf der sich die frühere Ehewohnung befindet. Die Liegenschaft ist mit diversen Pfandrechten, einem Wohnungsrecht des Antragsgegners und einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zu dessen Gunsten belastet. Die Antragstellerin beg... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegnerin sind Gesellschaften mbH österreichischen Rechts und befassen sich mit der Rückerstattung von Verkehrssteuern (insbesondere der Umsatzsteuer) an Touristen mit dem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, die Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet ausführen. Beide bieten Einzelhändlern die Abwicklung der Rückerstattung der Umsatzsteuer bei sogenannten Touristenexporten, die der Einzelhändler bei einem Umsatzgeschäft von Touristen als Teil d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil hat das Berufungsgericht die erstgerichtliche Abweisung eines Unterhaltsherabsetzungsbegehrens des Klägers bestätigt, die ordentliche Revision gegen seine Entscheidung jedoch für zulässig erklärt, weil eine mit dem vorliegenden Fall zur Gänze vergleichbare Rechtsprechung des OGH zur Unterhaltsbemessung bei einem schwerstbehinderten Unterhaltsberechtigten fehle und die Frage, ob die Anrechnung von Transferleistungen bei getrennten Haushalten ... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaftssache war zunächst beim Bezirksgericht Irdning anhängig. Der Gerichtsvorsteher und einzige Richter des Bezirksgerichtes Irdning zeigte seine Befangenheit an. Gemäß § 23 JN entschied darüber das Landesgericht Leoben als Erstgericht in der Ablehnungssache. Es gab der Befangenheitsanzeige des Gerichtsvorstehers statt und übertrug die Verlassenschaftssache gemäß § 30 JN dem Bezirksgericht Gröbming zur Weiterführung. Den dagegen erhobenen Rekurs des Sohne... mehr lesen...
Begründung: In der eingangs bezeichneten Sozialrechtssache übermittelte das Prozessgericht erster Instanz mit Verfügung vom 13. 11. 2000 den Akt dem Bezirksgericht Tulln als zuständigem Pflegschaftsgericht gemäß § 6a ZPO zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung, weil sich aus dem Akt Anhaltspunkte für das Fehlen der Prozessfähigkeit der Klägerin ergeben hätten. Die Genannte leistete bislang den Vorladungen des Bezirksgerichtes Tulln, bei dem das Sachwalterbestel... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 14. 5. 1998 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde das alleinige Verschulden des hier Beklagten an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. Der Ehe entstammen vier Kinder. Der Beklagte war immer berufstätig, die Klägerin führte den Haushalt, wobei sie durch Haushaltshilfen entlastet war. Die Ehe der Streitteile ist seit 14. 5. 1998 gemäß Paragraph 55, Absatz eins, EheG geschieden. Gemäß Paragraph 61, Absatz 3, EheG wu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 idF 2.ErwSchG §120AußStrG §14 C2d5AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §120AußStrG §238 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob es das Wohl des Betroffenen im Sinne des §238 Abs2 AußStrG erfordert, ihm zur Besorgung (sonstiger) dringender Angelegenheiten für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter zu bestellen, kann regelmäßig nur anhand der jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist in jedem Falle ausschließlich dessen Wohl maßgebend. Im Spannungsverhältnis zwischen Elternrechten und dem - richtig beurteilten - Kindeswohl haben erstere zurückzutreten (JBl 1996,714; 1 Ob 172/01b; 4 Ob 186/01h; 6 Ob 148/02m uva). Die Entscheidung, wem die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 8.094,59 EUR sA. Er sei durch Jahrzehnte hindurch bei der Beklagten als Steuerberater angestellt gewesen; das Vertragsverhältnis habe am 31. 3. 2000 geendet. Für das Ausscheiden sei eine "umfangreiche Generallösung" gefunden worden. Im Zusammenhang damit habe der Kläger den Auftrag erhalten, für die Beklagte Arbeiten für bestimmte Unternehmen durchzuführen. Dafür seien 170 Stunden notwendig gewesen; davon seien aus dem Dienstverhältnis 79 Stunden als... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vorliegenden, vom Rekursgericht für zulässig erklärten Revisionsrekurs wird die Rechtsfrage an den OGH herangetragen, ob ein dinglich Vorkaufsberechtigter – die Revisionsrekurswerberin – die bücherliche Übereignung der mit dem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft auch dann anfechten kann, wenn der Vorkaufsfall (hier wegen der Annahme eines Freundschaftskaufs) verneint wurde und daher die Eintragung des Vorkaufsrechts ohnehin erhalten geblieben ist. Das Rekursger... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren geht es um die Unterscheidbarkeit zweier Firmen nach § 30 HGB. Firmenrechtsträger sind eine Gesellschaft mbH und eine Aktiengesellschaft. Die beiden Unternehmen sind im Bereich der Informationstechnik tätig. Die ältere Firmenrechtsträgerin ist eine seit 18. 1. 1994 im Firmenbuch des Erstgerichtes unter der Firma Sphinx ***** eingetragene Gesellschaft mbH. Deren Geschäftszweig ist im Firmenbuch mit "EDV" ausgewiesen. Die jüngere Firmenrechtstr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ausgehend von den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Erstgerichtes lässt sich nicht erkennen, dass die Vorinstanzen entgegen § 82 Abs 1 Z 3 EheG auch Bestandteile bzw Schulden des Unternehmens (Trafik) der Antragsgegnerin in die Aufteilung einbezogen hätten. Soweit sich der Antragsteller zur Dartuung seiner diesbezüglichen Behauptung auf Abweichungen der Vorinstanzen von den Ergebnissen des eingeholte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor: Abgesehen davon, dass die Lösung der Frage, ob außer dem bereits vorliegenden ein weiteres Sachverständigengutachten zu demselben Beweisthema einzuholen gewesen wäre, zur Frage der Beweiswürdigung gehört und dahe... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Kinder der Erblasserin Frieda Josefine N*****, welche am 19. 10. 1997 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 20. 2. 1993 verstorben ist. Mit diesem, später nie widerrufenen letzten Willen verfügte die Erblasserin folgendes: "Für den Fall meines Todes bestelle ich meine drei Kinder Yvonne N*****, geboren ....., Karl N*****, geboren ..... und Harry N*****, geboren ....., grundsätzlich zu gleichen Teilen zu meinen Erben. Meine Anteile an der Firma ..... mehr lesen...
Begründung: Die am 2. 7. 1988 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Villach vom 7. 2. 2001 rechtskräftig aus dem überwiegenden Verschulden des beklagten Mannes geschieden. Die am 4. 7. 1962 geborene Klägerin war während der Ehe in ihrem ausgelernten Beruf als Konditorin nicht tätig, sondern widmete sich dem Haushalt und der Erziehung der am 6. 4. 1989 geborenen Tochter. Sie nahm erst 2000 eine stundenweise Beschäftigung als Garderobefrau mit einem ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verfügten die Fortsetzung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene. Rechtliche Beurteilung § 236 AußStrG verlangt als einzige materiellrechtliche Voraussetzung für die amtswegige Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person das Vorliegen begründeter Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme. Unter welchen konkreten Umständen im Einze... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte abhandlungsbehördlich mit ON 52 den zwischen der - durch die Erbin vertretenen - Verlassenschaft und einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag über mit Wohnungseigentum verbundene Liegenschaftsanteile, deren Zugehörigkeit zur Verlassenschaft nicht strittig ist. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des nunmehrigen Rechtsmittelwerbers zurück und erachtete den Revisionsrekurs als nicht zulässig. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 28. 9. 1994 bis 28. 9. 1997 Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus***** in*****. Im Mietvertrag wurde ein Pauschalzins von S 4.000 vereinbart. Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist des § 16 Abs 8 MRG für befristete Mietverhältnisse, begehrte die Antragstellerin in ihrem an die Schlichtungsstelle der Stadt Graz gerichteten Antrag, die Schlichtungsstelle möge Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich ihrer Vernehmung zur Verlegung ihres Wohnsitzes nach Spanien (ON 53) kündigte die Mutter an, eine Bestätigung ihres Arbeitgebers vorzulegen. Sie ersuchte allerdings, den Namen des Arbeitgebers dem Vater nicht bekannt zu geben, weil sie befürchtete, der Vater werde dort - wie auch bereits gegenüber anderen Personen - falsche Angaben über ihren Gesundheitszustand machen. Die danach vorgelegte Arbeitsbestätigung wurde unter ON 56 einjournalisiert, jedoch in der... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 834 GB 81113 Innsbruck steht im gemischten Miteigentum der Parteien dieses Verfahrens. Die Miteigentumsanteile, mit denen zum Teil Wohnungseigentum verbunden ist, verteilen sich so, dass 427/854 Anteile der Antragstellerin zukommen und ebenfalls 427/854 Anteile - zusammengerechnet - den Antragsgegnern. Es bestehen zwei Benützungsvereinbarungen aus den 80er Jahren. Die Antragstellerin strebt - soweit ihr Begehren noch Gegenstand des Verfahrens ist - ba... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, AußS... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, dass der Betroffene in seinem Rekurs gegen den erstgerichtlichen Beschluss eine Verletzung seines Gehörs nicht geltend gemacht hat, hat die im Sinn des § 237 AußStrG vorzunehmende Anhörung am 17. 7. 2001 auch tatsächlich stattgefunden. Nach dem Inhalt des darüber aufgenommenen Vermerks hat sich der Richter dabei einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft und ihm Gelegenheit gegeben, sich über Gr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder une... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind seit über 20 Jahren Mieter der im Dachgeschoss des Hauses des Klägers befindlichen Wohnung. Der Kläger kündigte am 6. 6. 2000 das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs auf und beantragte die Übergabe des Mietobjekts. Er lebe mit seiner Gattin und zwei Kindern auf engstem Raum. Für alle Hausbewohner gebe es nur eine Toilette im Obergeschoss. Der Sohn des Klägers sei sprachbehindert und werde von den Beklagten gehänselt. Die aggressiven Spannungen m... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind nach ihrem Vorbringen Eigentümer einer mit einer bücherlichen Wegeservitut zu Gunsten der im Eigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücke belasteten Liegenschaft. Die Servitut habe ihre vertragliche Grundlage in einem im Jahr 1980 abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag mit einer Genossenschaft. Diese habe im Laufe der Zeit sämtliche Grundstücke verkauft und einen Agrarweg angelegt, sodass die Servitutsberechtigten nicht mehr auf den Weg über das... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...
Begründung: Die Eheleute haben an einer Liegenschaft (mit Haus) ihrer Söhne seit 1994 ein unbeschränktes Fruchtgenussrecht. Die Ehe wurde am 15. 6. 2000 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden. In der Scheidungsvereinbarung hielten die Parteien fest, dass die Antragsgegnerin, eine holländische Staatsbürgerin, beabsichtige, künftig ihren Hauptwohnsitz in Holland und daher keinen ständigen Aufenthalt auf der Liegenschaft in Hohentauern zu haben. Die Parteien regelten die Fragen d... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der Ehescheidung der Eltern haben diese am 27. 7. 1999 gemäß § 55a Abs 2 EheG die Vereinbarung geschlossen, dass hinsichtlich der drei Kinder in Hinkunft der Kindesmutter die Pflege und Erziehung allein zustehe. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluss vom 2. 11. 1999 zu P 70/99z-5, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Etwas mehr als ein Jahr später stellte der Vater den Antrag auf Entzug des Sorgerechtes für alle drei mj Kinder und führte zur
Begründung: aus, die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ab, da die Streitteile am 1. 9. 1995 Gebrauchsvermögen und Ersparnisse einvernehmlich aufgeteilt und diese Aufteilung auch vollzogen haben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragstellers mit der
Begründung: Folge, dass der lange Zeitablauf zwischen der außergerichtlichen Aufteilungsvereinbarung und der Scheidung der Ehe ein Indiz für das Fehlen eines unmitte... mehr lesen...