Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der beim Landesgericht Feldkirch zu FN ***** eingetragenen Willy H***** GmbH mit dem Sitz in H***** und der Geschäftsanschrift in *****, über die Rekurse und Revisi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emin V***** der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 1 und 2, 15 StGB (II.) und des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (III.) sowie der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB (I.) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV.) schuldig erkannt. Danach hat er, soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz, (I.) zu einem nicht nähe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef Sch***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef Sch***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 26. März 2002 in Golling einen Bestandteil seines Vermögens veräußert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt ... mehr lesen...
Begründung: Im beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die T***** GmbH mit Sitz in Wien eingetragen. Der Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Am 18. 7. 2005 wurde vom Handelsgericht Wien der Konkurs eröffnet; Rechtsanwalt DI Mag. Michael N***** wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 27. 7. 2005 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Mit Beschluss vom 12. 4. 2007 forderte das Erstgericht den Masseverwalter unter A... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : I. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) römisch eins. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) Mit Antrag gem § 8a KartG 1988 vom 2. 7. 2002 begehrte eine Mitbewerberin der dortigen Antragsgegnerin - letztere ist mit der Antragsgegnerin im vorliegenden Kartellverfahren identisch - die Feststellung, dass ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und ein Vereinbarungs- bzw Verhaltenskartell vorliege. Das... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch und Privatbeteiligtenzusprüche enthält, wurde der Angeklagte Martin B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A./), des Vergehens des versuchten Geldwuchers nach §§ 15, 154 Abs 1 StGB (B./), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (C./) und des Vergehens des Sachwuchers ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde J***** G***** des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde J***** G***** des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 15,, 207 Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Sommer 2003 in ***** an einer unmündigen Person, nämlich der am ***** gebore... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef H***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef H***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 6. 2006 wurde ein Vertrag, mit dem ein Schenkungsvertrag betreffend eine Liegenschaft der Betroffenen rückgängig gemacht wurde, pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Das von der Betroffenen angerufene Rekursgericht hob diesen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf, ohne einen Anfechtungsvorbehalt im Sinne des § 64 Abs 1 AußStrG auszusprechen. Dennoch erhob der Sachwalter gegen d... mehr lesen...
Norm: StGB §15StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11FinStrG §13
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO setzt voraus, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Tat einem Strafgesetz unterzogen wurde, das darauf nicht anzuwenden ist, wogegen die versuchte Tat dem selben Gesetz zu unterstellen ist wie die vollendete, nämlich der durch sie verletzten materiellen Strafnorm. Erst bei der dem Subsumtionsvorgang nachgelagerten Stra... mehr lesen...
Norm: StGB §15StGB §34 Abs1 Z13StPO §281 Abs1 Z11FinStrG §13
Rechtssatz: Mit der im Zuge der Neufassung der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO durch das StRÄG 1987 erfolgten Aufnahme des zweiten Falles dieser Bestimmung in den Katalog der Nichtigkeitsgründe sollte die Möglichkeit geschaffen werden, (ohne Schmälerung des Anwendungsbereichs der Berufung) die fehlerhafte Beurteilung von Strafzumessungstatsachen im Nichtigkeitsverfahren zu relevieren. Die r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I), § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) und § 33 Abs 2 lit b FinStrG (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (römisch eins), Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (römisch II) und Paragraph 33, A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des mit 31. Dezember 1998 für tot erklärten Hugo M*****, geboren am *****, zuletzt wohnhaft in *****, Deutschland, infolge Revisionsrekurses der erblasserischen Schwester Ariana K*****, Israel, vertreten durch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** (richtig:) der Finanzvergehen des Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11 (dritter Fall), 35 Abs 1 lit a und 38 Abs 1 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** (richtig:) der Finanzvergehen des Schmuggels als Beteiligter nach Paragraphen 11, (dritter Fall), 35 Absatz eins, Litera a und 38 Absatz eins, Litera a und b FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er von Oktober 2001 bis Februa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Elisabeth S*****, vertreten durch die Mutter Mag. Erika S*****, diese vertreten durch Dr. Alfred Kriegler, Rechtsanwalt in Wien, über den außerordentlichen Rev... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Salwa B*****, vertreten durch Mag. Andrea Willmitzer, Rechtsanwältin in Baden als Verfahrenshelferin, wider den Antragsgegner DI Abder-Razzak Hani S*****, vertreten durch Mag. Georg Rupprecht,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gem § 203 Abs 7 AußStrG 2005 (BGBl Nr 112/2003) sind die Bestimmungen über den Rekurs und den Revisionsrekurs mit Ausnahme des § 52 (§§ 45 bis 51 und 53 bis 71) nur dann anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 31. Dezember 2004 liegt. Auf alle vorher ergangenen Entscheidungen sind die bisher in Geltung gestandenen Vorschriften über Rechtsmittel weiter anzuwenden. Im Hinblick auf das Datum der... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Amtsgerichtes in Z***** vom 6. 1. 2004 wurde die Ehe der Eltern geschieden, die elterliche Obsorge für die Minderjährige der Mutter übertragen (wobei der Vater das Recht hat, über wesentliche Angelegenheiten mit zu entscheiden) und der Vater zur Leistung von Unterhalt für das Kind verpflichtet. Eine Rechtskraftsbestätigung dieses Urteils liegt aber nicht vor. Der Vater stellte gemäß dem Haager Übereinkommen vom 25. 10. 1980 über die zivilrechtlichen Aspekt... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §37 Abs1 litbStGB §15 C2StGB §164 Abs1
Rechtssatz: Als Unterstützung durch den Hehler ist jede Handlung anzusehen, die objektiv geeignet ist, dem Täter das Verheimlichen oder Verhandeln zu ermöglichen. Ein Erfolg der Unterstützungshandlung ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 43/04 Entscheidungstext OGH 10.08.20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tripo G***** der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG und der teils vollendeten, teils versuchten Monopolhehlerei nach §§ 46 Abs 1 lit b, 13 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tripo G***** der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera b,, 38 Absatz eins, Litera a,, 13 FinSt... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §13FinStrG §31FinStrG §33
Rechtssatz: Beim Versuch der Abgabenverkürzung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Steuerklärung zu laufen. Entscheidungstexte 12 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 12.02.2004 12 Os 95/02 13 Os 118/18d Entscheidungstext OGH 13.03.2019 13 Os 118/18d Bei... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - wurden Dr. Hans-Jürgen G*****, Herbert N*****, Dr. Friedrich D*****, Werner B*****, DVw. Helmut S*****, Georg Ge***** und Dr. Otto T***** jeweils wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG, teilweise als Beitragstäter nach 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse nach Scheidung der Ehe der Streitteile mit Urteil vom 28. März 2001. Im Scheidungsverfahren hatten die Parteien am 28. März 2001 einen Vergleich geschlossen, mit dem der Frau (Antragstellerin und Revisionsrekursgegnerin) das Optionsrecht auf eine Liegenschaft mit dem während aufrechter Ehe gemeinsam benutzten Wohnhaus (EZ 590) eingeräumt wurde, dies unter Zugrundelegung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther H***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe im Bereich des Finanzamtes Innsbruck als Transportunternehmer fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Zeit von Jänner 1997 bis einschließlich Juli 2001 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von 78.378,83 Euro bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, g... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann bestimmten ihren Sohn Hubert O***** (im Folgenden Sohn) testamentarisch zum Alleinerben und verwiesen ihre Tochter Berta S***** (im Folgenden Tochter) auf den Pflichtteil. Zu 12 Cg 248/02z des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz ist eine auf Zahlung von EUR 18.240,88 (sA) gerichtete Pflichtteilsklage der Tochter gegen die Verlassenschaft anhängig. Zur Vertretung der Verlassenschaft, insbesondere auch in diesem Ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Valerio B*****, geboren am 5. Jänner 1989, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Dott. Pier-Luigi B*****, Arzt, ***** Italien, vertreten durch Petsch, Frosch & Klein, Rechtsanwälte in Wie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Laszlo M***** des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er am 31. Juli 2001 in Nickelsdorf vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, und zwar 5,166.200 Stück (25.831 Stangen) Zigaretten dem Zollverfahren zu entziehen versuchte. Hingegen wurde Laszlo M***** vom weiteren Vorwurf, er habe zu seinem Vorteil Gegenstände des Tabakmonopols, und zwar die im Schuldspruch angeführten 25... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. 8. 2001 beantragte die erblasserische Tochter (Revisionsrekurswerberin) die Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses, insbesondere der zum Nachlass gehörigen Liegenschaft. Die Schätzung sei deshalb notwendig, weil zwischen den Beteiligten erhebliche Auffassungsunterschiede über den Wert der Liegenschaft bestünden. Erst nach Vorliegen des Gutachtens könne sie endgültig entscheiden, ob sie allfällige Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend mach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der Revisionsrekurswerberin behauptete Mangelhaftigkeit des Verfahrens zweiter Instanz ist nicht zu erkennen. Im außerstreitigen Verfahren ist das Gericht zwar verpflichtet, die notwendigen Erhebungen von Amts wegen zu pflegen, es hat sich aber dabei im Rahmen der Anträge der Parteien zu halten (RIS-Justiz RS0006330). Bei Entscheidungen, die - wie hier - auf Parteiantrag im Interesse der Antragsteller zu erlasse... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hatte als Berufungsgericht mit seiner Entscheidung vom 27. 3. 2000 den Antrag der Impugnationsklägerin auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgewiesen, die von ihr erhobene Berufung wegen Nichtigkeit verworfen und im Übrigen der Berufung (wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung) nicht Folge gegeben. In der Entscheidung wurde ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000 nicht übersteige und die Revision jeden... mehr lesen...