Begründung: Gesetzliche Erben nach der am 10. 10. 1996 verstorbenen Aloisia H***** sind deren beide Kinder Karoline E***** (in der Folge: Tochter) und Walter H***** (in der Folge: Sohn), die je zur Hälfte des Nachlasses auf Grund des Gesetzes bedingte Erbserklärungen abgegeben haben. Die Verstorbene war Eigentümerin eines bäuerlichen Anwesens im Wienerwald, Niederösterreich, bestehend aus einer näher bezeichneten Liegenschaft, das sie am 1. 6. 1972 auf unbestimmte Zeit ihrem Soh... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §14
Rechtssatz: § 14 Abs 1 FinStrG verlangt bei mehreren Tatbeteiligten für die strafbefreiende Wirkung des Rücktrittes vom Versuch eines der Beteiligten, daß der Zurücktretende die Ausführung der Tat aktiv verhindert oder den Erfolg abwendet. Setzt ein anderer (unmittelbarer) Täter die strafbare Handlung fort und vollendet sie, so bewirkt der Rücktritt eines Beteiligungstäters nicht seine Straflosigkeit. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A I) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A II) sowie Waltraud K***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heinz C***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, F... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13
Rechtssatz: Das Noterbrecht zählt zu den Vermögensrechten, weil damit das Recht geltend gemacht wird, eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlasswertes in Geld zu erheben. Entscheidungstexte 6 Ob 113/98f Entscheidungstext OGH 23.04.1998 6 Ob 113/98f 6 Ob 250/98b Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §35 Abs1 litaVerordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU Art40Verordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU Art202 Abs2ZollR-DG §37
Rechtssatz: Wer eingangsabgabepflichtige Waren - von Zollorganen unbemerkt - in das österreichische Zollgebiet einbringt, verletzt die Gestellungspflicht (Art 40 ZK). Die Gestellung solcher Waren hat mündlich, schriftlich oder durch Vorlage von Begleitp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Laszlo R***** und Jozsefne B***** anklagekonform der Finanzvergehen "des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach den §§ 11, 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG" sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG schuldig erkannt (vgl US 7 und S 245). Mit dem angefochtenen Urteil wurden Laszlo R***** und Jozsefne B***** anklagekonform der Finanzvergehen "des gewerbsmäßigen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Androhung einer Ordnungsstrafe im Sinne des § 19 AußStrG für den Fall der Nichtbefolgung einer ergangenen Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber eine der abgesonderten Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG (SZ 40/79; 5 Ob 1576/92; 6 Ob 2150/96m ua). Ob die Ve... mehr lesen...
Begründung: Seit etwa fünf Jahren sind die Häufigkeit und die Dauer des väterlichen Besuchsrechts gegenüber seiner jetzt 11jährigen Tochter, deren Eltern geschieden sind und die sich in der Obsorge ihrer wiederverheirateten Mutter befindet, einvernehmlich derart geregelt, daß der Vater das Kind alle 14 Tage zu sich in das etwa zwei Autostunden entfernte Innsbruck holt. Das Erstgericht ordnete über Besuchsrechtsänderungsantrag der Mutter die Einholung eines kinderpsychologischen Gu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Am 6.8.1991 beantragte der geschiedene Ehegatte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin wendete ein, der Antrag sei nach Ablauf der Frist des § 95 EheG gestellt worden. Das Erstgericht wies, der Argumentation der Antragsgegnerin folgend, den Antrag ab. Das Rekursgericht hob über Rekurs des Antragstellers den Beschluß des Erstgerichtes auf und verwies die Sa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Schwarz, Dr. Jelinek und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Anna P*****, Hausfrau, ***** W***** G*****gasse 20, vertreten durch Mag. Karl Hofmann, öffentlicher Notar in Tulln, betreffend Eintragungen in den EZ ***** und ***** des Grundbuches ***** W*****, infolg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 ff idF WGN 1989
Rechtssatz: Durch die WGN 1989 wurden die §§ 13 bis 15 AußStrG neu gefaßt; die neue Fassung enthält weder eine Bestimmung über die Frist für den Revisionsrekurs noch über die Stelle, bei der er einzubringen ist. Der Oberste Gerichtshof ist aber der Meinung, daß sie an der Rechtslage nichts geändert hat, zumal jeglicher Anhaltspunkt dafür fehlt, daß eine Änderung beabsichtigt war. Daß auch der Rekurs an den Ob... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den vom Vater für das Kind zu leistenden Unterhalt ab 9.4.1990 von 1.700 S monatlich auf 500 S monatlich herab und wies sein Mehrbegehren, den Unterhalt schon ab 1.9.1987 auf 500 S herabzusetzen, ab. Das Rekursgericht änderte infolge Rekurses des Vaters den Beschluß des Erstgerichtes im abweisenden Teil dahin ab, daß es ihn zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S für die Zeit vom 1.9.1987 bis 31.3.1988 und von 1.000 S für die Zeit vom 1.4... mehr lesen...
Begründung: Am 12.7.1990 erwirkte der Antragsteller zu TZ 1954/90 des Bezirksgerichtes Silz die bis zum 12.7.1991 wirksame grundbücherliche Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ ***** KG O*****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören damals ua die Grundstücke 428, 5927 und 5928. Auf Grund eines am 10.7.1991 um 11 Uhr 19 beim Grundbuchsgericht zu TZ 2827/91 eingelangten Gesuches des Walter E***** und des Antragstell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller Elmar F***** und Cornelia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, vertreten durch die Finanzp... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch ist auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Dezember 1956 das Eigentumsrecht an der städtischen Liegenschaft für die "Föderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10. Jänner 1992 verlangte die Förderative Volksrepublik Jugoslawien die bücherliche Anmerkung der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft. Das Gesuch ist von Marijan M***** als Generalkonsul für das als Vertreter der Eigentümerin bezeichnete Generalkonsulat in Klagenfur... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 idF WGN 1989
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es sich bei der Geltendmachung des Anspruches auf Einräumung einer Dienstbarkeit zur Duldung der Verlegung einer Rohrleitung zum Transport von Gast in Ermangelung einer gleichwertigen persönlichen Beziehung um einen "rein vermögensrechtlichen Anspruch" handelt, unabhängig davon, ob der Anspruch sich auf einen privatrechtlichen Titel gründet oder aus dem öffentli... mehr lesen...
Begründung: Die O***** Gesellschaft mbH beantragte auf Grund der als Dienstbarkeitsvertrag überschriebenen Urkunde vom 3.7.1991 und der Vollmacht vom 10.5.1990 die Bewilligung der Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung der Gasleitung OGV P***** nach Inhalt und Umfang des Vertragspunktes 2. und 10. hinsichtlich des Grundstückes ***** der im Eigentum der am ***** geborenen Hildegard P***** stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Ines P*****, und Isabella P*****, in Obsorge der Mutter Jutta P*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Dr. Edgar P*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichte... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13GBG §126JN §60
Rechtssatz: Bei seinem Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes gemäß § 126 Abs 1 GBG iVm § 13 Abs 1 Z 1 AußStrG betreffend einen Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes ob einer grundsteuerpflichtigen Liegenschaft hat das Rekursgericht gemäß § 126 Abs 1 GBG iVm § 13 Abs 2 AußStrG ua sinngemäß § 60 Abs 2 JN anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13AußStrG §267 ffJN §60
Rechtssatz: Bei seinem Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes gemäß § 13 Abs 1 Z 1 AußStrG betreffend die freiwillige Feilbietung einer grundsteuerpflichtigen Liegenschaft nach den §§ 267 ff AußStrG hat das Rekursgericht gemäß § 13 Abs 2 AußStrG ua sinngemäß § 60 Abs 2 JN anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 535/91 Entscheidungste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Marianne P*****, vertreten durch Dr. Johannes Hintermayr und Dr. Michael Krüger, Rechtsanwälte in Linz, wegen Verbücherung des Eigentumsrechtes ob der Liegenschaft EZ ***** KG ***** infolge Revisionsrekurses der An... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies einen vom Vater gestellten Unterhaltsherabsetzungsantrag wegen eingetretener Volljährigkeit der Unterhaltsberechtigten zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters Folge, hob den angefochtenen Beschluß ersatzlos auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über den Unterhaltsherabsetzungsantrag unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf. Es sprach nicht aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C1aAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d1
Rechtssatz: Der Ansicht von Kralik (JBl 1991,283 285 und 286), jeder Zurückweisungsbeschluß und jede Entscheidung, bei der auf das Kindeswohl Bedacht zu nehmen ist, sei unbeschränkt anfechtbar, wird nicht gefolgt. Entscheidungstexte 3 Ob 1551/91 Entscheidungstext OGH 10.07.1991 3 Ob 15... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Pflegschaftssache für die mj. Katharina K*****, geboren 22. Mai 1979, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Franz Wolfgang B*****, vertreten durch Dr. Hans Nemetz u.a., Rechtsanwälte in Wien, gegen den Beschluß des L... mehr lesen...