RS OGH 2004/8/10 14Os43/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.2004
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Norm

FinStrG §13
FinStrG §37 Abs1 litb
StGB §15 C2
StGB §164 Abs1

Rechtssatz

Als Unterstützung durch den Hehler ist jede Handlung anzusehen, die objektiv geeignet ist, dem Täter das Verheimlichen oder Verhandeln zu ermöglichen. Ein Erfolg der Unterstützungshandlung ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119272

Dokumentnummer

JJR_20040810_OGH0002_0140OS00043_0400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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