Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs1;VermStG §11;VermStG §15;
Rechtssatz: Auch bei einer Mehrheit von zusammen zur Vermögensteuer zu veranlagenden Steuerpflichtigen (vgl § 11 VermStG über die Haushaltsbesteuerung) ist JEDER Steuerpflichtige für sich nach § 15 VermStG zur Anzeige der dort näher angeführte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 1994 hat das Hauptzollamt L als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe im Mai/Juni 1988 unter vorsätzlicher Verletzung der in den §§ 52 ZollG und 119 BAO normierten abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu dem von einem Angestellten der T-GmbH begangenen Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG dadurch beigetrage... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;StGB §12;VStG §7;
Rechtssatz: Beitragstäter ist auch, wer sonst zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen beiträgt, indem er dessen Tatbildverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonstwie fördert. Der Tatbeitrag kann durch physische oder Psychische (intellektuelle) Unte... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG §11;FinStrG §37;ReichsabgabenO §112;
Rechtssatz: Durch die Fassung der BAO, wonach bei vorsätzlichen Finanzvergehen - dazu gehört auch die Abgabenhehlerei - rechtskräftig verurteilte Täter haften, hat der Tatbestand gegenüber der Fassung der ReichsabgabenO 1919 keine Einschränkung erfahren. Im Gegenteil: Die Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1993 leitete das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG gegen den Beschwerdeführer ein, weil der Verdacht bestehe, er habe (die im Spruch: des Einleitungsbescheides näher umschriebenen) Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 iVm § 11 FinStrG (Faktum 1), der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG (Fakten 2 bis 5) und der Hinterziehung von Eingangsabgaben nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §115;FinStrG §12;FinStrG §82 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 6.10.1994 94/16/0134
Rechtssatz: Als Bestimmungstäterschaft kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung geben können, wozu ein bloßes Ersuchen, Anraten oder ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte am 19. Juni 1989 beim Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Wiener Gemeindebezirk für das Jahr 1987 eine Einkommensteuererklärung für 1987 eingereicht, in der er unter Einkünften aus Gewerbebetrieb einen Verlust von S 550.000,-- aus einer behaupteten Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an der GBG-Gesellschaftsbeteiligungs GmbH und Co Leasing OHG (im folgenden kurz: OHG) geltend machte. Die Veranlagung erfolgte antragsgemäß. Abgabenbehördl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §29 Abs3 lita;StGB §12;
Rechtssatz: Für den gemäß § 29 Abs 3 lit a FinStrG maßgeblichen Begriff des "Beteiligten" kommt es nicht darauf an, ob der Beteiligte ein sogenannter Mittäter (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB/3, Randzahl 21 zu § 12 StGB) ist, sondern es sind unter anderem auch alle jene Person... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit seinem Bruder B. unter vorsätzlicher Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht in mindestens 14 Verzollungsfällen bei dem österreichischen Eintrittszollamt Walserberg-AB bzw. beim Hauptzollamt Graz durch unrichtiges Ausstellen von Ursprungszeug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs2;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob die Erklärung des Steuerpflichtigen auf den Rechnungen geeignet war, einen Beitrag (§ 11 FinStrG) dazu zu leisten, daß eine Eingangsabgabenverkürzung bewirkt wurde, hängt von der (objektiven) Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Erklärung ab. European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit Berufungsentscheidung vom 14. Oktober 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Tirol als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Innsbruck teilweise stattgegeben und den Spruch: wie folgt abgeändert: "Der Beschuldigte ist schuldig, er hat in ... grob fahrlässig zu einer Verkürzung von Grunderwerbsteuer im Gesamtbetrag von S 87.891,-- dadurch beigetragen, daß er im Schreiben vom 18.11.1986 an d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §12;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3 lita;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §34 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 4/1993, S 264-265
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160029.X01 Im RIS seit 22.10.1992 mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0185 E 14. Dezember 1989 VwSlg 6465 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0185 E 14. Dezember 1989 VwSlg 6465 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 19. November 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma N & Sohn Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1976 bis 1982 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwertigkeit der drei Täterschaftsformen des § 11 FinStrG die im konkreten... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9 impl;BAO §79;FinStrG §1;FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1;HGB §17 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Name kann keine Rechte und keine Pflichten haben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: In Ansehung der Bezeichnung des Subjektes mit "wer" ist der Personenkreis, der als Täter für das Finanzvergehen des Schmuggels in Frage kommt, unbeschränkt. Tatsächlich kann aber (unmittelbarer) Täter des Finanzvergehens des Schmuggels nur diejenige natürlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter des Finanzvergehens des Schmuggels kann nur sein, wen eine zollrechtliche Stellungspflicht oder Erklärungspflicht trifft. Andere Personen kommen im Hinblick auf § 11 FinStrG allerdings als Bestimmungstäter oder sonst zur Ausführung des De... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §102 Abs1;FinStrG §11;FinStrG §75;
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Straftat können mehrere Personen Beschuldigte sein. Besteht der Verdacht des Zusammenwirkens (Bestimmungstäter, Beitragstäter), so ist im Verhältnis der Beschuldigten zueinander von Mitbeschuldigten zu sprechen. Der Beschuldigte ist Prozeßsubjekt, er hat in Ansehung des Grundsatzes ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;FinStrG §13 Abs1;StGB §12;StGB §15 Abs2;VStG §7 impl;VStG §8 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bleibt die Ausführungshandlung des Bestimmten im Versuch stecken, kommt vollendte Bestimmungstäterschaft nicht in Betracht (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0058, VwSlg 6024 F/1985, ÖStZB 1986/13/14, S 241). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;StGB §12;VStG §7 impl;
Rechtssatz: Eine Bestimmung kann insbesondere erfolgen durch Bitten, Befehlen, Anheimstellen, Überreden, Auffordern, Bedrängen, Beschenken, Bestechen, Loben, Versprechen, Drohung oder Ausübung sonstigen Druckes, Täuschung, Überredung uä. Eine "unschuldige" Frage, scheinbares... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11; Beachte Vorgeschichte:85/16/0058 E 5. September 1985 VwSlg 6024 F/1985;
Rechtssatz: Die Bestimmung zum Versuch erfaßt solche Fälle, in denen der unmittelbare Täter zwar eine ausführungsnahe bzw Ausführungshandlung vornimmt, diese aber nicht zur Vollendung, sondern nur zum Versuch der angesonnenen Tat führt. Bei solcher Sachlag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11; Beachte Vorgeschichte:85/16/0058 E 5. September 1985 VwSlg 6024 F/1985;
Rechtssatz: Die Tathandlung des Bestimmungstäters wird im Gesetz nicht näher umschrieben, sie deckt sich weitestgehend mit jener der "Anstiftung" des früheren Rechts. In Betracht kommen beliebige Handlungen, durch die jemand vorsätzlich den Anstoß zur Tata... mehr lesen...