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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §11;Rechtssatz
Die Lösung der Frage, ob die Erklärung des Steuerpflichtigen auf den Rechnungen geeignet war, einen Beitrag (§ 11 FinStrG) dazu zu leisten, daß eine Eingangsabgabenverkürzung bewirkt wurde, hängt von der (objektiven) Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Erklärung ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160163.X03Im RIS seit
20.11.2000