RS Vwgh 1993/12/16 92/16/0163

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §11;
FinStrG §35 Abs2;

Rechtssatz

Die Lösung der Frage, ob die Erklärung des Steuerpflichtigen auf den Rechnungen geeignet war, einen Beitrag (§ 11 FinStrG) dazu zu leisten, daß eine Eingangsabgabenverkürzung bewirkt wurde, hängt von der (objektiven) Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Erklärung ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160163.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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