Auf Antrag des Gläubigers Friedrich R. bestellte das Erstgericht mit Beschluß vom 4. Februar 1965 den Notarsubstituten Dr. M. zum Verlassenschaftskurator. Am 15. März 1965 gab Katharina W., die mit Testament vom 3. Juli 1964 zur Alleinerbin eingesetzt worden war, die bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß ab und erklärte damals, keinen Antrag auf Gläubigerkonvokation zu stellen, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Inhalt der Verlassenschaftsakten bereits mehrere Gläubiger F... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 AAußStrG §9 A2AußStrG §10 AZPO §416 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 416 Abs 2 ZPO kann im Außerstreitverfahren zumindest insoweit nicht analog angewendet werden, als der entscheidende Richter einem Rechtsmittel gegen seinen Beschluß - sei es auch auf Grund neuen Tatsachenvorbringens - noch selbst stattgeben könnte, er aber zum Schutz der Interessen eines Pflegebefohlenen auch zu amtswegigem Einschreiten verpflichtet ... mehr lesen...
Der Kaufmann Walter B. legte am 15. März 1963 einen notariellen Vertrag vom 19. Februar 1963, mit dem er die ihm gehörige Liegenschaft EZ. 640 Gb. O. samt Haus und Inventar je zur Hälfte seiner Gattin und seinem am 29. Dezember 1962 geborenen Sohn Walter B. jun. schenkte, zur pflegschaftsbehördlichen Genehmigung vor. Für den mj. Walter hatte Leopoldine B., die im Vertrag als Kollisionskurator bezeichnet worden war, die Urkunde unterschrieben. Über Vorladung des Erstrichters erschien... mehr lesen...
Norm: nö StrG §9nö StrG §10
Rechtssatz: Es besteht keine allgemeine gesetzliche Vorschrift dafür, daß auch dann, wenn Grundstücksteile ohne Enteignungsverfahren zu Straßenzwecken herangezogen werden, der Entschädigungsanspruch im außerstreitigen Verfahren zu behandeln sei (vgl SZ 26/220). Entscheidungstexte 7 Ob 113/65 Entscheidungstext OGH 28.04.1965 7 Ob 113/65 Veröff: ZVR 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbAußStrG §10 AAußStrG §16 BII2aAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuweisung des ehelichen Kindes getrennt lebender Ehegatten kann in der Nichtbeachtung von Neuerungen durch das Rekursgericht ein Verfahrensmangel vom Gewichte einer Nullität gelegen sein. Entscheidungstexte 1 Ob 159/64 Entscheidungstext OGH 26.10.1964 1 Ob 159/64 EvBl 1965/133 S ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §49 BEntmO §56 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Wenn auch das Rekursgericht die Überprüfung des erstgerichtlichen Beschlusses nach der Sachlage und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung vorzunehmen hat, so bleibt es den Parteien doch unbenommen, sich im Rekurs auf solche neue Umstände zu beziehen, die bereits vor der Erlassung des erstgerichtlichen Beschlusses erwogen werden konnten und für die richtige re... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Im Rekursverfahren kann durch neue Sachanträge nicht die Entscheidungsgrundlage verändert werden. Entscheidungstexte 6 Ob 288/60 Entscheidungstext OGH 03.08.1960 6 Ob 288/60 JBl 1961,367 (mit Glosse von Schwimann) 5 Ob 259/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 5 Ob 259/61 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §49 CAußStrG 2005 §66 Abs2 B
Rechtssatz: Sachverhaltsänderungen nach dem erstgerichtlichen Beschluss sind von der Rechtsmittelinstanz (auch vom OGH) zu berücksichtigen, wenn dies das Interesse des pflegebefohlenen Kindes erfordert (vgl 6 Ob 55/61). Entscheidungstexte 6 Ob 152/61 Entscheidungstext OGH 17.05.1961 6 Ob 152/61 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Bei auf den Augenblick abgestellten sichernden Maßnahmen sind Sachverhaltsänderungen durch das Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 6 Ob 55/61 Entscheidungstext OGH 22.02.1961 6 Ob 55/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0006852 D... mehr lesen...
Norm: ABGB §180 fAußStrG §10 AAußStrG §257
Rechtssatz: Der Gatte des Wahlparens hatte zufolge der Bestimmung des § 180 ABGB in der Fassung der 1. TeilNov auch schon vor der Neuordnung des Adoptionsrechtes durch BGBl Nr 58/1960 Beteiligtenstellung; der Adoptionsbestätigungsbeschluß war daher auch ihm (ungeachtet des durch § 18 der 1. TeilNov überholten und nunmehr aufgehobenen § 262 AußStrG) zuzustellen. Da der Gatte des Wahlparens auch durch ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §9 A2AußStrG §10 AJWG §29JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob die angeordnete vorläufige Fürsorgeerziehung in eine endgültige umzuwandeln oder aber aufzuheben sei, ist nach dem Sachverhalt zur Zeit der Beschlußfassung zu beurteilen. Das Außerstreitverfahren wird nicht vom Unmittelbarkeitsgrundsatz beherrscht. In diesem Verfahrensbereich hat das Rekursgericht nicht nur die Rechts-, sondern auch die Sachlage zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CMG §7 CMG §32
Rechtssatz: Berücksichtigung von Neuerungen betreffend die Mietzinsreserve im Rekursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 293/58 Entscheidungstext OGH 03.09.1958 5 Ob 293/58 EvBl 1958/364 S 630 = HBZ 1959,1 5 Ob 244/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 244/61 Gegenteilig; MietSlg 9125... mehr lesen...
Die Antragsteller sind Eigentümer des Hauses in Wien XV., T.-Gasse Nr. 35, die Antragsgegner Mieter von Wohnungen in diesem Hause. Am 19. September 1956 schlossen die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich wegen Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Kostenbetrage von 146.706 S 97 g. Unter Berücksichtigung einer Mietzinsreserve von 22.117 S 67 g per 30. September 1956, von 7475 S Geldbeschaffungskosten (6%) Sowie einer 7%igen Sparkassenverzinsung wurde für die Zeit vom Jänne... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 B
Rechtssatz: In einem ordentlichen Revisionsrekurs können Neuerungen vorgebracht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 413/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 7 Ob 413/56 3 Ob 327/57 Entscheidungstext OGH 26.06.1957 3 Ob 327/57 JBl 1958,100 6 Ob 110/62 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3BStG §5nö StrG LGBlNÖ 1956/100 §10
Rechtssatz: Einer kleinen, fernab vom großen Verkehr liegenden Gemeinde kann nicht zugemutet werden, eine neben der Straße liegende Fläche bei Glatteis zu bestreuen. Entscheidungstexte 2 Ob 354/57 Entscheidungstext OGH 26.06.1957 2 Ob 354/57 Veröff: EvBl 1957/298 S 464 = ZVR 1957/254 S 238 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CKartG 1959 §20KartG 1972 §94
Rechtssatz: Neuerungen sind im Rekursverfahren vor der Kartelloberkommission zulässig; daher auch die Änderung eines Kartellvertrages. Entscheidungstexte Okt 4/56 Entscheidungstext OGH 07.06.1956 Okt 4/56 Okt 5/56 Entscheidungstext OGH 25.06.1957 Okt 5/56 ÖBl 1957,92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5AußStrG §10 A
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen ist auch die Rechtsmittelinstanz noch Tatsacheninstanz und hat daher auf die vor ihrer Entscheidung eingetretenen Gesetzesänderungen Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 87/47 Entscheidungstext OGH 22.02.1947 1 Ob 87/47 Auch; Beisatz: Rechtsänderungen zwingender Natur. (T1) Veröff: JBl 1947,243 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §53ZPO §526 C2
Rechtssatz: Es ist Sache des Rekursgerichtes, falls es nicht zu einer bestätigenden Entscheidung gelangt, unter Bedachtnahme auf die gestellten Rekursanträge so zu entscheiden, wie das Erstgericht hätte entscheiden sollen, ohne dass hiebei auf seither eingetretene Umstände Bedacht genommen werden könnte (das heißt auf Grund der gleichen Sach- und Rechtslage wie zur Zeit der Erlassung des angefochte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 C4.EVHGB Art9 Abs1FGG §125 ffHGB §144
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren in Handelsregistersachen besteht gemäß § 10 AußStrG kein Neuerungsverbot. Es können daher die Ergebnisse eines streitigen Verfahrens darüber, ob eine Fortsetzung der Gesellschaft nach § 144 HGB gegeben ist, auch noch vom OGH verwertet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 138/55 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Im Jahre 1945 stellte die Firma F. & G. beim Erstgericht den Antrag, für eine Reihe ihrer Angestellten, die unbekannten Aufenthaltes seien, darunter auch für den L. zum Zwecke der Zustellung von Entlassungs- oder Kündigungsschreiben einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Mit dem Beschluß vom 1. Dezember 1945 wurde für eine Anzahl von Personen, darunter auch für den Revisionsrekurswerber L., ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB. bestellt. Das Erstgericht verfügte die Zustell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Die im § 10 AußStrG eröffnete Möglichkeit, im Rekurse neue Umstände und Beweismittel aufzunehmen, dient nicht dazu, die maßgebende Sachlage, wie sie dem Erstgericht vorlag, zu verschieben, sondern nur, sie zu ergänzen. Entscheidungstexte 1 Ob 809/54 Entscheidungstext OGH 20.10.1954 1 Ob 809/54 1 Ob 920/54 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §49 C
Rechtssatz: Neue Tatsachen, die erst nach der Entscheidung der ersten Instanz eingetreten sind, können bei Entscheidung über den (ordentlichen) Revisionsrekurs nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 580/54 Entscheidungstext OGH 29.09.1954 3 Ob 580/54 7 Ob 322/55 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 ADrittes RStG §20
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren hat das Rechtsmittelgericht auf einen nach Erlassung der Entscheidung erster Instanz erklärten Verzicht des Antragstellers Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte Rkv 27/53 Entscheidungstext OGH 21.03.1953 Rkv 27/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §66 Abs2 BAußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Neuerungen sind im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 475/51 Entscheidungstext OGH 14.08.1951 1 Ob 475/51 2 Ob 759/54 Entscheidungstext OGH 14.10.1954 2 Ob 759/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 B
Rechtssatz: Im ordentlichen Revisionsrekurs neu vorgebrachte Tatsachen sind mangels eines Nachweises nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 63/51 Entscheidungstext OGH 11.07.1951 2 Ob 63/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006887 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Der Antragstellerin wurden 167 m2 aus der Baufläche 245 mit dem Haus Nr. 85 in A. und 63 m2 aus dem Gartengrundstück 1234/7 enteignet. Das Erstgericht hat auf Antrag der Enteigneten die zu leistende Entschädigung mit dem Betrag von 141.475 S festgesetzt. Das Rekursgericht hat in Abänderung der Entscheidung der ersten Instanz den von der Republik Österreich zu leistenden Entschädigungsbetrag auf 139.175 S herabgesetzt. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der Finanzpro... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der auf Grund der Erbregelungsverordnung vom 4. Oktober 1944 DRGBl. I, Seite 242, ergangene Beschluß des Erstgerichts, mit dem die Witwe des ohne letztwillige Verfügung verstorbenen Johann W***** als Alleinerbin zum ganzen Nachlaß ihres Ehegatten eingesetzt worden war, aufgehoben. Diese Entscheidung wurde damit begründet, daß die Erbregelungsverordnung zufolge der Kundmachung der provisorischen Staatsregierung vom 3. Oktober 1945, StG... mehr lesen...