Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänz... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C6
Rechtssatz: Hat der Arbeitgeber auf ein Dauerverhalten des Arbeitnehmers nicht mit Entlassung reagiert und ist sein Entlassungsrecht nicht untergegangen, dann muss er, bevor er eine Entlassung ausspricht, den Arbeitnehmer zur Beseitigung des Zustandes unter Hinweis auf arbeitsvertragliche Konsequenzen auffordern. Es würde dem Grundsatz von Treu und Glauben und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers widersprechen, wenn dieser län... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A5AngG §27 A6UrlG §4 Abs1
Rechtssatz: Wird mit einem Arbeitnehmer an einem bestimmten Tag vor Dienstantritt der Konsum eines Urlaubstages vereinbart und dadurch der Eintritt eines Entlassungsgrundes (hier: Dienstantritt im alkoholisierten Zustand) verhindert, ist eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht unzumutbar. Eine Entlassung erfolgte daher zu Unrecht. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers richtig als den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gemäß § 27 Z 1 AngG verwirklichend und den Ausspruch der Entlassung als rechtzeitig erfolgt beurteilt. Es kann daher gemäß § 48 ASGG auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils verwiesen werden. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers richtig als den Entlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 17.2.1992 von der Beklagten eingestellt und in der Folge in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Klägerin hatte zur Zeit der Einstellung bereits die rechtliche Stellung einer begünstigten Behinderten im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG. Im Betrieb der Beklagten ist eine Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit zwischen 9:00 bis 14:30 Uhr eingeführt. Seit September 1993 besuchte die Klägerin in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr eine Abendsch... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der erste Tatbestand des § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG (Untreue im Dienst) ist mit dem ersten Tatbestand des § 27 Z 1 AngG identisch und daher auch wie diese Bestimmung auszulegen. Entscheidungstexte 9 ObA 10/97d Entscheidungstext OGH 29.01.1997 9 ObA 10/97d 8 ObA 226/00v Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2AngG §27 Z4AngG §27 Z5
Rechtssatz: Eine Dienstverhinderung berechtigt dann nicht zur Entlassung nach § 27 Z 5 AngG, sofern sie nur vorübergehender Natur ist. Jedoch kann eine durch (unverschuldete) Krankheit oder Unglücksfall bedingte Arbeitsunfähigkeit dann nach § 27 Z 2 zur Entlassung beitragen, wenn sie zu einer dauernden Dienstunfähigkeit führt (im vorliegenden Fall: Alkoholismus). Es ist auch nach den Umständen des Einzelf... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII7AngG §27 Z6 E6cASGG §46 Abs1AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Ob die Äußerung des Arbeitnehmers "Alter mach Dir nicht ins Hemd" im Einzelfall den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG begründete, ist keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 9 ObA 2186/96b Entscheidungstext OGH 16.10.1996 9 ObA 2186/96b ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 27 AngG A Allgemeines zur Entlassung 1. Wirkung und Rechtsfolgen der Entlassung 2. Bedingte Entlassung 3. Anführung von Entlassungsgründen 4. Beweispflicht 5. Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung 6. Sonstiges B Entlassungserklärung C Verwirkung des Entlassungsrechts (Verstoß gegen Unverzüglichkeitsgrundsatz) 1) Grundsatz der Unverzüglichkeit... mehr lesen...