Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seit 16. 6. 1989 mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl 1970/22, angehört, war ab 15. 5. 2001 bei der Beklagten als Küchenhilfe in einer Pizzeria beschäftigt. Mitte Mai 2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. 5. 2002, ohne die vorherige Zustimmung des zuständigen Behindertenausschusses einzuholen. Auf Beklagtenseite war zwa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. 4. 1992 bei der Beklagten als Pilot beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterliegt dem Kollektivvertrag der Beklagten für das kaufmännisch-technische Personal und Bordpersonal. Dieser Kollektivvertrag enthält im letzten Absatz seines § 10 folgende - auf Piloten anzuwendende - Bestimmung: „Wurde ein Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses mit besonderen Aufgaben beauftragt (Funktionen), so kann diese Funktion vom Dienstgeber bzw vom Diens... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 5. 5. 1997 bei der Beklagten als Marketing-Assistentin angestellt. Am 16. 7. 2001 wurde sie von einem Kind entbunden und war bis 11. 9. 2001 in Mutterschutz. Vom 12. 9. 2001 bis 15. 7. 2003 befand sie sich in Mutterschaftskarenz. Zuletzt verdiente sie ein monatliches Bruttogehalt von EUR 2.539,47 14 x jährlich. Noch während der Karenz der Klägerin fand am 17. 4. 2003 ein Gespräch zwischen der ihr und Wolfgang D*****, einem für Personalangelegenhei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Seyfullah T*****, Lagerarbeiter, *****, vertreten durch Mag. Bernhard Graf, R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. 12. 1953 geborene Kläger ist seit 3. 3. 1978 bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt war er der I*****-B*****-GesmbH zur Dienstleistung zugewiesen, deren Geschäftsführer auch die Beklagte vertritt. Auf das Dienstverhältnis des Klägers ist die Dienst- und Besoldungsordnung österreichischer Privatbahnen zum Stand 1. 1. 2003 (in der Folge: DBO) anzuwenden. Der Kläger ist iS der DBO kündigungsgeschützt. Nach § 38 Abs 5 DBO können kündigungsgeschützte Bedi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0028612; speziell zum Austritt: 9 ObA 282/97d, 9 ObA 283/00h). Ob eine Erklärung eines Arbeitnehmers als Beendigungse... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber stützt die in der Klage begehrte Feststellung auf das Schweigen der Beklagten zu seinem handschriftlichen Zusatz zu seiner Annahmeerklärung vom 17. 3. 1992 (Beil ./D). Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO erblickt er darin, dass das Berufungsgericht auf Grund krasser rechtlicher Fehlbeurteilung die herrschende Rechtsprechung zur Willensübereinkunft bei Arbeitsverhältnissen missachtet habe, von den allgemeinen Regeln der Vertragsauslegung a... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Kläger bereits eine Information erhalten hatte, wonach ua er wegen des fehlenden Auftragsstandes ab 19. 12. 2002 frei gestellt werden müsse, kam ihm am 18. 12. 2002 ein Kündigungsschreiben zu, wonach sein Arbeitsverhältnis mit 18. 12. 2002 aufgelöst werde. An diesem Tag meldete er sich im Rahmen einer Betriebsversammlung zu Wort und erklärte, dass er sich als Familienvater außerstande sehe, seine Verpflichtungen mit dem Bezug aus dem Arbeitslosengeld abzude... mehr lesen...
Begründung: Der bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigte Kläger wurde mit Schreiben vom 30. 6. 2003 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15. 8. 2003 gekündigt. Mit seiner am 7. 7. 2003 beim Erstgericht überreichten Klage focht er die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und beantragte, sie als rechtsunwirksam zu erklären. Ein dem Kläger am 1. 8. 2003 von der beklagten Partei übergebenes Schreiben vom selben Tag hat folgenden Inhalt: "Sehr geehrter Her... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Tasko S*****, Lkw-Lenker, *****, vertreten durch Mag. Boris Knirsch ua, Rechtsanwälte in ... mehr lesen...
Begründung: Die im vom Beklagten betriebenen Pflegeheim beschäftigte Klägerin wurde von dessen Geschäftsführer am 19. 2. 2003 zu einem Gespräch gebeten. Dabei konfrontierte sie der Geschäftsführer mit verschiedenen Differenzen mit dem Inhaber des Pflegeheims und angeblich von der Klägerin getätigten abträglichen Äußerungen über das Pflegeheim. Schließlich sagte er, dass er vom Beklagten beauftragt worden sei, das Dienstverhältnis hiemit zu kündigen. Die Klägerin erwiderte darauf, ... mehr lesen...
Begründung: Nach den bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen erklärte der Kläger am 22. 10. 2002 dem Geschäftsführer der beklagten Partei und deren Prokuristen, dass er zu Hause bleiben und seine Frau pflegen und deshalb kündigen müsse, da er sie nicht allein lassen könne, der Geschäftsführer der beklagten Partei und der Prokurist mögen ihn mit Ende Oktober 2002 abmelden. Diese Erklärung kam für den Geschäftsführer der beklagten Partei und den Prokuristen überraschend, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter H*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Georg G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Nurettin Ö*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Abmeldung von der Krankenkasse ist nur eine Wissenserklärung und nicht eine auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung (SZ 71/14; RIS-Justiz RS0109385; s. auch RIS-Justiz RS0021582). Zur Kündigung des Dienstverhältnisses, die auch schlüssig erfolgen kann (RIS-Justiz RS0031654), genügt jede Äußerung, aus der für den Vertragspartner deutlich, bestimmt und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 3. 1988 bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigt; aufgrund der Vereinbarung über die Anrechnung von Vordienstzeiten betrug die Kündigungsfrist vier Monate. Im Zusammenhang mit einem bei der beklagten Partei beabsichtigten Personalabbau wurde auch eine Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Kläger erwogen, der unter jenen Personen war, die das Alter für eine vorzeitige Alterspension bereits erreicht hatten. Da der Kläger ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Jörg Krainhöfner und Günther Degold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter M*****, Angestellter, *****, vertreten durch Burgstaller & Preyer Partnerschaft von Recht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Friedrich T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 (iVm § 161 Abs 1) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Friedrich T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 161, Absatz eins,) StGB ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte releviert in ihrer Revision im Wesentlichen ausschließlich, dass die Vorinstanzen dem e-mail der Beklagten vom 30. 3. 2001 unberechtigt den Inhalt einer Kündigungserklärung unterstellt hätten. Das Versenden von Blindkopien eines vom Geschäftsführer formell an sich selbst adressierten e-mails mit einer Änderungskündigung könnte nicht als Kündigungserklärung ausgelegt werden. Auch sei die Kündigung von der Beklagten unzulässigerweise bedingt ausgesprochen wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 3. 1944 geborene Kläger, ein begünstigter Behinderter iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war ab 1973 als zweiter Posaunist Mitglied des Wiener Staatsopernorchesters. Er wurde von seinem Dienstgeber gemäß § 2 Abs 2 Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG) mit 31. 8. 1998 in den zeitlichen Ruhestand versetzt (siehe zur Weitergeltung des BThPG trotz Neuorganisation der Bundestheater insbesondere die §§ 18, 21 Bundestheaterorganisationsgesetz). Na... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es dabei nicht an (RIS-Justiz RS0028612; speziell zum Austritt: 9 ObA 282/97d, 9 ObA 283/00h). Ob eine Erklärung eines Arbeitnehmers als Beendigun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred T*****, Speditionskaufmann, *****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth ua, Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der W*****GmbH & Co KG (in der Folge Arbeitgeberin) als ungelernter Helfer beschäftigt und zu einem erheblichen Teil seiner Arbeitszeit als Bodenleger eingesetzt. Er musste häufig schweres Material tragen und hatte - soweit er als Bodenleger eingesetzt wurde - in knieender Position zu arbeiten. Nach einem am 9. 4. 2000 erlittenen Riss des Kreuzbandes am rechten Kniegelenk hatte er bei längeren im Knien zu verrichtenden Arbeiten und auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine wesentliche Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 3 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Sozialwidrigkeit der zurecht als Kündigung qualifizierten Versetzung des im 64. Lebensjahr stehenden Klägers (ON 8, AS 29) in den dauernden Ruhestand (vgl Marhold, RdW 1986, 275; ZAS 1998/13 [Tomandl]; RIS-Justiz RS0030344) zutreffend verneint... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Schreiben vom 11. 2. 1999 zum 30. 6. 1999 gekündigt. Mit Klage vom 16. 2. 1999 begehrte er die gegen ihn ausgesprochene Kündigung aus dem Grunde des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG für rechtsunwirksam zu erklären. Noch während der Dauer dieses Verfahrens kündigte die beklagte Partei mit Schreiben vom 7. 7. 1999 den Kläger im Hinblick auf diese Kündigungsanfechtung "zur Sicherheit" mit Zustimmung des Betriebsrates neuerlich, diesmal zum 31. 10. 1999. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manuela F*****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in Wien, wider ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 25 Cga 163/00y des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien eine Anfechtungsklage gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Die Klägerin war bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 27. 9. 2000 zum 31. 12. 2000. Die Klägerin erhob zu 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war als Angestellte der beklagten D***** GmbH im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages der Handelsangestellten ab 1. 4. 1994 beschäftigt. Sie bezog zuletzt ein Monatsentgelt von S 23.036 (= EUR 1.674,09) brutto 14 mal jährlich. Ab 3. 9. 1997 befand sich die Klägerin in der Schutzfrist des § 3 Abs 1 MSchG, am 2. 11. 1997 brachte sie ein Kind zur Welt, die achtwöchige Schutzfrist endete am 28. 12. 1997, der Karenzurlaub begann infolgedessen am 29. 12. 1997... mehr lesen...
Norm: AngG §20 II
Rechtssatz: Die Kündigung muss im Hinblick auf die vorgesehenen Kündigungsfristen und Kündigungstermine in ihrer Wirksamkeit unmittelbar beurteilt werden und nicht zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem etwa die Kündigungsfrist gar nicht mehr eingehalten werden könnte (so schon 9 ObA160/89). Entscheidungstexte 8 ObA 209/02x Entscheidungstext OGH 07.11.2002 8 ObA 209/... mehr lesen...