Norm: B-VG Art7StGG Art2StGG Art5UrhG §16b
Rechtssatz: Gegen die Aufhebung des § 16b UrhG durch die UrhG-Novelle 2000 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 4 Ob 11/04b Entscheidungstext OGH 30.03.2004 4 Ob 11/04b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118904 ... mehr lesen...
Norm: AO §12aB-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 12a AO enthält keine unsachliche und somit gleichheitswidrige Differenzierung zwischen dem Bestandgeber und vergleichbaren Aussonderungsberechtigten, die einen Verstoß gegen Art 7 B-VG beziehungsweise Art 2 StGG bedeuten würde. Es entspricht eben dem Wesen des Insolvenzverfahrens, dass auch Eingriffe in aus rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen resultierende Rechtspositione... mehr lesen...
Norm: MPG §108B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der von § 108 MPG erfassten Personen dient dem Schutz der Gesundheit und damit einem grundsätzlich höherwertigen Rechtsgut. Es liegt weder eine unsachliche und somit gleichheitswidrige Differenzierung vor, die einen Verstoß gegen Art 7 B-VG bzw Art 2 StGG bedeutet, noch eine Verletzung des verfassungsgesetzlich geschützten Rechts auf Erwerbsfreiheit, zumal d... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §860ABGB §1295 II9StGG Art2B-VG Art7ÖNorm A 2050 Pkt4.8.1
Rechtssatz: Auch ein vom Auftraggeber durch eine ihm zuzurechnende Fahrlässigkeit verschuldeter Ausschreibungsmangel kann den Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist erzwingen. Die von einem Konkurrenten nur durch einen solchen Ausschreibungsmangel erlangte Position als Bestbieter rechtfertigt nicht die Missachtung der Interessen des Auftraggebers an ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7EKHG §15EKHG §15 Abs2StGG Art2
Rechtssatz: § 15 EKHG verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Durch die Haftungshöchstbeträge des § 15 EKHG in der jeweils geltenden Fassung werden an gleiche Tatbestände gleiche Rechtsfolgen geknüpft. Ein Unterschied besteht nur darin, dass wegen der Unfälle, die sich nach einer Anpassung ereigneten, höherer Schadenersatz begehrt werden kann, als wegen der Unfälle vorher. Eine derartige Ung... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 53. ASVGNov §131 Abs1ASVG idF BGBl 1996/764 §131 Abs6B-VG Art7 Abs1B-VG Art89 Abs2Satzung der oö Gebietskrankenkasse §25 Abs1StGG Art2
Rechtssatz: Anträge an den Verfassungsgerichtshof 1. in § 131 Abs 1 ASVG in der Fassung des Art I Z 103 des Sozialrechts-Änderungsgesetzes (SRÄG) 1996 BGBl 411 (53. Novelle zum ASVG) die Wortfolge "von 80 vH" und 2. § 131 Abs 6 ASVG in der Fassung Art I Z 7 des zweiten Sozialrechts-Änderungsgesetz... mehr lesen...
Norm: ASVG §238 Abs1BSVG §113 Abs1B-VG Art7GSVG §122 Abs1StGG Art2StGG Art5
Rechtssatz: Die Regelung in § 238 Abs 1 ASVG "bis zum Ende des letzten vor dem Stichtag ............. liegenden Kalenderjahres" ist nicht verfassungswidrig. Entscheidungstexte 10 ObS 159/98z Entscheidungstext OGH 19.05.1998 10 ObS 159/98z European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2StGG Art5
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof qualifiziert in ständiger Rechtsprechung das Fehlen voller Äquivalenz von Beitragsleistung und Versicherungsleistung im Sozialversicherungsrecht stets als verfassungsrechtlich unbedenklich (RdW 1997, 245 = SozSi 1997, 492; 10 ObS 2315/96f; 10 ObS 141/98b). Entscheidungstexte 10 ObS 159/98z Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435EheG §81StGG Art2
Rechtssatz: Der Gleichheitsgrundsatz verbietet dem Gesetzgeber nur, Gleiches ungleich zu behandeln; es ist ihm aber nicht verwehrt, sachlich gerechtfertigte Differenzierungen vorzunehmen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann nicht von einer Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft ausgegangen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ABGB §12B-VG Art49StGG Art2
Rechtssatz: Für zivilgerichtliche Erkenntnisse besteht kein Rückwirkungsverbot. Änderungen der Judikatur erfassen auch davor verwirklichte Sachverhalte. Entscheidungstexte 1 Ob 212/97a Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 212/97a Veröff: SZ 70/245 8 ObS 208/98s Entscheidungstext OGH 24.08.... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7 Abs1B-VG Art18 Abs1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs5MRG §46a Abs2StGG Art2
Rechtssatz: Gegen die Berücksichtigung der "Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit" bestehen unter dem Aspekt des Determinierungsgebotes und Sachlichkeitsgebotes keine verfassungsrechtlichen Bedenken (gegenteilig W.Doralt, Miete "nach Art der Geschäftstätigkeit" verfassungswidrig?, RdW 1994, 98). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2MedienG §6StGG Art2
Rechtssatz: Das in Ansehung der Ermöglichung eines Wahrheitsbeweises in § 6 MedG normierte "Medienprivileg" begegnet als sachlich gerechtfertigte Differenzierung auch unter den Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 15 Os 29/96 Entscheidungstext OGH 11.04.1996 15 Os 29/96 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §53 Abs1 Z1 litaArbVG §53 Abs1 Z1 litbB-VG Art7MRK Art11StGG Art2
Rechtssatz: Gegen § 53 Abs 1 Z 1 lit a und b ArbVG bestehen weder unter dem Gesichtspunkt des Art 11 MRK, noch jenem des BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung rassischer Diskriminierung (BGBl 390/1973) sowie unter Bedachtnahme auf Art 7 B-VG, Art 2 StGG verfassungsrechtliche Bedenken (türkischer Staatsangehöriger). ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2StV St Germain Art66StV St Germain Art67
Rechtssatz: Der in Art 2 StGG, Art 7 B-VG sowie in den Art 66 Abs 1 und 2 und Art 67 StV St Germain verankerte Gleichheitsgrundsatz enthält nicht nur ein Willkürverbot, sondern auch ein Verbot unsachlicher Differenzierung. Entscheidungstexte 7 Ob 560/95 Entscheidungstext OGH 06.09.1995 7 Ob 560/95 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2TirGVG 1983 idF LGBl 1991/74 §16aTirGVG 1993 §35
Rechtssatz: Das Sachlichkeitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet; es ist verletzt, wenn der Gesetzgeber zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn die vorgesehenen, an sich geeigneten Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Differenzierung führen. Die zeitlich unbeschränkte Klagebefugnis des Landesgrundverkehrsreferenten ist weder sa... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §879 CIIo1B-VG Art7MRK Art14StGG Art2
Rechtssatz: Der normativer Teil eines KollV ist nicht am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der sich in 1. Linie an den DG richtet (vgl § 18 BPG), zu messen, sondern iVm mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz an der Sittenklausel des § 879 ABGB. Entscheidungstexte 9 ObA 601/90 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §6B-VG Art7 Abs1B-VG Art130 Abs2DP §42 Abs1StGG Art2
Rechtssatz: Gesetze müssen, wenn es ihr Wortlaut nicht verbietet, immer so ausgelegt werden, daß sie sich der Bundesverfassung einfügen. Bei der Ausübung freien Ermessens darf, sofern der Wortlaut des Gesetzes nicht entgegensteht, nicht etwas als "Sinn des Gesetzes" ausgegeben werden, was dem Gleichheitsgrundsatz widerstreitet. Eine Verletzung der eine bloße Verwaltungsverordnung d... mehr lesen...
Norm: ASVG §236 Abs1 Z1 litbASVG §236 Abs2 Z1B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der OGH ist der Meinung, daß die Wortfolge "bei männlichen, nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 236 Abs 1 Z 1 lit b ASVG und die Wortfolge "bei männlichen Versicherten bzw nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bei weiblichen Versicherten" im § 236 Abs 2 Z 1 ASVG verfassungswidrig ist (diesbezüglicher Antrag an den VfGH).... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des VfGH nur auf Bundesbürger, nicht aber auch auf Ausländer (VfSlg 8006, 7307 uva), woran auch die Menschenrechtskonvention nichts geändert hat (VfSlg 7307, 5059, 4952 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 110/85 Entscheidungstext OGH 25.03.1986 4 Ob 110/85 Veröff: SZ 59/56 = RdW 1986,... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7Krnt GdStruktVG allgStGG Art2
Rechtssatz: Bestimmungen des Krnt GemStruktVG können nur bei einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig sein. Entscheidungstexte 3 Ob 594/85 Entscheidungstext OGH 05.03.1986 3 Ob 594/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053822 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber kann bei Schaffung einer allgemeinen Regelung nur von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen, die allerdings den allgemeinen Lebenserfahrungen nicht widersprechen darf; auch wenn sich dabei Härtefälle ergeben können und das Ergebnis nicht in allen Fällen als befriedigend empfunden wird, macht dies allein das Gesetz noch nicht bedenklich in Bezug auf das Gleichheitsgebot. VfGH vom 06.10.1970,... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7 Abs1B-VG Art140MRK Art6 Abs1 II4StGG Art2StV St Germain Art66StPO §281StPO §345StPO §464 Z2StPO §489 Abs1
Rechtssatz: In der verschiedenartigen Anfechtbarkeit von Strafurteilen in der Beweisfrage liegt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, da die Differenzierung der Anfechtbarkeit der Urteile der Kollegialgerichte einerseits und der Einzelrichter andererseits punkto Beweiswürdigung angesichts der verschiedenen Ausbildung ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Der Gleichheitsgrundsatz bedeutet die Verpflichtung von Gesetzgebung und Vollziehung, sich bei der rechtlichen Behandlung der Staatsbürger nur von objektiven Unterschiedsmerkmalen, dh nur von sachlich gerechtfertigten Möglichkeiten leiten und nur in der Person begründete Erwägungen beiseite zu lassen (VfSlg 2724, 2884, 3240). Entscheidungstexte 6 Ob 18/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §754ABGB §761AnerbenG §3 Abs1 Z3B-VG Art7Krnt HöfeG §2Krnt HöfeG §7 Z2Krnt HöfeG §12StGG Art2Tir HöfeG §17 Z2
Rechtssatz: Die ungleiche Behandlung ehelicher und unehelicher Kinder ist nicht unsachlich und verstößt daher nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz; zu den sachlichen Erwägungen gehört neben jenen nach den EB zum AnerbenG auch, dass die Familie als rechtliche Institution ein wesentliches Element der rechtlichen Ordnung menschl... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7StGG Art2
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn verschiedenartige Dienstverhältnisse aus sachlichen Gründen auch verschieden geregelt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 105/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 105/71 Veröff: EvBl 1972/203 S 399 = SozM ID,830 = Arb 8970 9 ObA 204/94 Entsch... mehr lesen...