Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0719/80 E 20. Februar 1981 VwSlg 10375 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass seit einer strafgerichtlichen Verurteilung des Antragstellers 5 Jahre vergangen sind, wobei der Antragsteller sich in dieser Zeit keiner gerichtlich strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, genügt nicht, vom Ausschluss des Antragstellers von der Ausübung eines Gewerbes (§ 13 Abs 1 Z 1 GewO) abzusehe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0719/80 E 20. Februar 1981 VwSlg 10375 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;AVG §56;GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1973 §87 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 87 Abs 2 und 3 GewO 1973 enthält für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung und für das Entziehen der Gewerbeberechtigung nur für eine bestimmte Zeit eine abschließende Regelung. Ungeachtet einer e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermessensentscheidung, sondern eine Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Gebundenheit. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung abzusehen, wenn auf Grund der wirtschaft... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §87 Abs1;GewO 1973 §87 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
86/04/0186 E VS 15. Juni 1987 VwSlg 12490 A/1987 RS 4;
86/04/0186 E VS 15. Juni 1987 VwSlg 12490 A/1987 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: § 87 Abs 3 GewO 1973 schließt die Entziehung der Gewerbebere... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 26 GewO 1973 sind im Entziehungsverfahren gemäß § 87 GewO 1973 nicht anzuwenden (Hinweis E 29.10.1982, 81/04/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986040200.X01 Im RIS seit 23.09.2005 mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die danach von der Behörde jeweils zu treffende Entscheidung ist keine Ermessensentscheidung sondern eine gebundene Entscheidung. (Hinweis auf E vom 4.12.1981, 81/04/0035) European Case Law Iden... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0719/80 E 20. Februar 1981 VwSlg 10375 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist z... mehr lesen...