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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte, ist für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040247.X01Im RIS seit
28.09.2005Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010