RS Vwgh 1987/6/10 86/04/0247

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
GewO 1973 §91 Abs1;

Rechtssatz

Ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte, ist für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040247.X01

Im RIS seit

28.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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