RS Vwgh 1987/2/17 86/04/0182

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Veröffentlicht am 17.02.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §13 Abs4;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs2;

Rechtssatz

Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermessensentscheidung, sondern eine Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Gebundenheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040182.X01

Im RIS seit

14.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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