RS Vwgh 1987/4/10 86/04/0151

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Veröffentlicht am 10.04.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Sowohl die Art der tatbestandsbegründenden strafgerichtlichen Verfolgung (Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 2 StGB und Vergehen der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 1 Z 4 StGB) als auch der Umstand der weiters erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung und der zahlreichen Verwaltungsübertretungen (10 Verwaltungsübertretungen in einem Zeitraum von 3 Jahren), lassen zu Recht einen Mangel des Antragstellers, sich an durch die Rechtsordnung gegebenen Verpflichtungen zu halten, erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040151.X02

Im RIS seit

27.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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