Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kann der Gewerbetreibende auch (nur) die Verbindlichkeiten zweier seiner Gläubiger nicht befriedigen, so kann nicht davon gesprochen werden, dass die Gewerbeausübung im Sinne des § 87 Abs 2 GewO 1973 vorwiegend im Interesse der Gläubiger (in ihrer Gesamtheit und nicht einzelner Gläubiger) g... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs 3 GewO ist auch im Gewerbeentziehungsverfahren zu beachten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987040107.X06 Im RIS seit 20.02.2006 mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 5 Stammrechtssatz Das "mangelnde" Interesse der Gläubiger ist keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung. Vielmehr muß für die Anwendbarkeit dieser Ausnahmevorschrift die Gewerbeausübung "vorwiegend" im Interesse der Gl... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0010 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Das Absehen von der in § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung setzt jedenfalls voraus, dass die erforderlichen liquiden Mittel zur Abdeckung der mit der Ausübung des den Gegenstand der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass am Weiterbestand eines Gewerbebetriebes zur Arbeitsplatzsicherung ein öffentliches Interesse besteht, ist kein Grund, von der Entziehung einer Gewerbeberechtigung abzusehen, da ein solcher Ausnahmetatbestand im Gesetz nicht vorgesehen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19870... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §13 Abs1;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Einem Abspruch über die Entziehung einer Gewerbeberechtigung aus den Gründen des § 87 Abs 1 Z 1 GewO steht ein zuvor erfolgter, im Instanzenzug ergangener Abspruch über das Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen nach § 13 GewO bzw. der Voraussetzung des § 340 Abs 7 Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1;GewO 1973 §361;GewO 1973 §87 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 87 Abs 1 GewO ist die Gewerbeberechtigung von der Beh (§ 361 GewO) zu entziehen, wenn u.a. auf den Gewerbeinhaber die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem § 13 Abs 1 GewO zutreffen. Daraus folgt für Anmeldungsgewerbe, dass kein Ausschluss von der Gewerbeausübung zu verfügen, sondern die Gewerbeberechtigung... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 4 Stammrechtssatz Ausführungen, daß keine Auseinandersetzung mit der Frage der Nachsichtsvoraussetzungen (§ 26 Abs 1 GewO) im Entziehungsverfahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;
Rechtssatz: Das Absehen von der in § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung setzt jedenfalls voraus, dass die erforderlichen liquiden Mittel zur Abdeckung der mit der Ausübung des den Gegenstand der Entziehung bildenden Gewerbes verbundenen Zahlungspflichten vorhanden sin... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;StGB §146;StGB §147 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Eigenart der von der Bf begangenen strafbaren Handlungen gem § 146 iVm § 147 Abs 3 StGB und gem § 159 Abs 1 Z 1 und 2, § 161 Abs 1 StGB (Hinweis E 1.10.1985, 85/04/0008) und der damit zusammenhängenden Wertung der Persönlichkeit der Bf (Hinweis E 15.10.1982, 81/0... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §375 Abs1;GewO 1973 §87 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0107 E 23. September 1983 VwSlg 11160 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Dem Begriff "gewerberechtliche Vorschriften" kommt ein Inhalt zu, der dem Begriff "Gewerbe" nach dem Stand und der Systematik der einfachrechtlichen Geset... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2
(hier: Gewerbeausübung einer juristischen Person) Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im §... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0171 E 29. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die danach von der Behörde jeweils zu treffende Entscheidung ist keine Ermessensentscheidung sondern eine gebundene Entscheidung. (Hinweis auf E vom 4.12.1981, 81/04/0035) Eur... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs1;GewO 1973 §87 Abs2 bis §87 Abs6;GewO 1973 §91 Abs2;
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1973 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 legcit genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zutrifft. Sie hat jedoch nicht zu prüfen, ob - bezogen auf diese Per... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über das Absehen von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermesse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0182 E 17. Februar 1987 VwSlg 12401 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewerbeausübung einer natürlichen Person ist nur dann "vorwiegend im Interesse der Gläubiger" gelegen und daher gemäß § 87 Abs 2 GewO von der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;AVG §9 impl;EO §334;EO §341;GewO 1973 §87 Abs1;KO §1;KO §83;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0227 E 5. Mai 1987 VwSlg 12464 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Gewerberechte gehören als nicht der Exekution unterworfenes Vermögen des Gemeinschuldners nicht zur Konkur... mehr lesen...
Index: Gewerberecht10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1GewO 1973 §13 Abs2GewO 1973 §87 Abs1 Z1GewO 1973 §87 Abs1 Z2GewO 1973 §87 Abs3VwGG §13 Abs1 Z1 Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):85/04/0062 E 25.11.1986 RS 4;(RIS: abgv)
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung für eine Entziehung der Gewerbeberechtigung nur für eine bestimmt Zeit im Si... mehr lesen...
Index: Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13GewO 1973 §87 Abs1 Z1GewO 1973 §87 Abs2GewO 1973 §87 Abs3
Rechtssatz: Inhaltliche Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 87 Abs 2 GewO 1973 ist ausschließlich das Vorliegen der im § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1973 vorgeschriebenen Entziehung der Gewerbeberechtigung. Die Prüfung eines "Verhaltens" des Gewerbeinhabers ist in Ansehung der im Rahmen des § 87 Abs 2 G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §91 Abs1;
Rechtssatz: Ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte, ist für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;AVG §9 impl;EO §334;EO §341;GewO 1973 §87 Abs1;KO §1;KO §83;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gewerberechte gehören als nicht der Exekution unterworfenes Vermögen des Gemeinschuldners nicht zur Konkursmasse, sodass sich die Befugnisse des Masseverwalters (§ 83 KO) nicht auf diese Recht... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Sowohl die Art der tatbestandsbegründenden strafgerichtlichen Verfolgung (Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 2 StGB und Vergehen der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 1 Z 4 StGB) als auch der Umstand der weiters erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung und der zahlreichen Verwaltungsübertretungen (10 Ver... mehr lesen...