Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 nicht eine gerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen der in dieser Gesetzesstelle genannten schweren Verstöße voraus. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §78 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/03 96/04/0094 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetzesstelle sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gew... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Die gerichtliche Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida läßt es im Hinblick auf sein auffallend sorgloses Vorgehen bei der Geschäftsführung, auf den langen Tatzeitraum (nahezu fünf Jahre) und die Höhe des Schadensbetrages (Gläubigerschaden mindestens S 12 Mio) nicht ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die zum Tatbild des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 gehörenden Verurteilungen müssen nicht Delikte betreffen, die bei Ausübung oder iZm der Ausübung des Gewerbes begangen wurden (Hinweis E 20. 9. 1994, 93/04/0258) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040226.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §147 Abs2;
Rechtssatz: Einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden von nur 1 1/2 Jahren seit der Verurteilung wegen schweren Betruges ist nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kein solches Gewicht zuzumessen, daß die Annahme rechtswidrig wäre, die Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten sei zu befürchten (Hinwei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z11;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Bei gerichtlicher Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida gemäß § 159 Abs 1 Z 1 und 2 und § 161 StGB iZm der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit als Geschäftsführer zweier GmbH ist die Annahme, es sei die Begehung gleicher oder ähnlicher Strafta... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kann weder der bis zur strafgerichtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Krida vorliegenden Unbescholtenheit des Gewerbetreibenden noch dem ins Treffen geführten Wohlverhalten während des - relativ kurzen - Zeitraumes von ca 1 1/2 Jahren seit der V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1;
Rechtssatz: Der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 GewO 1994 ist nicht nur gegeben, wenn die zugrunde liegende Straftat bei Ausübung des zu entziehenden Gewerbes begangen wurde, weil § 13 Abs 1 GewO 1994 als Regelfall ein Sachverhalt zugrunde liegt, in dem die von dieser Bestimmung erfaßte gerichtliche Verurteilung zu einem Zeitpunkt erfolgte, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die von der Behörde zu treffende Entscheidung, ob der Ausschluß von der Ausübung des Gewerbes auszusprechen ist, ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270) European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §43; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1 Stammrechtssatz Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;SGG §12 Abs1;
Rechtssatz: Daß der Handel mit Suchtgift auch in anderem Zusammenhang begangen werden könne, schließt keineswegs zwingend die Befürchtung aus, es könnten solche Delikte auch bei Ausübung des Gastgewerbes begangen werden. Auch ein positiver Therapieerfolg d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0254 1 (hier: Versuch der Rettung des Unternehmens durch Fremdfinanzierung) Stammrechtssatz Gerade der Umstand, daß der Gewerbeinhaber die Straftaten in dem Bestreben begangen hat, das im Zusammenbruch befindliche... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 nicht eine gerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen der in dieser Gesetzesstelle genannten schweren Verstöße voraus. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 nicht eine gerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen der in dieser Gesetzesstelle genannten schweren Verstöße voraus. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §78 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/03 96/04/0094 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetzesstelle sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gew... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetzesstelle sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gew... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Die gerichtliche Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida läßt es im Hinblick auf sein auffallend sorgloses Vorgehen bei der Geschäftsführung, auf den langen Tatzeitraum (nahezu fünf Jahre) und die Höhe des Schadensbetrages (Gläubigerschaden mindestens S 12 Mio) nicht ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die zum Tatbild des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 gehörenden Verurteilungen müssen nicht Delikte betreffen, die bei Ausübung oder iZm der Ausübung des Gewerbes begangen wurden (Hinweis E 20. 9. 1994, 93/04/0258) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040226.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §147 Abs2;
Rechtssatz: Einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden von nur 1 1/2 Jahren seit der Verurteilung wegen schweren Betruges ist nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kein solches Gewicht zuzumessen, daß die Annahme rechtswidrig wäre, die Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten sei zu befürchten (Hinwei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z11;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Bei gerichtlicher Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida gemäß § 159 Abs 1 Z 1 und 2 und § 161 StGB iZm der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit als Geschäftsführer zweier GmbH ist die Annahme, es sei die Begehung gleicher oder ähnlicher Strafta... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kann weder der bis zur strafgerichtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Krida vorliegenden Unbescholtenheit des Gewerbetreibenden noch dem ins Treffen geführten Wohlverhalten während des - relativ kurzen - Zeitraumes von ca 1 1/2 Jahren seit der V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die von der Behörde zu treffende Entscheidung, ob der Ausschluß von der Ausübung des Gewerbes auszusprechen ist, ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270) European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §43; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1 Stammrechtssatz Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;SGG §12 Abs1;
Rechtssatz: Daß der Handel mit Suchtgift auch in anderem Zusammenhang begangen werden könne, schließt keineswegs zwingend die Befürchtung aus, es könnten solche Delikte auch bei Ausübung des Gastgewerbes begangen werden. Auch ein positiver Therapieerfolg d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;SGG §12 Abs1;
Rechtssatz: Daß der Handel mit Suchtgift auch in anderem Zusammenhang begangen werden könne, schließt keineswegs zwingend die Befürchtung aus, es könnten solche Delikte auch bei Ausübung des Gastgewerbes begangen werden. Auch ein positiver Therapieerfolg d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0254 1 (hier: Versuch der Rettung des Unternehmens durch Fremdfinanzierung) Stammrechtssatz Gerade der Umstand, daß der Gewerbeinhaber die Straftaten in dem Bestreben begangen hat, das im Zusammenbruch befindliche... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Niederösterreich dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid vom 17. Juni 1998 im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4, gestützt auf § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994, eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. Nach Darstellung des Verfahrensganges und der maßgeblichen Rechtslage ging der Landeshauptmann in der Frage, ob von der gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 199... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 14. Mai 1998 zwei näher beschriebene Gewerbeberechtigungen (Gastgewerbe und Handelsgewerbe) gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, es stehe unbestritten die Verurteilung des Beschwerdeführers durch das Landesge... mehr lesen...