RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
StGB §159;
StGB §161;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0254 1 (hier: Versuch der Rettung des Unternehmens durch Fremdfinanzierung)

Stammrechtssatz

Gerade der Umstand, daß der Gewerbeinhaber die Straftaten in dem Bestreben begangen hat, das im Zusammenbruch befindliche Unternehmen so lange als möglich zu halten, birgt die Gefahr in sich, daß der Gewerbeinhaber, sollte er neuerlich in vergleichbare finanzielle Schwierigkeiten geraten, wieder seinen Ausweg in ähnlichen Straftaten suchen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040167.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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