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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden von nur 1 1/2 Jahren seit der Verurteilung wegen schweren Betruges ist nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kein solches Gewicht zuzumessen, daß die Annahme rechtswidrig wäre, die Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten sei zu befürchten (Hinweis E 30. 10. 1990, 90/04/0127, und 25. 4. 1995, 94/04/0237)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997040226.X02Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010