RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Der Inhaber einer Betriebsanlage wird von der Einhaltung rechtskräftiger Auflagen nicht dadurch entbunden, daß nach seiner Auffassung mit der Mißachtung der Auflage kein Schaden verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040188.X04

Im RIS seit

24.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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