Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Betriebsliegenschaft 1140 Wien, M*****gasse *****. Sie hatte seit dem Beginn der 60er-Jahre an diesem Standort eine Anlage zur Entfettung von Scheinwerferreflektoren betrieben. Die mittlerweile im Konkurs befindliche N***** AG, vormals F***** Aktiengesellschaft (im folgenden Klägerin genannt) war vom 1.10.1987 bis 31.12.1990 Mieterin dieser Betriebsliegenschaft und führte den Betrieb unter Verwendung derselben Anlage fort. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bekämpft in Pkt 1. ihrer Revision unter dem geltend gemachten Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ausschließlich die Richtigkeit einzelner Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes, die vom Berufungsgericht ausdrücklich übernommen und der rechtlichen Beurteilung zugrundegelegt wurden (§ 498 Abs 1 ZPO). Es trifft zwar zu, daß nach diesem Revisionsgrund die tatsächlichen Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger (Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung) habe wegen Überschreitens der Ausgehzeit an drei Tagen während seines Krankenstandes nach einem Arbeitsunfall kein den beklagten Arbeitgeber zur Entlassung berechtigendes Verhalten im Sinne des § 82 lit f GewO gesetzt, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger (Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung) habe wegen Überschreitens der Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Weigerung des Klägers, am 26.4.1996 Überstunden zu leisten, einen Entlassungsgrund verwirklichte, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Weigerung des Klägers, am 26.4.1996 Überstunden zu leisten, einen Entlassungsgrund verwirklichte, zutreffend verneint. Es reicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend ist, reicht es gem. § 510 Abs 3 ZPO aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend ist, reicht es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Es entspricht ständiger und gesicherter Rechtsprechung, daß der Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung 1.) Zum geltend gemachten Nichtigkeitsgrund gemäß § 477 Abs 1 Z 9 1.) Zum geltend gemachten Nichtigkeitsgrund gemäß Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 9, ZPO: Die Revision wendet sich gegen den Begründungsteil der stattgebenden Berufungsentscheidung "Der unberechtigten Berufung war daher ein Erfolg zu versagen"; dadurch sei die Entscheidung widersprüchlich (im Sinne des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO). Die Revision we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 11. 1994 bis zu seiner am 3. 4. 1996 erfolgten Entlassung bei der Beklagten als Aufsichtsorgan nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz beschäftigt. Am 24. 3. 1996 gab er sich in einer Diskothek als Magistratsbeamter aus und "kontrollierte" unter Vorweisung des für seine Berufstätigkeit benötigten Dienstausweises drei Jugendliche "nach dem Steiermärkischen Jugendschutzgesetz", ohne hiezu berechtigt zu sein. Er wurde deshalb mit Stra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die Nichtbefolgung einer zulässigen und zumutbaren Weisung, in einer anderen Filiale ihre Arbeit zu verrichten, den Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 zweiter Tatbestand AngG verwirklicht, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO idF WGN 1997). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger sei wegen seiner ungerechtfertigten Rollenverweigerung (der Rolle des Don Fabricio in der Welturaufführung der Oper "Gesualdo" von Alfred Schnittke, einem Auftragswerk der Wiener Staatsoper) berechtigt entlassen worden, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO/§ 48 ASGG aF). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger sei wegen seiner ungerechtfertigten Rolle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.3.1995 im Friseursalon der Beklagten als (angelernter) Friseur beschäftigt. Mit einem dem Kläger am 2.9.1995 zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 9.9.1995 auf. Mit einem weiteren am 7.9.1995 zugegangenen Schreiben vom 6.9.1995 erklärte die Beklagte, den Kläger per 5.9.1995 fristlos zu entlassen. Am 2.9.1995 war der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Er hatte morgens angerufen und mitgeteilt, daß er w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der Klägerin als Arbeiter beschäftigt. 1988 wurde er in den Betriebsrat der Arbeiter des Betriebes "Fahrdienst" und kurz darauf zum Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates im Unternehmen der Klägerin gewählt. Seit 29.3.1988 ist er gemäß § 117 ArbVG vom Dienst freigestellt. Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß auf Verfahrensmängel nur Bedacht genommen werden kann, wenn deren Relevanz dargetan wird, können Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht gerügt wurden, im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SZ 66/95 ua). Im übrigen hat das Berufungsgericht zutreffend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung vernei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die über berechtigte Anordnungen des Vorgesetzten erfolgte Äußerung des Dienstnehmers "Das geht Dich nichts an, Du kleine Krot" den Entlassungsgrund des § 82 lit g GewO verwirklicht. Es reicht daher insofern aus, auf die richtige
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die über berec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behaupteten Aktenwidrigkeiten und Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter diesen Rechtsmittelgründen versucht die Klägerin die in dritter Instanz nicht mehr bekämpftbare Beweiswürdigung erneut in Frage zu stellen. Die behaupteten Aktenwidrigkeiten und Verfahrensmängel liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Unter diesen Rechtsmittelgründen versucht die Klägerin die in dritter Instanz nicht mehr bekämpftbare Beweiswürdigung er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt erfolgte, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt erfolgte, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1983 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Er bezog zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von S 25.000 14mal jährlich. Gemäß § 4 der Statuten der Beklagten ist deren Vereinszweck, geeignete Sachwalter und Patientenanwälte auszubilden, den Gerichten zur Bestellung namhaft zu machen und dauernd zur Verfügung zu stellen, sie fortzubilden, anzuleiten und zu überwachen. Die Beklagte unterhält in ganz Österreich 29 Geschäfts... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1983 Vertragsbediensteter der beklagten Partei, war während der 6 letzten Jahre in der Rechtsabteilung 1 als Hausarbeiter eingesetzt und wurde gelegentlich mit Aushilfsdiensten, wie jenem eines Nachtwächters, beauftragt. Einige Tage vor dem 15.5.1995 fragte ihn sein Kollege Rudolf F*****, ob er in der Zeit ab 15.5.1995 Nachtwächterdienst machen könne. Mit 15.5.1995, einem Montag, meldete sich der Kläger jedoch wegen Krankheit dienstunfähig. Nachde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Revisionsausführungen zu erwidern: Zutreffend ist das Berufungsgericht zum Schluß gekommen, daß der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der ange... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 20.6.1989 bis zum 26.2.1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger in erster Instanz letztlich S 77.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (S 4.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf einer ungarischen Baustelle (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Feststellungen der Vorinstanzen zum Vorliegen von Entlassungsgründen bewegen sich innerhalb des Vorbringens des Beklagten, welcher zwar primär den Ausspruch einer Entlassung bestritt, jedoch darauf verwies, daß die Verfehlungen des Klägers jedenfalls eine fristlose Entlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänz... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Die Pflichtwidrigkeit eines Dienstversäumnisses liegt vor, wenn der Arbeiter die vertragliche, kollektivvertragliche oder gesetzliche Arbeitszeit ohne einen die Pflichtwidrigkeit ausschließenden Rechtfertigungsgrund nicht eingehalten hat. Die Nichtbefolgung einer Anordnung von Arbeitsleistungen, die gegen die Bestimmungen des Arbeitzeitschutzrechtes verstößt, bildet keinen Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG.) ... mehr lesen...
Norm: GewOalt §82 litdGewOalt §82 litf 2.Fall
Rechtssatz: Weisungswidrigkeit des Bonierens von Bestellungen; Beharrlichkeit der Vorgangsweise. Entscheidungstexte 7 Ra 73/96y Entscheidungstext OLG Wien 27.11.1996 7 Ra 73/96y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000569 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: AZG §2GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Durch die freiwillige Verrichtung von Bereitschaftsdienst an Samstagen wird keine "flexible" Arbeitszeit vereinbart. Der Arbeitgeber ist daher auch nicht berechtigt, durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit einseitig Samstagarbeit anzuordnen. Eine Weigerung des Arbeitnehmers, diese zu verrichten, berechtigt nicht zur Entlassung. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...