Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Angestelltenverhältnis für das Service und die Instandsetzung aller technischen Anlagen der beklagten Partei, die eine Großbäckerei betreibt und ausschließlich in den Nachtstunden produziert, verantwortlich. Der Beginn seiner Normalarbeitszeit war wunschgemäß zwischen 7 und 8 Uhr früh festgelegt worden. Nachdem der Kläger bereits mehrfach wegen Pflichtverletzungen verwarnt und ihm die Entlassung angedroht worden war, wurde er von der beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Berufungsentscheidung hingewiesen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 27. 2. 1987 als Vorarbeiterin beschäftigt. Als im Februar 1997 die fälligen Löhne für September und Dezember 1996 sowie für Jänner 1997 trotz einer mit Nachfristsetzung verbundenen Mahnung unberechtigt aushafteten, richtete die Klägerin (wie andere Mitarbeiter) nach Beratung durch die Arbeiterkammer am 24. 2. 1997 das Schreiben Beil ./A an die Beklagte, das folgenden Wortlaut hat: "Da Sie meiner Aufforderung zur Bezahlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 5... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte im ersten Rechtsgang vom Beklagten letztlich S 65.017,- brutto sA (restliches Gehalt, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung). Sie sei vom 19. 6. 1995 an als Ordinationshilfe beim Beklagten angestellt gewesen und sei am 24. 6. 1996 unberechtigt entlassen worden. Sie habe Anspruch auf restliches Gehalt, Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Die Klägerin sei berechtigt entlassen worden, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 502 Z 3 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); auf den Vorwurf, das Berufungsgericht habe eine "Überraschungsentscheidung" getroffen, wird jedoch noch einzugehen sein. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtfertigung der Entlassung des Widerklägers zutreffend bejaht, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei seit dem 1. 6. 1997 als Raumpflegerin im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Gemäß dem Bescheid des Bundessozialamtes Wien, Niederösterreich, Burgenland vom 15. 11. 2000 ist sie rückwirkend mit 19. 9. 2000 als begünstigte Behinderte im Sinne des BehEinstG anzusehen. Bei einem Arbeitsunfall am 15. 9. 2000 hatte die Klägerin einen Bruch des 6. Halswirbels und an der rechten Schulter einzelne Faserrisse erlitten, weshalb si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 30. 8. 1999 als Hilfsarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde als Lackierhelfer für Schleif- und Abdeckarbeiten aufgenommen und später zusätzlich in der Spenglerei eingesetzt. Die ihm in der Lackiererei und in der Spenglerei aufgetragenen Arbeiten erledigte er stets ohne Widerspruch. Mit Ende September 2000 ging der Hausarbeiter der Beklagten in Pension, dem bis dahin die tägliche Reinigung der Werkstättenhalle und die in mehrwöchigen I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 5. 1983 bis 29. 5. 1999 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter angestellt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung mittels Schreiben vom 28. 5. 1999, welches dem Kläger am 29. 5. 1999 zuging. Mit seiner Klage begehrte er zuletzt S 703.648,90 brutto für ausständiges Gehalt, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen zur Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung sowie S 56.000 brutto an entgangener Provisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionswerber vermag keine neuen Gesichtspunkte aufzuzeigen, die nicht schon vom Berufungsgericht zutreffend und ausführlich behandelt worden wären. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Der Revi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die mangelnde Berechtigung der von der Beklagten ausgesprochenen Entlassung zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat die mangelnde Berechtigung der von der Beklagten ausgesprochenen Entlassung zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: zu verweisen (Paragraph 510... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ausgehend von den Feststellungen, dass die Klägerin, die für den Lehrberuf einer Köchin und Restaurantfachfrau im Betrieb des beklagten (Hotel, Restaurant, Fleischerei) ausgebildet wurde, nach Ende der Berufsschule am 22. 12. 2000, 23. und 27. 12. 2000 unentschuldigt nicht im Betrieb des Beklagten erschien und erst im Laufe des 27. 12. 2000 mit der Gattin des Beklagten Kontakt aufnahm, die ihr mitteilte, dass sie "nicht mehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 29. 1. 1996 bis zum 27. 4. 1999 als Arbeiter bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 21. 1. 1999 der Konkurs eröffnet wurde; Masseverwalter ist der Beklagte. Zu den Aufgaben des Klägers gehörte es, Regiescheine auszufüllen, auf deren Grundlage die Buchhaltung des Arbeitgebers Rechnungen ausstellte. Er gab die Regiescheine ab und zu verspätet ab, wobei nicht feststellbar ist, ob dies auf Nachlässigkeit oder dar... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand vom 16. 3. 1998 bis 23. 12. 1999 in einem Angestelltendienstverhältnis zur Beklagten. Er bezog ein Bruttogehalt von zuletzt S 35.500,-- zuzüglich Bruttoprämien von S 10.000,-- jeweils 14 Mal jährlich. Die Arbeitszeit des Klägers begann täglich um 8.00 Uhr und endete von Montag bis Donnerstag um 17.00 Uhr und am Freitag um 14.00 Uhr. Im Einstellungsgespräch wies der Kläger darauf hin, dass ihm die Einhaltung des Arbeitsbeginnes schwer fallen würde. Der Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach § 82 lit f 2. Fall GewO 1859 verwirklicht hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach Paragraph 82, Litera f, 2. Fall GewO 1859 verwirklicht hat, zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gestützt auf seine unberechtigte Entlassung begehrt der Kläger im Wesentlichen Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Er war vom 15. 1. 1996 bis 23. 11. 1999 als Schweißer bei der beklagten Partei beschäftigt. Vom 12. 11. bis 22. 11. 1999 befand er sich im Krankenstand. Nach Ablauf des Krankenstandes wurde er vom behandelnden Augenarzt insoweit für bedingt arbeitsfähig erklärt, als in einer schriftlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien standen bis zuletzt im Angestelltendienstverhältnis zur beklagten Partei und arbeiteten im Kaufhaus "Franz Josefs-Bahnhof", welches am 15. 8. 1996 endgültig geschlossen wurde. Der Zweitkläger war Vorsitzender des Betriebsrates des genannten Betriebes, die Erst- und Drittklägerin waren Betriebsratsmitglieder. Nachdem sämtliche drei Kläger zunächst ihre per 31. 12. 1996 ausgesprochenen Kündigungen als auch die am 16. 9. 1996 schriftlich ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat über den Vertagungsantrag der beklagten Partei wegen beruflicher Verhinderung ihres zur mündlichen Berufungsverhandlung geladenen und dort nicht erschienenen Zeugen beschlossen, weitere Beweise nicht aufzunehmen. Dieser unbekämpfbare den Antrag erledigende Beschluss des Berufungsgerichtes (RIS-Justiz RS0043... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. März 1998 als Mechaniker beim Beklagten in 1100 Wien mit einem Bruttomonatslohn von S 17.720,- beschäftigt. Der Beklagte erteilte dem Kläger gelegentlich kleine Rügen wegen Oberflächlichkeit bei Reparaturen, an die sich der Kläger auch hielt. Am 19. Mai 1999 war ein Kundenfahrzeug im Garantieweg zu reparieren, wobei als Fertigstellungstermin der 20. Mai, 12 Uhr, vereinbart war. Der Kläger zerlegte vorerst am 19. Mai den Motor und stell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom Kläger selbst ausgesprochene Kündigung unter einem anfechtbaren Willensmangel zustandegekommen ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom Kläger selbst ausgesprochene Kündigung unter einem anfechtbare... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe den Entlassungsgrund des § 82 lit f GewO, 2. Tatbestand, verwirklicht, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe den Entlassungsgrund des Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 3. 7. 1989 bei der Beklagten, einem Reinigungsunternehmen, beschäftigt, und zwar zuletzt als Gruppenleiter und Vorarbeiter. Die Beklagte war dauernd mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb der K***** mbH (im Folgenden kurz K*****), einem Lebensmittelproduktionsbetrieb, betraut. Dem Kläger oblag die Aufsicht über alle ReinigungsarbeiterInnen der Beklagten bei K*****. Bei den Arbeiten gelangten häufig stark ätzende Reinigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, dass das Dienstverhältnis des Klägers auch über den 31. 12. 1999 hinaus aufrecht fortbesteht, weil sein Verhalten nicht das Gewicht des Kündigungsgrundes der gröblichen Dienstpflichtverletzung oder der Vertrauensunwürdigkeit erreichte, ist zutreffend. Insoweit kann auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15. 8. 1966 bis zu seiner Entlassung vom 21. 10. 1999 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter angestellt. Sein Aufgabenbereich umfasste sowohl die Betreuung des bestehenden Kundenstocks, um als Ansprechpartner den geschäftlichen Kontakt aufrecht (für Bestellungen aber auch Reklamationen) zu erhalten, als auch die Anwerbung von Neukunden. Die Dauer und Anzahl der Kundenbesuche war völlig unterschiedlich und konnte für einen Kunden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1993 als Schlosserlehrling in das Unternehmen der Beklagten ein und legte am 30. 9. 1997 erfolgreich die Lehrabschlussprüfung ab. Vom 1. 2. 1998 bis 31. 1. 1999 absolvierte er den Zivildienst. Am 1. 2. 1999 nahm er die Arbeit bei der Beklagten wieder auf. Im Juni 1999 wurde der bis dahin im Fassadenbau unerfahrene Kläger mit Fassadenarbeiten betraut. Er leitete eine aus 4 Personen bestehende Arbeitspartie, der über seinen Wunsch se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 18. 5. 1992 bei der Beklagten als Kellnerin mit Inkassobefugnis beschäftigt. Laut Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe wird die zweite Hälfte der Jahresremuneration (Weihnachtsremuneration) längstens bis zum 15. 12. des laufenden Jahres fällig. In den Jahren bis 1997 war es üblich, dass die Arbeitnehmer der Beklagten mit Zustimmung des Geschäftsführers die Weihnachtsremuneration um den jeweiligen 15. 12. selbst aus der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers aus dem Grunde des § 27 Z 6 AngG iVm § 33 Abs 2 lit d der Dienst-, Bezugs- und Pensions-Ordnung für die Bediensteten der Kammern für Arbeiter und Angestellte Österreichs (DBPO) berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 17. 10. 1955 geborene Kläger war von 11. 7. 1977 an bei der Rechtsvorgängerin des Beklagten als Bauspengler beschäftigt. Der Beklagte übernahm den Betrieb, in dem er zuvor schon als Meister gearbeitet hatte, im Jahre 1997. Bereits vor dem Jahre 1997 war dem Kläger zweimal der Führerschein entzogen worden, zuletzt 1996 für die Dauer von sechs Monaten, nachdem er ein Firmenfahrzeug in stark alkoholisiertem Zustand gelenkt hatte. Anlässlich der Übernah... mehr lesen...