Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manuela F*****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in Wien, wider ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwei Freundinnen der Klägerin hatten für die Erstbeklagte bei der Herbstmesse 2000 gearbeitet. Es wurde dort eine weitere Tätigkeit als Schankhilfen auf einem Adventmarkt in der Zeit von 1. 12. bis 23. 12. 2000 vereinbart. Gegenstand der dort auszuübenden Tätigkeit sollte der Ausschank von heißen Getränken wie insbesondere Glühwein und Glühpunsch, von kalten Getränken sowie die Zubereitung und der Verkauf diverser Speisen sein. Vereinbart war ein Stundenlohn von... mehr lesen...
Begründung: Zur Richtigstellung der Parteibezeichnung: Die Beklagte wurde in der Klage und - dieser folgend - im Verfahren vor den Vorinstanzen als "H*****& Co KG" bezeichnet, in der Revision und in der Revisionsbeantwortung hingegen als "H*****GmbH und Co KG". Die daraufhin erfolgte Einsicht ins Firmenbuch ergab, dass die Bezeichnung der Beklagten bereits seit 29. 6. 2000 "H*****GmbH und Co KG" lautet. In diesem Sinne war die Parteienbezeichnung der Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die (ordentliche) Revision in Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, insgesamt EUR 4.000 übersteigt, auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG). Ein derartiger privilegierter Anfechtungstatbestand liegt hier vor. Die unrichtige Benennung des R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger relevierte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass das Gericht im Rahmen des Beweisverfahrens hervorgekommene Umstände nur insoweit berücksichtigen darf, als sie im Parteienvorbringen Deckung finden (vgl RIS-Justiz RS0040318 und RS0037972 jeweils mwN). Zu den in der Berufung relevierten Absichten des Personalleiters der Beklagten (Anb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1993 in der Bäckerei von Franz O***** als Bäcker und Fahrer beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckereigewerbe. Der Kläger hatte mit Franz O***** mündlich vereinbart, dass er sowohl Arbeiten in der Backstube als auch Zustelltätigkeiten verrichte, und zwar jeden Tag jeweils solange, bis die gesamte Arbeit gemacht sei. Arbeitsbeginn des Klägers war täglich 1.00 Uhr in der Früh, in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 2000 hielten sich der Kläger, Gerhard H***** und einige andere Mitarbeiter der Beklagten in der Mittagspause im Aufenthaltsraum auf. Der damals 19-jährige H***** und der damals 20-jährige Kläger zogen einander auf. Der verbale Schlagabtausch wurde zunächst von beiden als Spaß empfunden. Als H***** jedoch den Kläger zum Spaß einen „Trottel" und „Vielfraß" nannte und weiters meinte, dass der Kläger zu blöd sei, seine Lehrabschlussprüfung zu schaffen, und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Gebäudereinigungsunternehmen der Beklagten seit 23. 10. 1995 als Objektleiterin beschäftigt; auf ihr Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger anzuwenden. Ihr oblag vor allem die Kontrolle und die Einteilung des Reinigungspersonals sowie die Kundenbetreuung. Ihre Termine konnte sie sich weitgehend selbst einteilen. Nachdem ein Kunde mit Telefax vom 27. 7. 2001 unter Berufung auf unzureichend ausgefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten die Entlassungsgründe nach § 27 Z 1 3. Tatbestand bzw § 27 Z 4 1. Tatbestand AngG verwirklicht hat, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten die Entlassungsgründe nach Paragraph 27, Ziffer eins, 3. Tatbestand bzw P... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin Oedendorfer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef W. D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Miller, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das Verhalten der Klägerin den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG, 3. Tatbestand, verwirklicht. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodass es insofern ausreicht, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das Verhalten der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß § 27 AngG berechtigen würden, zutreffend verneint. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß Paragraph 27, AngG berechtigen würden, zutreffend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 12. 1992 bis 21. 6. 1999 bei der Beklagten (bzw zuerst bei ihrer Rechtsvorgängerin) als Chef de Range beschäftigt. Vereinbarungsgemäß galt für den Kläger die 5-Tage-Woche. Sein letzter Monatslohn (Kollektivvertragslohn samt durchschnittlichen Prämien) betrug ATS 22.022 brutto. Das Arbeitsverhältnis, das dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe (im Folgenden kurz KV) unterlag, wurde durch Arbeitnehmerkündigung per 21. 6. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Klägerinnen waren als Hausarbeiterinnen (Bedienerinnen) bei der beklagten Partei beschäftigt, wobei auf die Dienstverhältnisse die Wiener VBO anzuwenden ist. Die Klägerinnen wurden am 20. 1. 2000 aus dem Grund des § 45 Abs 2 Z 2 Wiener VBO entlassen, weil sie beim Verlassen der Dienststelle dabei betreten worden waren, wie sie im Eigentum der beklagten Partei stehende Lebensmittel, teilweise auch Gebrauchsgegenstände mitnehmen wollten. Sämtliche Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das auf dem Rückschein über die Zustellung der Berufungsentscheidung vom 21. 3. 2002 an den Beklagten angegebene Datum "04. 03. 02" als auch das im Vorlagebericht des Erstgerichtes angeführte Datum "04. 04. 02" unrichtig sind; in beiden Fällen wäre die am 3. 5. 2002 zur Post gegebene Revision des Beklagten verspätet. Tatsächlich wurde die Berufungsentscheidung - wie vom OGH durch Aufforderung an den Beklagten, die Ausfe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach § 82 lit e zweiter Fall GewO 1859 und/oder § 82 lit f erster bzw dritter Fall GewO 1859 verwirklicht hat, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach Parag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihre Freundin arbeiteten bereits auf der Grazer Herbstmesse für die beiden Beklagten. Zu dieser Zeit vereinbarten sie gemeinsam eine Tätigkeit auf dem Adventmarkt im Leoben für den Zeitraum von 1. bis 23. 12. 2000, bei der sie als Schankgehilfen einen Weihnachtsverkaufsstand bzw eine Weihnachtshütte betreiben sollten. Nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag für Handelsarbeiter gebührt ihnen ein Stundenlohn von S 82 brutto. Auch eine weitere Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 20. 8. 1997 bei dem Beklagten als Bauspengler mit einem Stundenlohn von zuletzt S 113,31 brutto beschäftigte Kläger war vorweg von 10. 8. 2000 bis 25. 8. 2000 wegen eines Hautausschlages in Krankenstand. Am Samstag, dem 26. 8. 2000 rutschte er zu Hause aus. Er fiel auf seinen rechten Unterarm, den er sich bereits einmal im Rahmen eines Arbeitsunfalles bei der Beklagten gebrochen hatte und deshalb eine Metallplatte im Bereich des rechten Ellbogengelenkes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist Rechtsträger des Krankenhauses B*****. Der Kläger bekleidete vom 1. September 1998 bis 15. November 1999 die Stelle eines Primararztes für Chirurgie in diesem Krankenhaus. Beim Krankenhaus B***** handelt es sich seit Jahrzehnten um ein öffentliches Krankenhaus, welches über den Vorarlberger Spitalsfonds abgerechnet wird und über 180 Betten verfügt. Entsprechend der Anstaltsordnung verfügt das Krankenhaus über sechs Abteilungen, da... mehr lesen...
Begründung: Die begünstigte Behinderte wurde vorerst Anfang Jänner ungerechtfertigt entlassen, bestritt durch ihren Vertreter (Arbeiterkammer) die Berechtigung der Entlassung und erklärte, nach Beendigung ihres Krankenstandes arbeitsbereit zu sein. Nach Beendigung des Krankenstandes am 11. 2. 2001 erschien die Klägerin am 12. 2. 2001 nicht zur Arbeit und erklärte auf Anfrage der Gattin des Beklagten am 15. 2. 2001, ob sie nicht im Büro arbeiten würde, sie habe von der Arbeiterkammer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der seit 10 Jahren als Autospengler bei der beklagten Partei, die einen Kfz-Handel und Werkstätte betreibt, beschäftigt war, wurde von dieser entlassen, weil er seine Kraftfahrzeuge und die seiner Verwandten, die nicht Kunden der beklagten Partei waren, - mit zulässigerweise zu ermäßigten Preisen von der beklagten Partei bezogenem Material - repariert hat, ein Probefahrtkennzeichen zumindest einmal privat verwendet hat - wobei allerdings die diesbezü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die als Reinigungskraft bei der Beklagten beschäftigt war, wurde wegen wiederholten ungebührlichen Verhaltens gegenüber Bediensteten eines der Kunden der Beklagten (Landesregierung) und wiederholter ungenügender Reinigungsleistung entlassen. Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, die darin gelegen sein soll, dass das Berufungsgericht auf die in der Berufungsbeantwortung beantragten E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Frage, ob weiteren Feststellungen zu treffen gewesen wären, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung (vgl MGA ZPO15 § 503 E 144 mwN etwa MietSlg 51.735). Alleine der Umstand, dass das Berufungsgericht den Kläger zur Berufungsverhandlung geladen hat ohne ihn ergänzend zu befrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch im Verfahren nach dem ASGG können vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht mehr in der Revision gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1998, 643 uva). Ebensowenig ist der Oberste Gerichtshof Tatsacheninstanz vor der die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft werden könnte (10 ObS 4/97d; 10 ObS 325/98m uva). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Die Frage der "Strafbarkeit" ist nicht davon abhängig, dass bereits im Zeitpunkt der Entlassung die Verurteilung erfolgt ist, sondern nur, dass die Straftat vorliegt. Entscheidungstexte 8 ObA 124/02x Entscheidungstext OGH 13.06.2002 8 ObA 124/02x 8 ObA 27/03h Entscheidungstext OGH 22.05.2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Beklagte führten am 5. 7. 2000 bei Arbeitsbeginn ein Streitgespräch über die Dauer des neun Tage später anzutretenden Urlaubs. Während der Kläger unter Hinweis auf bereits gebuchte Hin- und Rückflüge in die bzw. aus der Türkei vier Wochen begehrte, war der Beklagte zur Gewährung von nur 14 Tagen bereit. Der Beklagte schob den Kläger in den zur Abfahrt bereiten Klein-LKW, um den Beginn der Arbeit zu beschleunigen. Als der Kläger mit seinem Fuß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Versicherung vom 1. 4. 1999 bis zu seiner Entlassung am 11. 4. 2000 als Vertriebsassistent angestellt. Er war damit betraut, die Außendienstmitarbeiter, aber auch Innendienstmitarbeiter, zu betreuen. Er hatte die von ihm betreuten Mitarbeiter in den einzelnen Beratungsstellen des Unternehmens zu beraten und zu schulen. Vor allem war er für das "Coaching des Außendienstes" zuständig. Im Rahmen der Einschulung der Mitarbeiter musst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des § 82 lit f GewO zweiter Tatbestand zutreffend bejaht. Es reicht daher grundsätzlich aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 501 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des Paragraph 82, Litera f, GewO zweiter Tatbestand zutreffend bejaht. Es reicht daher grundsätzlich... mehr lesen...