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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §79;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3793/80 E 18. Dezember 1981 VwSlg 10624 A/1981 RS 6Stammrechtssatz
Die Rechtsstellung, die den Nachbarn im Verfahren über das Ansuchen um Genehmigung der Betriebsanlage eingeräumt ist, kommt ihnen in gleicher Weise in einem von der Behörde von Amts wegen zum Schutze der Nachbarn gem § 79 GewO durchzuführenden Verfahren zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040198.X02Im RIS seit
16.10.2006