RS Vwgh 1987/5/5 86/04/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §79;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040191.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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