RS Vwgh 1989/3/28 86/04/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §79;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986040143.X01

Im RIS seit

27.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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