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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0261 2Stammrechtssatz
Bei der Prüfung der Frage der Regelmäßigkeit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit in bezug auf eine Betriebsanlage ist jedenfalls auch auf deren Artbestimmung und Zweckbestimmung Bedacht zu nehmen, wobei auch für die Annahme einer örtlich gebundenen Einrichtung im Sinne des § 74 Abs 1 GewO 1973 das Vorhandensein einer eigenen Baulichkeit nicht unbedingt erforderlich ist (Hinweis E 17.11.1976, 0162/76, VwSlg 9183 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040262.X02Im RIS seit
22.12.1992