Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die beschwerdeführende Partei habe vorgebracht, dass am 16. November 2001 im Rahmen einer Fachmesse von Organen des Bürgermeisters der Stadt Linz ihr Messestand für geschlossen erklärt, die Stromzufuhr abgeschalt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1 Z1;GewO 1994 §360 Abs3;
Rechtssatz: Eine Übertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 ist im Sinne des § 360 Abs. 3 GewO 1994 "offenkundig", wenn bei Bedachtnahme auf den der Behörde offenliegenden Sachverhalt daran keine Zweifel bestehen (vgl. Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung, Ergänzungsband, 491, sowie Kienast, Die einstweiligen Zwang... mehr lesen...
An die beschwerdeführende Partei erging der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 22. September 2000, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Bescheid: Seit geraumer Zeit betreibt die 'G KEG' FN 191283 z, das 'Gastgewerbe gem. § 124 Z. 8 GewO 1994' in den Betriebsarten 'Hotel', 'Bar' und 'Restaurant' im Standort I, unbefugt.
Spruch: Gem. § 360 Abs. 3 GewO 1994 wurde am 22.09.2000 zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §360 Abs5;
Rechtssatz: Bereits aus der Anordnung des § 360 Abs. 5 GewO 1994, wonach (u.a.) Bescheide nach § 360 Abs. 3 sofort vollstreckbar sind, folgt, dass ein solcher Bescheid als Leistungsbescheid zu erlassen ist. Das heißt auch, dass nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt "der faktischen Durchfü... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. Jänner 1998 die Schließung des gesamten Betriebes der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort, welche am 15. Dezember 1997 faktisch durchgeführt wurde, gemäß § 360 Abs. 3 GewO 1994 verfügt. Zur Begründung: ging der Landeshauptmann davon aus, der persönlich haftende und nach außen vertr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht verpflichtet, vor Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 3 GewO 1994 dem Gewerbetreibenden die zu treffende Maßnahme anzukündigen, um ihm Gelegenheit zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu geben. European Case L... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. August 1996 wurde mit Spruchpunkt I. der Antrag der Beschwerdeführerin auf Feststellung der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage zur "Ausübung der Gewerbeberechtigungen für die Vermietung von Zelten, Toilettenwagen und des Schaustellergewerbes" mit dem Standort in T, O-Straße 20, gemäß § 358 Abs. 1 GewO 1994 zurückgewiesen. Mit Spruchpunkt II. wurde im Instanzenzug gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 die Schließung der im Sp... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 96/04/0009 2 Stammrechtssatz Die (gänzliche) Schließung eines Gewerbebetriebes darf nur in einem Verfahren nach § 360 Abs 3 GewO 1994 erfolgen. Durch die unrichtige Anwendung bzw Zitierung des § 360 Abs 1 GewO 1994 werden allerdings subjektiv-öffentliche Rechte des Gewerbeinhabers nicht ver... mehr lesen...
Mit zwei getrennten Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 9. August 1995 erging an die beiden Beschwerdeführer, gestützt auf § 360 Abs. 1, zweiter Satz GewO 1994, der gleichlautende Auftrag, "die Gastgewerbeausübung im Standort A, mit dem Tag der Übernahme dieses Bescheides SOFORT einzustellen und den Gasthausbetrieb zu schließen", sowie im Eingangsbereich zum Gastgewerbebetrieb eine Tafel mit der Aufschrift "Gasthausbetrieb behördlich geschlossen" anzubringen. Nach de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs3;
Rechtssatz: Die (gänzliche) Schließung eines Gewerbebetriebes darf nur in einem Verfahren nach § 360 Abs 3 GewO 1994 erfolgen. Durch die unrichtige Anwendung bzw Zitierung des § 360 Abs 1 GewO 1994 werden allerdings subjektiv-öffentliche Rechte des Gewerbeinhabers nicht verletzt. Denn einerseits erweist sich hier die verfügte Maßnahme, bezo... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 7. Oktober 1993 wurde spruchgemäß wie folgt verfügt: "Gemäß § 360 Abs. 1 und 333 Gewerbeordnung 1973 wird die Schließung des Bauhofes der Firma M-GmbH in S, Z-Straße auf GN Nr. 698/2, KG L, verfügt." Dieser Bescheid wurde von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See am 8. Oktober 1993 (auf einem nicht aktenkundig gemachten Zustellweg) "abgefertigt" und dem rechtsfreundlichen Vertreter der "Fa. M-GmbH, xxxx Z" - mangels ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art129;B-VG Art130 Abs1;GewO 1973 §360 Abs3;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0063 B 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist der angefochtene Bescheid ex lege außer Kraft getreten und die vorliegende Beschwerde somit gegenstandslos geworden, ohne dass dies durch Klaglosstellung bewirkt wor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs3 idF 1993/029;VVG §1 Abs1;
Rechtssatz: § 360 Abs 3 GewO 1973 idF 1993/29 bezweckt - wie den Gesetzesmaterialien insoweit unmißverständlich zu entnehmen ist - den früher auf die "Rechtskraft" abgestellten Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeitsbegrenzung einer einstweiligen Maßnahme deshalb schon ab VOLLSTRECKBARKEIT eintreten zu lassen,... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 5. Mai 1994 verfügte der "Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz als Gewerbebehörde I. Instanz im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung" über den "Betriebsinhaber: Herr R und Herr W als Gesellschafter der Fa. F-OHG", gestützt auf §§ 333 und 360 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 folgende Maßnahmen: "1. auf den Grundstücken Nr. nn1/6 und nn2/2 der KG U ist jedwede Lagerung von überwachungspflichtigen Sonderabfällen untersagt (Batterie- und Akkulagerung sowie Lagerun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs2;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §360 Abs4;GewO 1994 §360 Abs5;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Auch wenn gemäß § 360 Abs 5 letzter Satz GewO 1994 eine "quasidingliche" Wirkung der Bescheide nach § 360 Abs 1 zweiter Sa... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 16. November 1992 die "im Namen der Fa. DM & S durch Geschäftsführer BM" eingebrachte Berufung gemäß § 9 AVG i.V.m. § 17 HGB zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Bescheid vom 8. September 1992 habe der Bürgermeister der Landeshauptstadt K gemäß § 360 Abs. 2 GewO 1973 i.V.m. § 333 leg. cit. Auflagen für den Betrieb des BM im Stando... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §360 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Maßnahme gemäß § 360 Abs 2 GewO 1973 - Mit dem mit Berufung bekämpften Bescheid wurden wegen Erfüllung der hiefür im § 360 Abs 2 GewO 1973 normierten Voraussetzungen in Ansehung des Betriebes des Beschwerdeführers Vorkehrungen vorgeschrieben. Damit steht aber auch das ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wies der Landeshauptmann von Oberösterreich die vom Beschwerdeführer als Nachbar der Gastgewerbebetriebsanlage der mitbeteiligten Partei im Standort X, B-Gasse 2, Grundstück Nr. 2682/2, KG X, gegen zwei Bescheide des Bürgermeisters der Stadt Linz je vom 9. Oktober 1991, Zl. 501/W-189/89, erhobene Berufung im Grunde des § 360 GewO 1973 als unzulässig zurück. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Bescheiden v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs3 idF 1988/399;VVG §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/25 91/04/0130 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 360 Abs 2 GewO 1973 berechtigt und verpflichtet die Behörde, bei Vorliegen der angeführten Tatbestände die jeweils notwendigen Maßnahmen von Amts wegen zu ergreifen. Sie hat - über d... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 22. Juli 1991 wurde im Grunde des § 360 Abs. 2 GewO 1973 für das Sägewerk des Beschwerdeführers folgendes verfügt: "1. a) Stillegung der Entrindungsanlage b) Außerbetriebsetzung des Radladers 2. Auflassung des Holzlagerplatzes auf dem Grundstück Nr. 87/3, KG. B, am linken Ufer des K-Baches (Freiland). 3. Für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen an der Sägehalle und der Bretterhalle (Lärmquellen I und II) i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs3 idF 1988/399;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Stützt sich der angefochtene Bescheid ausdrücklich auf § 360 Abs 2 und wendet sich die Beschwerde ausschließlich gegen die Vorschreibung der "Aussiedlung des Betriebes ... innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab Besch... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wies der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 26. März 1991 die von der Beschwerdeführerin in ihrer Stellung als Nachbar der Steinbruchbetriebsanlage auf den Grundstücken Nr. 772/1, 775, 848, 849, 852/2, 852/1, 1040/1, 847, 852/3 und 864, KG K, der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 11. Jänner 1991, Zl. 30.067/2/90-4, erhobene Berufung gemäß § 66 Abs. 4 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs3 idF 1988/399;VVG §8;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 360 Abs 2 GewO 1973 berechtigt und verpflichtet die Behörde, bei Vorliegen der angeführten Tatbestände die jeweils notwendigen Maßnahmen von Amts wegen zu ergreifen. Sie hat - über die einstweiligen Verfügungen des § 8 VVG hinausgehend - einstweilige... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art129;B-VG Art130 Abs1;GewO 1973 §360 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ist der angefochtene Bescheid ex lege außer Kraft getreten und die vorliegende Beschwerde somit gegenstandslos geworden, ohne dass dies durch Klaglosstellung bewirkt worden wäre, ist daher im Wege der Einstellung des Verfahrens wegen Gegensta... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs3;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2699/77 B 11. Jänner 1979 RS 1 Stammrechtssatz Das Außerwirksamtreten eines nach § 360 Abs 2 GewO 1973 erlassenen Bescheides gemäß § 360 Abs 3 leg cit bewirkt die Klaglosstellung des Bfrs. (Hinweis auf E vom 17.1.1967, 1088/66, VwSlg 7058 A/1967 und B vom 22.11.1978, 1769/779 ... mehr lesen...