Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E15102000L80606 IPPC-Anlagen Seveso-II-Anlagen Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 AWG 2002 §2 Abs7 Z1 AWG 2002 §2 Abs7 Z3 AWG 2002 §89 Abs4 litaEURallgGewO 1994 GewO 1994 §71b Z1GewO 1994 §§74ffIPPC-Anlagen Seveso-BetriebeG Stmk 2016 §2 Abs1 Z1MinroG 1999 §120a Z1 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg32010L0075 Industrie-Emissio... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei betreibt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) das Gastgewerbe in der Betriebsart „Gasthaus“ mit der Berechtigung gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) (Gewerbeberechtigung für die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken). 2 Zudem betreibt sie ohne eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeber... mehr lesen...
Index: L94002 Sonstiges Gesundheitsrecht Kärnten50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19 BH Feldkirchen 2020/03/14EpidemieG 1950 §20EpidemieG 1950 §40 Abs1 litcGewO 1994GewO 1994 §111 Abs1 Z1GewO 1994 §2 Abs13
Rechtssatz: § 2 Abs. 13 GewO 1994 ordnet die sinngemäße Geltung der für ein Gewerbe geltenden Vorschriften der GewO 1994 und der auf ihrer Basis erlassenen Verordnungen, sowie von... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 15. Juni 2018 stellte die Bezirkshauptmannschaft Imst (belangte Behörde) auf Grund der Anträge der Revisionswerberin vom 6. März 2018 gemäß § 19 GewO 1994 fest, dass die Revisionswerberin die individuelle Befähigung zur Ausübung der Gewerbe „Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 94 Z 42 GewO 1994, ausgenommen Piercen und Tätowieren“ sowie „Fußpflege gemäß § 94 Z 23 GewO 1994“ nicht besitze. 2 Dagegen erhob die Revisionswerberin Beschwerde. 3 Mit B... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 15. Juni 2018 stellte die Bezirkshauptmannschaft Imst (belangte Behörde) gemäß § 19 GewO 1994 fest, dass die Revisionswerberin die individuelle Befähigung zur Ausübung des Gewerbes „Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 94 Z 42 GewO 1994, ausgenommen Piercen und Tätowieren“ und „Fußpflege gemäß § 94 Z 23 GewO 1994“ nicht besitze. 2 2.1. Die dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin wies das Landesverwaltungsgericht Tirol (Verwaltungsgericht) a... mehr lesen...
1 Wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) verhängte die belangte Behörde über E K eine Verwaltungsstrafe, wogegen E K, vertreten durch den Revisionswerber, Beschwerde erhob. 2 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten (Verwaltungsgericht) den Revisionswerber gemäß § 38 VwGVG iVm § 24 VStG und § 10 Abs. 3 AVG in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Vertreter des Beschwerdeführers zugelassen und ausgesprochen, dass die Revis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs3EGVG Art3 Abs1 Z1GewO 1994VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Nichtzulassung eines Vertreters gemäß § 10 Abs. 3 AVG in einem Verwaltungsstrafverfahren nach der GewO - Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Nichtzulassung des bevollmächtigten Revisionswerbers ausgesprochen, womit dessen Vertretungsbefugni... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0031 B 1. Februar 2018 RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des ... mehr lesen...
1 Am 20. April 2017 führte die belangte Behörde in einem von der revisionswerbenden Partei betriebenen Lokal eine Überprüfung nach dem Wiener Wettengesetz durch. Dabei habe der Verdacht bestanden, dass die revisionswerbende Partei die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden aus Anlass sportlicher Veranstaltungen an eine näher bezeichnete Buchmacherin ohne entsprechende Bewilligung ausübe bzw. zwei Wettterminals und einen Tresor als "sonstiges tech... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0031 B 1. Februar 2018 RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des ... mehr lesen...
1 Nach der unstrittigen Aktenlage fand der Magistrat der Stadt Wien (die revisionswerbende Partei) am 28. April 2017 im Rahmen einer behördlichen Überprüfung in einem Lokal in Wien sieben Wettannahmeterminals, drei Wettinfoterminals und einen Wettannahmeschalter vor. Der Niederschrift zu dieser Überprüfung folgend seien die erforderlichen Bewilligungen nach dem Wiener Wettengesetz nicht vorgelegen. Es wurde unter anderem verfügt, dass der Betrieb geschlossen wird. 2 Die revi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27. Juni 2017 wurde über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin zu Spruchpunkt I. gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) und zu Spruchpunkt II. gemäß § 368 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) verhängt. 2 Innerhalb offener Beschwerdefrist beantragte ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0067 Hinweis auf Stammrechtssa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (belangte Behörde) vom 27. Juni 2016 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf marktbehördliche Bewilligung für die Errichtung eines transparenten Windschutzvorhanges abgewiesen. Die belangte Behörde verwies u.a. auf die negativen Stellungnahmen der Magistratsabteilungen (MA) 36 (Gewerbetechnik), 37 (Baupolizei) und 59 (Marktservice), zu denen der Revisionswerberin Parteiengehör eingeräumt worden sei. 2 Mit dem angefochtenen Erk... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 25. April 2012 beantragten die erst- und zweitmitbeteiligten Parteien die Erteilung der Baubewilligung für den Umbau und die Aufstockung des Hauses E 11, Grundstücke Nr. 459/19 und 459/21, KG H. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des nordwestlich an die Bauliegenschaft unmittelbar angrenzenden Grundstückes Nr. 459/18. Die Grundstücke liegen im Gebiet der Marktgemeinde B. Bei der mündlichen Bauverhandlung am 21. Mai 2012 brachte die Beschwerdeführerin, soweit für d... mehr lesen...
1. Mit Gewerbeanmeldung vom 21. März 2012 für das Gewerbe "Berufsfotograf gemäß § 94 Z. 20 GewO 1994" an einem näher bezeichneten Standort legte die Beschwerdeführerin zum Beweis ihrer Befähigung unter anderem ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für (u.a.) den Bereich Fotografie, sowie eine Arbeitsbestätigung einer näher genannten Gesellschaft vor. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug festgestellt, dass d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erfolgte gemäß § 363 Abs. 1 Z. 3 und § 99 Abs. 3 GewO 1994 iVm § 68 Abs. 4 Z. 4 AVG die Nichtigerklärung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Z vom 10. Mai 2005, mit dem die individuelle Befähigung des Beschwerdeführers für die Ausübung des Baumeistergewerbes gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994 festgestellt worden war. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, im genannten Bescheid vom 10. Mai 2005 sei die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §30;AWG 1990 §31;AWG 1990 §32;AWG 2002 §62 Abs3;AWG 2002 §87b;AWG 2002;GewO 1994 §79 Abs3;GewO 1994;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur GewO 1994 ist es auf Grundlage des AWG 2002 möglich, außerhalb der Vorschreibung von (nicht wes... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §115;MinroG 1999 §197;MinroG 1999 §217 Abs2;MinroG 1999 §217 Abs4;
Rechtssatz: Mit dem am 1. Jänner 1999 in Kraft getretenen MinroG 1999 sollten alle mineralischen Rohstoffe einem einheitlichen Regime unterzogen werden (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Normsetzungstechnik siehe das E des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Mär... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. Mai 2007 hat die belangte Behörde gemäß § 19 Gewerbeordnung 1994 (GewO) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die individuelle Befähigung für das Gewerbe der Augenoptiker, eingeschränkt auf "1) Anpassung und Vertrieb vergrößernder Sehhilfen: a) Prismatische Lupenvergrößerungssysteme ... b) Überadditionssystem, Segmentlinsen, Aplanate c) Lupen, Visulett-Lupen, Leuchtlupen aller Art, Low Vision Leuchten d) ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §340 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0047 E 6. April 2005 RS 1
(hier nur die beiden ersten Sätze) Stammrechtssatz Beim "individuellen Befähigungsnachweis" im Sinn des § 19 GewO 1994 wird der gemäß § 18 Abs. 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §18;GewO 1994 §19;
Rechtssatz: Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, die belangte Behörde hätte ausgehend von ihrer Rechtsansicht die individuelle Befähigung jedenfalls im Umfang der Abgabe und des Vertriebs von vorgefertigten Sehhilfen und Heilbehelfen feststellen müssen, ist ihr zu entgegnen, dass sie einen konkreten derart... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes "Schlosser (Handwerk) als gewerberechtlicher Geschäftsführer in der Funktion eines Arbeitnehmers" verweigert. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2008/04/0010 protokollierte Beschwerde, mit der ein Antrag verbunden ist, dieser Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, der Beschwerdeführer bezi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 92/04/0025 B 13. Mai 1992 RS 1
(hier betreffend Verweigerung der Nachsicht von einem
Gewerbeausschlussgrund) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Nachsicht vom Befähigungsnachweis - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem ASt die Nachsicht von der Erbringung des Befähigungsnachweises verweiger... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14. November 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für "die Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe". Nach Einholung einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark vom 20. Jänner 2004, die die Voraussetzungen für die beantragte Feststellung als nicht erfüllt erachtete, wies die Bezirkshauptmannschaft Judenburg den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 26. Februar 20... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §19 idF 2002/I/111;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 30. November 2006, Zl. 2005/04/0163, hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine bisherige Judikatur ausgesprochen, dass die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften den Maßstab für die... mehr lesen...