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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs3Rechtssatz
Nichtstattgebung - Nichtzulassung eines Vertreters gemäß § 10 Abs. 3 AVG in einem Verwaltungsstrafverfahren nach der GewO - Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Nichtzulassung des bevollmächtigten Revisionswerbers ausgesprochen, womit dessen Vertretungsbefugnis in dem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ex nunc beendet ist und der Beschluss die Wirkung hat, dass ab diesem Zeitpunkt der Revisionswerber für den Beschwerdeführer nicht mehr als Bevollmächtigter in diesem Verfahren tätig werden durfte. Der angefochtene Beschluss ist insoweit einem Vollzug zugänglich (vgl. VwGH 26.11.2010, AW 2010/06/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040039.L01Im RIS seit
29.06.2020Zuletzt aktualisiert am
29.06.2020