Mit den angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde im Instanzenzug die mit Schreiben vom 19. Mai 2004 von der Finanzprokuratur namens des beschwerdeführenden Bundes erhobenen Einwendungen gegen den Rückstandsausweis des Landesabgabenamtes Salzburg vom 7. Mai 2003 betreffend Rückstand an Beiträgen nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz für die Jahre 1995 und 1996 samt Säumniszuschlägen gegenüber fünf verschiedenen Tourismusverbänden ab (der Rückstandsausweis weist daher fünf... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;AbgEO §15 Abs2;BAO §229;EO §7 Abs4;LAO Slbg 1963 §172; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/17/0169 2004/17/0172 2004/17/0171 2004/17/0170
Rechtssatz: Die Zuständigkeit zur Entscheidung über Einwendungen gegen einen Rückstandsaus... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheiden des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. August 1995 wurden für zwei Liegenschaften des Beschwerdeführers Vorauszahlungen an Kanaleinmündungsabgaben gemäß § 3a Abs. 4 NÖ Kanalgesetz 1977 in der Höhe von 70 % der mit S 44.031,60 beziehungsweise von S 37.867,50 berechneten Abgabe, somit S 33.904,33 beziehungsweise S 29.157,98 (inklusive 10 % Umsatzsteuer) zur Zahlung vorgeschrieben. 1.2. Mit Bescheiden vom 15. Oktober 1998 schrieb der Bürger... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;AbgEO §15;KanalG NÖ 1977 §19;LAO NÖ 1977 §177;LAO NÖ 1977 §48;
Rechtssatz: Gemäß § 19 NÖ KanalG 1977 hat die Gemeinde ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Der Bürgermeister der Stadt Bruck an der Mur stellte am 29. Oktober 1999 gegen die Beschwerdeführerin den Rückstandsausweis für die Einbringung der vollstreckbar gewordenen Getränkeabgabe von S 146.997,-- sowie Mahngebühr von S 200,-- aus und als betreibende Partei an das Bezirksgericht Bruck an der Mur den Antrag auf Fahrnisexekution. In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten befindet sich eine "Letzte Mahnung" über "Getränkesteuer" mit Fälligkeiten 1. Jänner 1999... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;AbgEO §15;
Rechtssatz: Erkennt die Behörde, die den Exekutionstitel ausgestellt hat (Titelbehörde), von selbst, dass der Exekutionstitel an den im § 15 AbgEO angeführten Mängeln leidet (offenbare Unrichtigkeit, gesetzwidrig oder unrichtig erteilte Vollstreckbarkeitsklausel), so hat sie ihn von Amts wegen zu berichtigen, bzw. aufzuheben (formlos,... mehr lesen...
Mit dem an den Arbeitgeber des Beschwerdeführers (nachfolgend: Drittschuldner) gerichteten Bescheid des Finanzamtes vom 7. Juni 1999 wurde der Lohnanspruch des Beschwerdeführers gepfändet (Pfändungsbescheid). Mit Erledigung vom gleichen Tage wurde gegenüber dem Beschwerdeführer ein Verfügungsverbot über die gepfändeten Forderungen erlassen. Mit Schriftsatz vom 15. Juni 1999 erhob der Beschwerdeführer "gegen den Bescheid (Verfügungsverbot) vom 7. Juni 1999 das Rechtsmittel der Ber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;AbgEO §4;BAO §229;
Rechtssatz: Durch § 13 AbgEO wird dem Vollstreckungsschuldner die Möglichkeit eingeräumt, gegen den Titel als solchen Einwendungen zu erheben (Hinweis E 9. März 1990, 85/17/0116). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000150141.X04 Im RIS seit 18.02.2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;BAO §229;
Rechtssatz: Über Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit von Rückstandsausweisen ist im Falle ihrer Strittigkeit bescheidmäßig nach § 13 AbgEO abzusprechen (Hinweis E 9. März 1990, 85/17/0116). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000150141.X03 Im RIS seit 18.0... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;
Rechtssatz: Um Vollstreckungsmaßnahmen als unzulässig anzusehen, reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden und auf Berufungen hinzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Jahren 1996 bis 1998 Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen am 6. März 1998 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Am 16. September 1999 wurde vom Landesgericht Innsbruck über das Privatvermögen des Beschwerdeführers das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 20. März 2001 wurde der Konkurs gemäß § 196 KO aufgehoben. Mit an den Beschwerdeführer gerichteter Erledigung vom 15. September 2000 wurde dieser zur Ha... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1 Abs1;KO §3;KO §6 Abs1;KO §78 Abs2;KO §80 Abs1;
Rechtssatz: Der in einem Konkursverfahren bestellte Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldner... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Juli 1993 den Fremdenverkehrsbeitrag 1991 und mit Bescheid vom 16. Juli 1993 den Fremdenverkehrsbeitrag 1992 vor. Diese Bescheide wurden im Instanzenzug bekämpft und der Verwaltungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 22. März 1996, Zl. 95/17/0384, den den zurückweisenden Bescheid der Abgabenkommission der Gemeinde vom 20. April 1995 bestätigenden Vorstellungsbescheid der belangten Behörde vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;
Rechtssatz: In dem vor der Titelbehörde durchzuführenden Verfahren gem § 12 und § 13 AbgEO können keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides erhoben werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170454.X03 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen vom 1. Juli 1992 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Verkürzung der Getränkesteuer eine Geldstrafe von S 9.200,-- und wegen Verkürzung der Vergnügungssteuer eine Geldstrafe in der Höhe von S 248.000,-- verhängt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden mit S 920,-- bzw. S 24.800,-- festgesetzt, sodaß der jeweils zu zahlende Gesamtbetrag S 10.120,-- und S 272.800,-- betrug. In beiden rechtskräftig gewordenen Erkenntnissen ist ausgeführt, daß die Bescheide sofort... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §12 Abs2;AbgEO §13;B-VG Art129a;VStG §51 Abs1;VVG §3 Abs1;
Rechtssatz: Bestreitet der Vollstreckungsschuldner den Eintritt der Vollstreckbarkeit der Bescheide (hier Straferkenntnisse wegen Verkürzung von Getränkesteuer und Vergnügungssteuer), so handelt es sich um eine Einwendung gegen d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. September 1989 pfändete das Finanzamt eine dem Beschwerdeführer angeblich zustehende Forderung auf in Geld zahlbares Arbeitseinkommen. Für diese Amtshandlung wurden dem Beschwerdeführer Pfändungs- und Postgebühren in Höhe von insgesamt S 11.587,-- vorgeschrieben. Der Drittschuldner berief gegen das Zahlungsverbot; der Beschwerdeführer gegen die Festsetzung von Gebühren. Während der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel damit begründete, die betriebene Abgabenschuld se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;AbgEO §14;AbgEO §15;AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die (spätere) Einstellung des Vollstreckungsverfahrens führt nicht zwangsläufig, sondern nur nach Maßgabe des dafür bestimmenden Sachverhaltes zum Entfall der Kostenpflicht. Wurde die Einstellung deshalb verfügt, weil sich herausstellte, daß der den Gebührenanspruch auslösende Vollst... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entsprach die belangte Behörde gemäß Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 1955/249 (im folgenden kurz: Vertrag) dem Ersuchen der Oberfinanzdirektion München, den in der Rückstandsanzeige des Zentralfinanzamtes München vom 10. Oktober 1991, AZ StNr. 802/50268 angeführten Abgabenrückstand des Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: AbgEO §13;DevG §22 Abs1;DevG §22 Abs2;EO §36;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art11 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des OGH wird § 22 Abs 2 DevG so interpretiert, daß anläßlich der Entscheidung über die Exekut... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der O. GmbH. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 2. Juli 1986 das Ausgleichsverfahren und am 31. Oktober 1986 der Anschlußkonkurs eröffnet. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. August 1987 (in der Folge: "Haftungsbescheid") wurde der Beschwerdeführer als Haftender für den Abgabenrückstand der Gesellschaft in der Höhe von S 182.630,-- (Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum April 1986 bis 6. Juli 1986)... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;AbgEO §16;AbgEO §18;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für den Fall, daß ein zur Haftung herangezogener Geschäftsführer zur Sicherstellung des Haftungsbetrages eine Kaution hinterlegt hat, kann der AbgEO keine Vorschrift entnommen werden, die das Un... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Stadt St. Pölten vom 16. Juli 1985 wurde dem Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einen Rückstandsausweis betreffend Wasserabgaben für die Jahre 1982 und 1983 keine Folge gegeben. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei die beschwerdeführende Gesellschaft Inhaberin eines Wasserleitungsanschlusses in St. Pölten. Für den Wasserbezug in den Jahren 1982 und 1983 s... mehr lesen...
Index: L10103 Stadtrecht NiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §12 Abs2;AbgEO §13;AbgEO §15;AbgEO §2 Abs1;EO §35;GdwasserleitungsG NÖ 1978 §18;LAO NÖ 1977 §177 idF 3400-2 ;Statut Sankt Pölten 1977 §35;VVG §3 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §13;VVG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Anordnung im VVG § 3 Abs 1 dritter Satz, wonach die Vollstreckungsbehörde die Eintreibung unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften über die Einbringung und Sicherung der öffentlichen Abgaben selbst vornehmen kann, stellt lediglich einen Verweis auf das "materielle Vollstreckungsrecht" de... mehr lesen...