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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
AbgEO §12;Rechtssatz
Gemäß § 19 NÖ KanalG 1977 hat die Gemeinde ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens und des Vollstreckungsverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Das Verfahren betreffend die Einwendungen gegen die Erteilung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung zählt jedoch zum Titelverfahren und ist somit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu führen (Hinweis E 23. Jänner 2003, 2002/16/0147; E 9. März 1990, 85/17/0116; E 29. März 1982, 81/17/0128). Die Entscheidung über die Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen die Vollstreckbarkeitsbestätigung auf dem Rückstandsausweis (§ 177 NÖ AO 1977) war daher im eigenen Wirkungsbereich zu treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001170078.X01Im RIS seit
15.04.2005