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L10103 Stadtrecht NiederösterreichNorm
AbgEO §12 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 144;Rechtssatz
Einwände gegen den Exekutionstitel (hier: Rückstandsausweis nach § 177 NÖ LAO 1977 idF 3400-2) betreffend einen abgabenrechtlichen Anspruch auf Leistung einer Gemeindeabgabe sind nach § 15 AbgEO und im Falle der Strittigkeit bescheidmäßig nach § 13 AbgEO zu behandeln. Die Anwendbarkeit der AbgEO folgt aus deren § 2 Abs 1, wonach ihre Bestimmungen sinngemäß auch in Angelegenheiten der von den Abgabenbehörden der Länder, der Gemeindeverbände und der Gemeinden zu erhebenden öff Abgaben, Beiträge und Nebenansprüche gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985170116.X01Im RIS seit
14.11.2001Zuletzt aktualisiert am
15.03.2010