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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §12;Rechtssatz
In dem vor der Titelbehörde durchzuführenden Verfahren gem § 12 und § 13 AbgEO können keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides erhoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170454.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.09.2015