Norm: GBG §53GBG §94 CKO §83
Rechtssatz: Bei der Verbücherung des Kaufvertrages wird auf die Vorlage des Genehmigungsbeschlusses oder der Ermächtigungsurkunde im Sinne des § 83 Abs 2 KO ohnehin nicht verzichtet werden können, sodaß keine Notwendigkeit besteht, schon die Bewilligung des Ranganmerkungsgesuches davon abhängig zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 62/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs3GBG §94 C
Rechtssatz: Die besonderen Kautelen des Grundbuchsverfahrens legen es nahe, den Anwendungsbereich des § 53 Abs 3 GBG teleologisch auf jene Fälle zu reduzieren, in denen die Rangordnungsanmerkung ihren Zweck der Rangsicherung für ein geplantes Verfügungsgeschäft voraussichtlich gar nicht erfüllen kann, weil die Einverleibung des einzutragenden Rechts nach dem Grundbuchsstand ohnehin nicht möglich wäre. ... mehr lesen...
Begründung: Die H***** B*****gesellschaft mbH mit dem Sitz in R***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** R*****. Über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde - wie sich mittlerweile aus der Eintragung zu TZ 521/91 ergibt - am 4. April 1990 der Konkurs eröffnet (S 16/90 des Kreisgerichtes Leoben). Am 3. 4. 1991 beantragte Dr. Erich H***** als Masseverwalter beim Grundbuchsgericht (zu TZ 434/91) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußer... mehr lesen...
Norm: GBG §94 DSbgGVG §14UHG §9
Rechtssatz: Die Voraussetzung der Vorlage einer eidesstättigen Erklärung über die Inländereigenschaft des Erwerbers gilt auch für das Urkundenhinterlegungsverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 98/90 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 5 Ob 98/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und ihr geschiedener Mann sind zu je 87/6026 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG N***** mit gemeinsamem Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 16. Ihre Anteile am Mindestanteil sind gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbunden. Im Zuge der Ehescheidung wurde die Wohnung zur Gänze der Antragstellerin überlassen. Der gerichtliche Vergleich vom 7. Februar 1990 (GZ Sch 4/90 des Bezirksgerichtes N*****) hält in Punkt 5. die Übergabe der Anteile des M... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z6 II6GBG §20GBG §94 A
Rechtssatz: Auf die Folgen des allfälligen Verstoßes gegen das mittels einstweiliger Verfügung erwirkte Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 382 Abs 1 Z 6 EO bzw die allfällige Ausnützung des (ebenfalls auf Grund einstweiliger Verfügung) gerichtlich hinterlegten Rangordnungsbeschlusses (betreffend die beabsichtigte Veräußerung) kommt es bei Beurteilung der Zulässigkeit der begehrten Eintragung der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Dipl.Ing.Marguerit Z*****, Architektin, ***** vertreten durch Mag.Dr.Karlheinz Klema, Rechtsanwalt in Wien, wegen Vollzuges einer bewilligten Streitanmerkung, infolge außerordentlichen Rekurses der Ant... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §94 C
Rechtssatz: Urkunden, welche die Legitimation des Ausstellers nachweisen, gelten als wesentlicher Bestandteil der Haupturkunde. Sie sind gleich jenen Urkunden, durch die das einzutragende Recht oder die Löschung des Rechts unmittelbar begründet wird, in die grundbücherliche Erledigung einzubeziehen und in die Urkundensammlung aufzunehmen. Als Urkunden, "auf Grund deren eine bücherliche Eintragung geschehen soll", haben si... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller kaufte mit dem in Beilage 1 beurkundeten Vertrag, der das Datum 28. 8. 1989 trägt, den der Irma R***** gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** KG U*****. In einem Nachtrag vom 12. 4. 1990 wurde sein Name durch die Beifügung eines zweiten Vornamens berichtigt; am 27. 4. 1990 überreichte er schließlich beim Grundbuchsgericht das Gesuch um Einverleibung seines Eigentumsrechtes, dem mit Beschluß vom 30. 4. 1990 auch entsprochen wurde. Am 31. 8... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6GBG §94 A
Rechtssatz: Die Gutgläubigkeit des Liegenschaftskäufers ist im Provisorialverfahren nicht zu prüfen (JBl 1974,211) und spielt auch im Grundbuchsverfahren, das ja ein reines Urkundenverfahren ist (§§ 94 Abs 1, 95 Abs 1 GBG) , keine Rolle. Entscheidungstexte 5 Ob 5/91 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 5 Ob 5/91 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin S***** B*****, vertreten durch Dr. Wilhelm Schuster, Rechtsanwalt in Wien, wegen Vormerkung von Pfandrechten in der EZ ***** des Grundbuches *****, infolge außerordentlichen Rekurses der Antragste... mehr lesen...
Begründung: Friedrich Franz B***, geboren am 25.11.1909, der Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 2270 Grundbuch 56.531 Maxglan mit dem Haus Girlingstraße 58 war, ist am 21.8.1986 unter Hinterlassung der letztwilligen Verfügung vom 24.5.1974 verstorben. In Punkt 1 seiner letztwilligen Verfügung setzte er seine Kinder, die Erstantragstellerin und den Drittantragsteller, je zur Hälfte zu Erben ein. In Punkt 2 seiner letztwilligen Verfügung ordnete er an: "Hinsichtlich der meinem Soh... mehr lesen...
Norm: ABGB §448GBG §13GBG §94 AWEG §8WEG §9WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Ebenso wie die Anteile von Ehegatten am Mindestanteil nicht verschieden belastet sein dürfen, um die Grundlage für ein gleiches rechtliches Schicksal der verbundenen Anteile zu schaffen, steht auch die verschiedene Belastung von Miteigentumsanteilen eines Miteigentümers, die zu einem Mindestanteil vereinigt werden sollen, der
Begründung: von Wohnungseigentu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes ist durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gedeckt (5 Ob 9/89 RZ 1989/3 = NZ 1990, 43; ebenso schon 5 Ob 1034/90, in welcher Entscheidung auch bereits darauf hingewiesen wird, daß die Aufhebung des § 3 Abs. 2 lit a zweiter Halbsatz TGVG durch den Verfassungsgerichtshof - JBl 1989, 98 - die Bestimmung des § 2 Abs. 3 TGVG nicht berührt hat). Verfassungsrechtliche Bedenken gege... mehr lesen...
Norm: GBG §22GBG §23GBG §53GBG §94 A
Rechtssatz: Es wäre eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, könnte der Eigentümer, dessen Eigentumsrecht einverleibt ist, und nach seinem Ableben seine Verlassenschaft die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit dem Wirkungen der §§ 53 ff GBG erlangen, nicht aber sein Erbe, der durch die wirksame Einantwortung schon vor Verbücherung Eigentum erlangte, die Liegenscha... mehr lesen...
Begründung: Die Mit- und Wohnungseigentümer Hildegard H***, mit deren 49/424 Anteilen an der Liegenschaft EZ 747 KG 67511 Rottenmann das Wohnungseigentum an dem Objekt W 4 untrennbar verbunden ist, verstarb am 22. November 1988. Ihr Nachlaß wurde am 21. Feber 1989 zu A 683/88 des Bezirksgerichtes Steyr ihren beiden Söhnen Nikolaus H*** und Hans Georg H*** je zur Hälfte eingeantwortet. Das Abhandlungsgericht bestätigte in der Einantwortungsurkunde, daß auf Grund des Erbübereinkomme... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte über Antrag der Antragstellerin nachstehenden Beschluß: "I. Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 1281 KG Grinzing haftet ob den dem Franz K***, geboren 6.8.1940, gehörigen 481/2762-Anteilen (B-LNr. 16), mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung 6 im Haus 3 untrennbar verbunden ist, zu TZ 1071/78 (C-LNr. 9) das Pfandrecht für die Darlehensforderung im Betrag von S 2,000.000,-- samt 9,75 % Zinsen, 12 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und einer Nebengebüh... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §451GBG §94 A
Rechtssatz: Unter "Betrag" ist der Gesamtrahmen der alten Forderung zu verstehen, sodaß innerhalb desselben eine andere Aufteilung der neuen Forderung zulässig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 26/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 5 Ob 26/90 EvBl 1990/140 S 738 = JBl 1990,792 = ÖBA 1990,1014 = SZ 63/59 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 30. 6. 1988 zwischen der "protokollierten Einzelfirma Akkumulatorenfabrik Dr. Leopold J***" mit dem Sitz in Feistritz im Rosental und der B*** K***- UND I*** Dr. J*** GmbH mit dem Sitz in Feistritz im Rosental abgeschlossenen Kaufvertrag kaufte die B*** K***- UND I*** Dr. J*** GmbH mehrere Grundstücke, darunter auch ein Grundstück, das zu der (im Eigentum des Dr. Dipl.Ing. Helmut J***, geboren am 25. 2. 1929, stehenden) Liegenschaft EZ 496 Grundbuch 02400 La... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §94 AHGB §17
Rechtssatz: Die Verwendung der Firma eines mit seinem bürgerlichen Namen verbücherten Eigentümers einer Liegenschaft kann anläßlich deren Veräußerung jedenfalls dann kein Hindernis für die Verbücherung des Eigentumsrechtes des Liegenschaftserwerbers darstellen, wenn der grundbücherliche Eigentümer zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages Firmeninhaber war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §94TirGVG §2 Abs3TirGVG §3 Abs1KrntGVG 2002 §8KrntGVG 2002 §18KrntGVG 2002 §20KrntFLG allgStmkGVG §30
Rechtssatz: Die Eintragung in das Grundbuch (Einverleibung des Eigentumsrechtes) ist nur zulässig, wenn entweder die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde zu dem Rechtserwerb oder ein Bescheid der Grundverkehrsbehörde, aus dem sich ergibt, dass eine derartige Zustimmung nicht erforderlich ist, oder eine Bestätigung vorliegt, dass das Gr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 3. Juni 1985, GZ 21 E 46/84-38 (21 E 84/85) wurde auf Grund des vollstreckbaren Teilurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 15. Juni 1984, 20 Cg 232/83, dem Heinrich S*** als betreibender Partei wider die verpflichtete Partei Dr. Stanislawa K*** zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 100.000 S s.A. und Kosten die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 1644 KG Margareten bewilligt; unter einem sprach das... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 40 KG 81111 Hötting mit dem Gutsbestand der Grundstücke 1434/1 Landw. genutzte Fläche von 1241 m2 und 1480 Baufläche mit 98 m2 Fläche stand auf Grund der Einantwortung vom 29. Jänner 1981 zu 1/4 Anteil im Eigentum der Maria H*** mit der Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution zugunsten des Johannes H*** und des Josef H***, zu 3/8 Anteilen im Eigentum des Johannes H*** und zu 3/8 Anteilen im Eigentum des Josef H***. Zu TZ 10341/88 ist... mehr lesen...
Norm: EO §101EO §134 Abs3GBG §94 A
Rechtssatz: Nach der im Versteigerungsverfahren anzuwendenden Spezialbestimmung des § 134 Abs 3 EO iVm § 101 EO darf das Buchgericht - wenn es der Meinung ist, das Versteigerungsverfahren wäre wegen des eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbotes undurchführbar - die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens nicht ablehnen. Es hat vielmehr die begehrte Anmerkung vorzunehmen und sich darauf z... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbGBG §94LiegTeilG §3
Rechtssatz: Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, kann in der Abweisung des Antrages auf lastenfreie Abschreibung von Liegenschaftsteilstücken kein Rechtsirrtum erblickt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 2/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 9. August 1988 beim Erstgericht eingebrachten Grundbuchsgesuch stellte Ing. Helmut S*** auf Grund des Kaufvertrages vom 18./21. April 1988, der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern Innsbruck vom 21. Juli 1988, des rechtskräftigen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Grundverkehrsbehörde Telfs, vom 31.Mai 1988, der Freistellungserklärung des Ing.Manfred B*** und der Elisabeth B***, verehelichte D***, vom ... mehr lesen...
Begründung: Der am 14. September 1987 verstorbene Dr. Sepp L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 86 und EZ 524 je KG Purgstall, auf denen das Belastungs- und Veräußerungsverbot für seine Ehefrau Mechtild L*** einverleibt war. Das Veräußerungs- und Belastungsverbot beruhte auf einem Vertrag zwischen den Ehegatten L*** vom 24. September 1986, in dem es unter anderem heißt: "II. Dr. Sepp L*** hat sein gesamtes Vermögen seiner Ehefrau Mechtild L*** durch Testament verschrieben.....D... mehr lesen...
Begründung: Die offene Handelsgesellschaft "Bauunternehmen Stadtbaumeister Ing. H*** & Co Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau" in Graz schuldete der klagenden Partei aus dem Kauf von Baumaterialien zum 12. August 1982 S 2,041.648,--. Die offenen Gesellschafter Ing. Gottfried H*** und Helene H*** waren unter anderem je zur Hälfte Eigentümer der geldlastenfreien Liegenschaft EZ 506 KG Pirching. Es kam zu einer Vereinbarung, daß die Kaufpreisforderung der klagenden Baustoffhandelsgese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CGBG §26GBG §31 Abs6GBG §94 D
Rechtssatz: Zu den zumutbaren Kenntnissen eines Rechtsanwaltes gehört auch, daß bei Einschreiten als Machthaber im Sinne des § 31 Abs 6 GBG im Grundbuchsverfahren die Vollmachtsurkunde vorzulegen ist, der Rechtsgrund im Pfandbestellungsvertrag erkennbar genannt sein muß und die Unterschrift des Gläubigers darauf erforderlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AGBG §94 CGBG §95 Abs3
Rechtssatz: Die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe kann unterbleiben, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (hier: auf Grund eines ungültigen Vertrages; so schon JBl 1953,297). Entscheidungstexte 5 Ob 83/87 Entscheidungstext OGH 06.10.1987 5 Ob 83/87 5 Ob 1003/91 ... mehr lesen...