Norm: GBG §94 Aoö BauO §9 Abs1oö BauO §9 Abs6
Rechtssatz: Eine Baufläche (Bauarea) mit eigener Grundstücksnummer und das sie umschließende Grundstück desselben Eigentümers sind für die Frage der Bewilligungspflicht gemäß § 9 Abs 1 Oö BauO als Einheit zu betrachten. Entscheidungstexte 5 Ob 135/05x Entscheidungstext OGH 21.06.2005 5 Ob 135/05x Veröff: SZ 2005/90 ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Liegenschaftseigentümer veräußerten mit Kaufvertrag vom 10. 3. 2000 aus der in ihrem Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft EZ 59 Grundbuch 45012 Hartheim eine 5.003 m2 große Teilfläche an einen Käufer. Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 4. 3. 2004, TZ 401/04, (unter anderem) auf Grund der Erklärung der Verkäufer, dass weder die Parzelle 140/1 der EZ 59 noch das abzuschreibende Grundstück 140/3 zu einem im Grundbuch ersichtlichen Bauplatz gehören wü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung bedarf die Genehmigung von Verwaltungsbehörden, die Voraussetzung einer grundbücherlichen Eintragung ist, der Bestätigung der Rechtskraft; bei Fehlen einer Rechtskraftbestätigung hat das Grundbuchsgericht die Bewilligung zu versagen. Das gilt auch für agrarbehördliche Genehmigungen (RIS-Justiz RS0099943). Ob das Rekursgericht diesen Umstand über Rekurs des Vorkaufsberechtigten hinsichtlich d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Grundbuch darf ein Recht an einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück nur eingetragen werden, wenn dem Grundbuchsgesuch ein rechtskräftiger Bescheid der Grundverkehrsbehörde beigeschlossen ist, der die erforderliche Genehmigung enthält oder aus dem sich ergibt, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist (§ 30 Abs 1 Stmk GVG). Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sind Grundstücke, die in einem rechtswir... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ *****, ***** und ***** jeweils Grundbuch ***** mit den Grundstücksadressen ***** bzw *****, ist die "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken". Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 Abs 1 GBG dahin, dass bei den bezeichneten Liegenschaften anstelle der "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" als Liegenschaftseigentümerin die "Russische Föd... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte vor: Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** sei im Eigentumsblatt unter B-LNr 2 als Eigentümer die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (kurz: UdSSR) eingetragen. Diese sei im Jahr 1990 auf Grund der Unabhängigkeitserklärungen der Teilrepubliken zerfallen. Am 8. 12. 1991 sei das Brester Abkommen über die Schaffung einer "Gemeinschaft unabhängiger Staaten" (GUS) abgeschlossen worden, in welchem die Feststellung getroffen worden se... mehr lesen...
Begründung: Alle nachfolgend genannten Liegenschaften liegen in GB *****. Barbara B***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 10. Zu A 2 LNR 3a ist ersichtlich gemacht: "Stammsitzliegenschaft bezüglich 1/7-Anteilsrecht am Gemeinschaftsbesitz Agrargemeinschaft U***** EZ 45". Für die Liegenschaft wurde die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft mit der Rechtswirksamkeit bis einschließlich 17. 12. 2003 angemerkt. Nach der angemerkten Rangordnung für die beabsi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zufolge § 94 GBG iVm § 16 oöGVG ist die Verbücherung eines Rechtserwerbs nach § 1 Abs 2 oöGVG nur zulässig, wenn dem Grundbuchsgesuch entweder ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid, ein rechtskräftiger Feststellungsbescheid gemäß § 11 oöGVG darüber, dass der Rechtserwerb nach diesem Landesgesetz genehmigungsfrei zulässig ist oder eine schriftliche Erklärung des Rechtserwerbers, dass der Rechtserwerb nach diesem Lande... mehr lesen...
Norm: EO §87. GBG §94
Rechtssatz: Eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung darf bei einem Veräußerungs- und Belastungsverbot, bei einer Gütergemeinschaft und bei einer fideikommissarischen Substitution grundsätzlich nicht bewilligt werden. Die vom Eigentümer übernommene Verpflichtung, eine Liegenschaft einem Dritten zu übergeben oder zu hinterlassen, wird in ihren Wirkungen von der Rechtsprechung ähnlich wie eine fideikommissarische Substitution ... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft Grundbuch 34057 Oberwart, EZ *****. Im B-Blatt betreffend ihren Anteil B-LNr 2 ist unter TZ 2561/1988 ein "Nachlegat zugunsten eines der Kinder der M***** E*****" eingetragen, was im Lastenblatt nicht ersichtlich ist. Im Lastenblatt ist zugunsten Dipl.-Ing. M***** M*****, geb. 8.10.1911, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingetragen. Unter Vorlage einer Sterbeurkunde betreffend Dipl.-Ing. M***** M*****... mehr lesen...
Begründung: Komplementär einer am 1. September 2000 errichteten und am 22. September 2000 im Firmenbuch eingetragenen, näher genannten Kommanditgesellschaft (im Folgenden nur KG) war der nunmehrige Verpflichtete, Kommanditistin war seine Ehegattin. Die beiden Gesellschafter, deren Ehe am 25. April 2001 geschieden wurde, vereinbarten mit gerichtlichem Vergleich vom 10. September 2002, dass die Kommanditistin mit Wirkung vom 25. April 2001 (Tag der Ehescheidung) aus der KG ausschei... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 12. 2000 verstorbene Maria R***** ist im Grundbuch als Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und ***** sowie der EZ ***** und der EZ ***** (je Bezirksgericht Mittersill) eingetragen. Im Lastenblatt der erstgenannten Liegenschaft sind drei Höchstbetragshypotheken zu Gunsten der Raiffeisenkasse U***** einverleibt, und zwar unter C-LNR 6 lit a über ATS 890.000,-- (umgerechnet EUR 64.678,82), unter C-LNR 12 lit a über ATS 260.000,-- (EUR 18.894,93) und unter... mehr lesen...
Begründung: Zu EZ ***** Grundbuch ***** ist im B-Blatt als Eigentümer Johann G*****, geboren am *****, einverleibt. Die Antragstellerin bringt nun in ihrem Grundbuchsgesuch vor, Gernot G*****, geboren am *****, sei Eigentümer dieser Liegenschaft und es werde die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kreditforderung der Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.400 im Range der Rangordnung unter C-LNR 3a begehrt. Sie schloss die Kopie des Abhandlungsprotokolls an, aus dem sich er... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zulässig: Nach dem Inhalt der beiden letztwilligen Verfügungen hat die Erblasserin ihrem Gatten -... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende beantragte auf Grund des Urteils des Erstgerichts vom 13. September 1996, AZ 2 C 19/90m zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 250.000 S die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung von Simultanpfandrechten auf insgesamt sieben Liegenschaftsanteilen des Verpflichteten. Dazu brachte sie vor, es handle sich um einen Unterhaltsbeitrag laut Urteil (rechtskräftig durch Urteil 1 Ob 79/98v des Obersten Gerichtshofs),... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Kaufvertrags, den sie am 24. 9. 1990 mit der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung A, abgeschlossen haben (sowie weiterer Urkunden, die - soweit sie für die Entscheidung relevant sind - später erwähnt werden) begehrten die Antragsteller (im Wege von Ab- und Zuschreibungen) die Einverleibung ihres Miteigentums am Kaufobjekt. Die Verkäuferin war beim Vertragsabschluss durch den Landeshauptmann von Steiermark vertreten. Dessen Vertretungsbefugnis st... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Nachlass der Mutter der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin (im Folgenden auch Tochter genannt) aufgrund des Gesetzes zu je einem Drittel dieser (der Tochter) und zwei weiteren Nachkommen eingeantwortet und in einer in die Einantwortungsurkunde aufgenommenen Verbücherungsklausel angekündigt, es werde die Einverleibung des Eigentumsrechts der drei Erben ob diverser (im Einzelnen bezeichneter) Liegenschaften vorzunehmen sein. Im Rekurs gegen die e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob der zur Gänze im Eigentum der Erstantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** a) die Teilung des Grundstückes 73/3 LN in die Grundstücke 73/3 (Teilfläche 1), 73/69 (Teilfläche 2) und 73/70 (Teilfläche 3) je LN, b) im Range TZ 4380/01 die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 73/69, Eröffnung einer neuen Einlagezahl 4320 hiefür und die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Zweitantragsteller zur Gänze. Hingegen wi... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 18 KG *****. Mit Kaufvertrag vom 1. 2. 1990 verkaufte Andreas Z*****, geboren am 13. 4. 1944 dem Antragsteller die mit seiner Liegenschaft EZ 17 KG ***** realrechtlich verbundenen Miteigentumsanteile zu 1/35-Anteilsrecht am Gemeinschaftsbesitz Agrargemeinschaft ***** I und II EZ 58 KG ***** mit allen Rechten und Pflichten. Mit Übergabsvertrag vom 28. 12. 2000 übergab Andreas Z*****, geboren am 13. 4. 1944 die Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Zwangsversteigerung einer im Bundesland Salzburg gelegenen, aus mehreren unbebauten Grundstücken bestehenden Liegenschaft. In der Versteigerungstagsatzung vom 20. Februar 2001 wurde die Liegenschaft der betreibenden erstrangigen Gläubigerin als Meistbietender um das Meistbot von 2,22 Mio S unter dem Vorbehalt des § 23 SbgGVG zugeschlagen; der Meistbietende wurde aufgefordert, binnen 14 Tagen die Entscheidung der Grundverkehrsbehörde über die Genehmigu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (ein deutsches Bankhaus) begehrte ob der zur Gänze im Eigentum der O*****gesellschaft mbH (im Folgenden kurz O-KAG) stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** folgende Anmerkung zu bewilligen: "Verfügungsbeschränkung zu Gunsten der Depotbank des G*****-Fonds O***** (§ 31 Abs 2 Satz 1 deutsches Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften)." "Verfügungsbeschränkung zu Gunsten der Depotbank des G*****-Fonds O***** (Paragraph 31, Absatz 2, Satz 1 deutsc... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die Liegenschaft EZ***** Grundbuch ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass das Baugrundstück, an dem von § 19 KGVG erfasste Rechtserwerbe (Übertragung des Eigentums, Erwerb eines Fruchtgenussrechts) ins Grundbuch eingetragen werden sollen, in einem Genehmigungsgebiet nach § 20 KGVG liegt, bewirkt, dass zufolge § 18a KGVG der 4. Abschnitt dieses Gesetzes über den Rechtserwerb an Baugrundstücken mit Ausnahme des § 21 anzuwenden ist. Die Rechtserwerbe unterliegen damit grundsätzlich der Gene... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Tochter der Zweitantragstellerin. Am 21. 4. 2000 gaben die beiden vor dem Bezirksgericht St. Pölten zur GZ 2 Nc 45/00z einen Erbverzichtsvertrag samt Übergabsvertrag auf den Todesfall zu Protokoll. Darin übergab die Zweitantragstellerin die ihr allein gehörigen Liegenschaften EZ ***** (mit dem Grundstück *****) und EZ ***** (mit dem Grundstück *****) des Grundbuchs ***** an die Erstantragstellerin in deren alleiniges und unbeschränktes... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat seine die erstgerichtliche Abweisung des Eintragungsbegehrens bestätigende Entscheidung ua damit begründet, dass dem vorgelegten Bescheid des Baurechtsamtes der Stadt Graz vom 17. 4. 1991, GZ A 17-K-6.734/1991-1, soweit er die seinerzeitige Grundeigentümerin zur unentgeltlichen und lastenfreien Abtretung eines Grundstückes an die Stadt G***** verpflichtete, die Eigenschaft eines gerichtlich vollziehbaren Ausspruchs iSd § 33 Abs 1 lit d GBG und ... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 10. 1998 verstorbene Rosa B***** (im Folgenden Erblasserin) war ua Eigentümerin von vier landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Sie hatte am 14. 10. 1996 ihrem Großneffen Franz H***** mit notariellem Übergabsvertrag auf den Todesfall diese Liegenschaften zugewendet und auch bereits eine Aufsandungserklärung abgegeben. Franz H***** ist am 29. 1. 1998 vorverstorben. Sein Nachlass wurde seiner Witwe Elvira H***** eingeantwortet. Mit Testament vom 6. 3.... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, Au... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seinen Beschluss für zulässig erklärt, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu vorliege, inwieweit im Rahmen des § 94 GBG auf die Notwendigkeit der Einhaltung der in § 128 AußStrG angeführten Verfahrensschritte vor Dereliktion einer Liegenschaft eingegangen werden könne. Doch liegen die Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dies aus folgenden Gründen (§ 510 Abs 3 letzter Satz ... mehr lesen...
Begründung: Franz Josef T*****, der am 19. 12. 1997 verstorben ist, war zu 420/59088 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an W 12 ***** untrennbar verbunden ist. Am 23. März 1999 beantragte die Verlassenschaft nach Franz Josef T*****, vertreten durch die "erbserklärte Alleinerbin" Gertrude U*****, die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung hinsichtlich dieses Liegenschaftsteils. Das Rangordnungsgesuch... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat (übereinstimmend mit dem Erstgericht) das auf § 136 GBG gestützte Begehren der Antragsteller, ein ihre Liegenschaft belastendes Wiederkaufsrecht zu löschen, weil die Frist für dessen Ausübung längst (nämlich am 31. Dezember 1965) abgelaufen sei, aus folgenden Erwägungen als nicht berechtigt angesehen: Das Rekursgericht hat (übereinstimmend mit dem Erstgericht) das auf Paragraph 136, GBG gestützte Begehren der Antragsteller, ein ihre Liegenschaf... mehr lesen...