Begründung: Mit Kaufvertrag vom 11. 11. 1998 einigten sich der Verkäufer Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 GB***** und die Antragstellerin als Käuferin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ 20 GB***** über die Veräußerung der bisher Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 an den Grundstücken Nr 74 und 323 der EZ 73, die im Alleineigentum der Gemeinde R***** steht, zustehenden Holz- und Streunutzungsrechte. Es wurde vereinbart, daß die Antragstellerin... mehr lesen...
Norm: NÖ GVG §2 Abs1GBG §94 Eine Schenkung auf den Todesfall, die unter der Bedingung des Überlebens des Geschenknehmers abgeschlossen wird, ist im Lichte des NÖ GVG jedenfalls ein Rechtsgeschäft unter Lebenden. Die Frage, ob das Rechtsgeschäft unter Lebenden eine Rechtslage vergleichbar einer solchen von Todes wegen schafft, kann nur auf die Frage einer allenfalls positiven grundverkehrsbehördlichen Erledigung Einfluß haben, ändert aber nichts daran, daß dieser Vorgang dem sachli... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AoöGVG §1oöGVG §11oöGVG §13oöGVG §16KrntGVG 2002 §8KrntGVG 2002 §20KrntFLG allg
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob ein Grundstück den Verkehrsbeschränkungen des oöGVG unterliegt, ist grundsätzlich der Grundverkehrsbehörde vorbehalten und der Entscheidungskompetenz des Grundbuchsgerichtes entzogen. Dieses hat lediglich zu prüfen, ob eine der im § 16 Abs 1 genannten Urkunden dem Grundbuchsgesuch angeschlossen ist, soferne ke... mehr lesen...
Begründung: Martha R***** ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****. Am 1. 12. 1995 schloß sie mit dem Antragsteller einen Kaufvertrag über diese Liegenschaft. Mit Vergleich vom 5. 3. 1998 zwischen Martha R*****, die durch den ihr in der Zwischenzeit beigegebenen Sachwalter vertreten wurde, und dem Antragsteller wurde dieser Kaufvertrag einvernehmlich aufgehoben. Im Punkt II) dieses Vergleiches verpflichtete sich Martha R***** gegenüber d... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Wohnungseigentumsänderungsvertrages vom 9. 3. 1998, des Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 8. 1. 1998, 3 Msch 27/97b-3, sowie der Bescheinigung des Stadtamtes Kitzbühel vom 3. 2. 1997 begehrten die Antragsteller die Änderung der Mindestanteile bzw Neubildung von Wohneinheiten betreffend die EZ 646 Grundbuch 82107 Kitzbühel-Land. Die im Wohnungseigentum der Erstantragstellerin gestandene Wohnung top III sei "entsprechend der derzeitigen N... mehr lesen...
Norm: EO §87EO §88GBG §94
Rechtssatz: Es ist davon auszugehen, daß die im (Fremdwährungs-)Titel zum Ausdruck gebrachte Schuld durch die Umrechnung in eine andere Währungseinheit (Schilling) unverändert bleibt. Sie wird nur in einer anderen Rechnungseinheit zum Ausdruck gebracht. Aus diesem Grund braucht die aus einem Fremdwährungstitel berechtigte betreibende Partei die in ihrem Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung vorgenommene Umrechnu... mehr lesen...
Mit am 19.1.1998 beim Erstgericht eingelangtem Antrag beantragte die betreibende Partei unter Vorlage der im Spruch: genannten Urkunden sowie eines Vollzugsberichtes vom 25.11.1997 zu 2 E 1135/97s-10 wie im
Spruch: ersichtlich. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht den Antrag zur Gänze abgewiesen. Dies mit der
Begründung: , daß die im ausländischen Titel angeführte Kapitalschuld sowie die dort ausgewiesenen Kostenforderungen in D-Mark zuerkannt worden seien, diese Beträge n... mehr lesen...
Norm: GBG §94NÖ GVG §18NÖ GVG §1ZPO §271
Rechtssatz: 1.
Rechtssatz: § 18 NÖ GVG findet insbesonders, was hier in Betracht kommt, auf alle Grundstücke, die aufgrund der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl 8000, als Bauland - ausgenommen Bauland-Agrargebiet - gewidmet sind, keine Anwendung. 2.
Rechtssatz: Für das Grundbuchsverfahren jedenfalls reicht die im § 271 ZPO enthaltene Mitwirkungspflicht der Parteien vorliegend soweit, daß e... mehr lesen...
Das Grundbuch der Einlagezahl ***** KG ***** des Bezirksgerichtes Horn weist folgende für die Entscheidung relevante Eintragungen auf: Letzte TZ 1500/1989 vorläufige Plombe 2929/1997 *************************** A1 ************************ GST-NR BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 1591/7 GST-Fläche 620 Baufl.(Gebäude) 154 Baufl.(begrünt) 466 ***** *************************** A2 ************************ ***************************... mehr lesen...
Begründung: Am 10.August 1993 erteilten die Beklagten (vormals die Erst- und der Zweitbeklagte), die je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Tirol mit einem darauf errichteten Alpengasthof (GSt 829/4 Alpe, 1454 m2, und GSt .126 Baufläche, 63 m2) waren, im Zuge einer Besprechung dem klagenden Rechtsanwalt den Auftrag zur Vertragserrichtung und Durchführung des Verkaufs ihrer Liegenschaft; dabei wurden sämtliche Bedingungen für den Verkauf abgeklärt. Der Kläger war über den o... mehr lesen...
Norm: EO §222 dABGB §469GBG §94 BGBG §119 Z1
Rechtssatz: Bei Tilgung einer Simultanhypothek steht dem Eigentümer das Verfügungsrecht nur im Verhältnis des § 222 EO zu. Der Bewilligungsbeschluß ist daher den Nachhypothekaren zuzustellen, da deren bücherliche Rechte betroffen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 11/95 Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 11/95 Veröff: SZ 69/285 ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 94 GBG A Allgemeines B § 94 Abs 1 Z 1 C § 94 Abs 1 Z 2 (auch Devisenrecht) D § 94 Abs 1 Z 3 E § 94 Abs 1 Z 4 F Sonstige Eintragungsvoraussetzungen (insbesondere: UB, GVG, usw) G § 94 Abs 2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102217 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_000GBG00094_9600000_001 mehr lesen...
Norm: EO §183 Abs1GBG §94 AGBG §94 DnöGVG §4nöGVG §18 Abs2nöGVG 2007 §11 Abs8nöGVG 2007 §26KrntGVG 2002 §18KrntGVG 2002 §20
Rechtssatz: Genehmigungen von Verwaltungsbehörden, die Voraussetzung einer bücherlichen Eintragung sind, müssen mit der Bestätigung der Rechtskraft versehen sein. Gleiches gilt für Bescheide, mit denen dem Grundbuchsgericht nachzuweisen ist, dass ein zu verbüchernder Erwerbsvorgang keiner behördlichen Genehmigung - etwa ei... mehr lesen...
Norm: GBG §94nöGVG §1 Abs2 litcnöGVG §11 Abs5KrntGVG 2002 §8KrntGVG 2002 §20KrntFLG allg
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht hat im Rahmen des § 94 Abs 1 GBG keine Möglichkeit, allfällige Zweifel an dem Erfordernis einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung auszuräumen. Schließlich ist es ja auch Aufgabe des Vorsitzenden der Grundverkehrsbezirkskommission gemäß § 11 Abs 5 nöGVG (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) die Zustimmung zu erteile... mehr lesen...
Norm: AußStrG §174 BAußStrG §177GBG §21GBG §22GBG §94 B
Rechtssatz: Die Einantwortungsurkunde muß keine Verbücherungsklausel enthalten. Eine solche ist zwar nicht vorgeschrieben, aber doch zulässig. Scheint die von einem Dritten aus der Verlassenschaft erworbene Liegenschaft in der Einantwortungsurkunde (deren Verbücherungsklausel) nicht auf, kann der Erwerber die Verbücherung seines Eigentums nicht allein durch die Vorlage seines Erwerbstitels... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §47 Abs2Tir FLG §25 Abs1Tir FLG 1978 §84 Abs1Tir FLG §84 Abs2GBG §94 A
Rechtssatz: Das Eintragungshindernis einer fehlenden Rechtskraftbestätigung hätte in einem nur auf Urkunden angewiesenen Verfahren an sich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Grundbuchsstandes zu führen. Im besonderen Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung nach agrarischen Operationen, das auf Anregung der Agrarbehörde von Amts wegen durchzuführen ... mehr lesen...
Norm: GBG §56GBG §93GBG §94 AGBG §94 GGBG §122 A
Rechtssatz: 1) Im Grundbuchsverfahren ist eine Änderung der Entscheidungsgrundlagen im Zeitraum zwischen Einlagen des Gesuches bei Gericht und dessen Erledigung (hier: Abnahme und gerichtliche Verwahrung der Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses aufgrund einer einstweiligen Verfügung durch den Vorsteher des Erstgerichtes) unerheblich. 2) Unter "Zustimmung" des Berechtigten aus einem Veräußerun... mehr lesen...