Begründung: Ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** je GB ***** ist das Eigentum der Revisionsrekurswerberin einverleibt. Die Antragstellerin begehrte aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 30. 3. 1992/28. 3. 2008 die aus dem
Spruch: näher ersichtliche Pfandrechtseinverleibung. Die - ihrem äußeren Erscheinungsbild nach am 30. 3. 1992 von der Revisionsrekurswerberin (unter ihrer früheren Firma) und am 28. 3. 2008 vom Antragsteller gefertigte - Pfandbestellungsurkunde hat auszu... mehr lesen...
Begründung: Albert W*****, laut Grundbuch geboren am 9. 11. 1962, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die aus dem Grundstück 1085/4, landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 103 m², und dem in der Katastralgemeinde ***** gelegenen Grundstück 717/6, Baufläche mit einer Fläche von 494 m², besteht. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 597 m². Zu TZ 211/2007 wurde die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung bis 08.02.2008 bewirkt. Im Rang nach dieser Anmerkung ... mehr lesen...
Begründung: Die - am 13. Juni 1931 geborene - Erstantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****h. Ob dieser Liegenschaft ist sub B-LNR 3e zu TZ 7191/2007 die „Bestellung eines Sachwalters (13 P 35/07t)" angemerkt. Nach dem Beschluss des Bezirksgerichts Leibnitz vom 19. Oktober 2007, GZ 13 P 35/07t-12, hat der gemäß § 268 Abs 3 Z 2 ABGB bestellte Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Gerhard H***** für die betroffene Erstantragstellerin die Vertretung ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im grundbücherlichen Alleineigentum des Leopold F*****. Diese Liegenschaft besteht (ua) aus nachbezeichneten Grundstücken mit folgender BA (Nutzung) und jeweils in Klammern ausgewiesenem katastralen Flächenausmaß (m²), nämlich GST-NR 429 Landw. genutzt (1470), 430 (2133) Landw. genutzt (2024) und Wald (109) sowie .69 (90) Baufl. (Gebäude) (53) und Baufl. (begrünt) (37). Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist sub A2-LNR 3a das... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §52GBG §94 Z3 DGBG §94 Z4 EWEG 2002 §19 Satz2 idF WRN 2006WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: a) Das Grundbuchsgericht hat auf Grund der durch die WRN 2006 neu gefassten Bestimmung des § 19 WEG 2002 die Rechtmäßigkeit der Verwalterbestellung aus Anlass der beantragten Ersichtlichmachung nicht mehr zu prüfen, sondern nur die Grundbuchstauglichkeit der Bestätigungsurkunde. Dazu bedarf es der Vorlage eines die Verwalterbestellung „einde... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer als „Verwalterbestellung" übertitelten, mit 20. 6. 2007 datierten und beglaubigt sowohl von der Miteigentümerin Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft N***** Gesellschaft m.b.H. als auch der Verwalterin A***** Immoblientreuhand Gesellschaft m.b.H. unterfertigten Urkunde begehrte die Antragstellerin die Ersichtlichmachung ihrer Bestellung zum Verwalter der Liegenschaft. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, zur Verwalterbes... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §94 Z3 DWEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37WEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG2002 folgt, dass die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nur „an den Erwerber des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine Übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen. Die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung erfordert den zwei... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist bei den im Eigentum der V*****gesmbH stehenden 393/1502-Anteilen B-LNR 21 (ua) die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG (1975) an Lager top 1, W top 2 + Kellerabteil 2, W top 3 + Kellerabteil 3 + Gang-WC, W top 12 + Kellerabteil 12 + Gang-WC, W top 14 + Kellerabteil 14 + Gang-WC, W top 21 + Kellerabteil 21 + Gang-WC, W top 23 + Kellerabteil 23 + Gang-WC, W top 24 + Kellerabteil 24, W top 28 + Kelle... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt werde, doch ist der Oberste Gerichtshof an einen solchen Ausspruch nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG nicht gebunden (§ 71 Abs 1 AußStrG). Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt werde, doch ist der Oberste Gerichtshof an einen solchen Ausspruch nach Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2, AußStrG... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte aufgrund des Kaufvertrags vom 11. 4. 2007 und des Rangordnungsbeschlusses vom 24. 4. 2007, TZ 3707/07, sowie unter Vorlage der Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer vom 8. 5. 2007 und des - nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehenen - Bescheids der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt vom 3. 5. 2007, Zahl 549/1/07, ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 614/58 im Rang der Anmerk... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 223 Grundbuch *****. Er unterfertigte notariell beglaubigt am 30. 7. 2007 eine „Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" mit folgendem Inhalt: „Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt hiermit für sich und seine Rechtsnachfolger die *****bank ***** reg.Gen.mbH ***** im Folgenden kurz Vollmachtnehmerin genannt, die vorbezeichnete Liegenschaft ganz oder zum Teile und an wen immer im Kauf- oder Tauschwege zu verä... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §509ABGB §825 AGBG §94 FKrntGVG 2000 §8 Abs1 litbKrntGVG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Einräumung von Fruchtgenussrechten bedarf auch dann der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß § 8 Abs 1 lit b Krnt GVG 2002, wenn sich die Miteigentümer einer Liegenschaft gegenseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht einräumen. § 8 Abs 2 Krnt GVG 2002 statuiert für einen solchen Fall keine Ausnahme von der Genehmig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 816/6 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 656 m2, auf dem das Haus S***** steht. Mit Vereinbarung vom 28. 11. 2006 haben sich die Antragsteller wechselseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht eingeräumt, dessen Verbücherung sie mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehren. Dem Grundbuchsantrag ist weder ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid noch... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat - über nachträglichen Antrag des Antragstellers - ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt werde und dies - zusammengefasst - wie folgt begründet: Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung sei für die Verbücherung eines Rechtsgeschäfts, das grundverkehrsbehördlicher Genehmigung unterliege, die Vorlage einer Rechtskraftbestätigung dieser Genehmigung erforderlich, die sich der Nachprüfung durch d... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** Messendorf (bestehend aus den Grundstücken 386/6 und 386/7) steht im gleichteiligen Eigentum von Gerlinde und Ingomar F*****. Unter C-LNR 3a ist das Bestandrecht der Gemeinde H***** bei Graz gemäß Punkt 2 des Bestandvertrags vom 27. 4. 2005 hinsichtlich Grundstück 386/6 bis 26. 4. 2019 und unter C-NLR 5a deren Bestandrecht gemäß Punkt 2 des Bestandvertrags vom 31. 5. 2005 bis 30. 5. 2020 eingetragen. Die Antragstellerin begehrte unter V... mehr lesen...
Begründung: Mit der unbelasteten Liegenschaft EZ 40 (Stammsitzliegenschaft), bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 805 und 806 mit einer Gesamtfläche von 450 m², ist das Miteigentumsrecht zu 1/200tel-Anteilen am Gemeinschaftsbesitz EZ 56 verbunden. Eingetragener Eigentümer dieser Liegenschaft ist eine Agrargemeinschaft. Der Antragsteller ist Alleineigentümer der EZ 41; mit dieser Liegenschaft ist das Miteigentumsrecht zu insgesamt 35/200tel-Anteilen an der EZ 5... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litaGBG §94 A
Rechtssatz: Die Prüfungsmöglichkeit und Prüfungsbefugnis des Grundbuchrichters ist auf die die positive Gesuchserledigung tragenden rechtserzeugenden Tatsachen beschränkt. Ein Antrag ist zu bewilligen, wenn die einzutragenden Rechtstatsachen auf Grund der Urkunden, wie sie in ihrer Gesamtheit vorliegen, den formgerechten Anschein der Rechtsbeständigkeit für sich haben und die sonstigen nach Lage des Falls in Betracht... mehr lesen...
Begründung: Bücherliche Alleineigentümerin der EZ 862 GB 20014 Grafenwörth ist die Readymix Kies-Union AG. Die Einverleibung des Eigentums erfolgte zu TZ 801/1993, damals für die Kies-Union vereinigte Kieswerke AG. Zu TZ 1361/1997 erfolgte eine Änderung des Firmenwortlauts auf die derzeit einverleibte bücherliche Eigentümerin Readymix Kies-Union AG. Danach fanden folgende gesellschaftsrechtliche Änderungen statt: Laut Eintragungsnummer 17 im beglaubigten Firmenbuchauszug vom 25. 1... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller sind jeweils grundbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 24 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 1733 Benützungsart „Wald". Der Drittantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 142 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 2051/1 mit der Benützungsart „Alpe" und „Wald". Der Viertantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 192 GB *****. D... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller sind jeweils grundbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 24 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 1733 Benützungsart „Wald". Der Drittantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 142 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 2051/1 mit der Benützungsart „Alpe" und „Wald". Der Viertantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 192 GB *****. D... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 11. 2004 verstorbene Erblasserin war unter anderem Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 1259 GB *****; zweiter Hälfteeigentümer ist der nunmehrige Revisionsrekurswerber Horst Walter F*****, zu dessen Gunsten (samt zwei weiteren Personen namens Walter und Herbert F*****) im Lastenblatt das Vorkaufsrecht am Anteil der Erblasserin einverleibt ist. Mit Einantwortungsurkunde vom 23. 1. 2006 hat das Erstgericht den Nachlass der Erblasserin aufgrund des Erbschaftsk... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren wurde am 20. Oktober 2003 die Liegenschaft des Verpflichteten (ein arrondierter Bergbauernhof mit angeschlossener Gastwirtschaft) in Tirol dem Ersteher, einem italienischen Staatsangehörigen, um das Meistbot von 720.000 EUR unter dem Vorbehalt zugeschlagen, dass der Zuschlag erst rechtswirksam wird, wenn entweder von der Grundverkehrsbehörde rechtswirksam festgestellt wird, dass eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht vorliegt oder die... mehr lesen...
Norm: GBG §94 D. GBG §130GBG §131 Abs2 litaPKG §8 Abs1PKG §14 Abs4
Rechtssatz: Eine unrichtige Anmerkung „Zugehörigkeit zum Deckungsstock" in der Einlage einer im Eigentum einer Pensionskasse stehenden Liegenschaft kann als Ersichtlichmachung der Widmung des Vermögenswertes für eine bestimmte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft gedeutet und gemäß § 14 Abs 4 PKG konstitutiv oder gemäß § 130 GBG als unzulässig (grundbuchswidrig) gelöscht werden,... mehr lesen...
Begründung: Monika S***** ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1456 *****. Im A2-Blatt der EZ 1456 ***** sind folgende (Anteils-)Rechte ersichtlich gemacht: A2-LNR 1: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 2: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „F*****" in EZ 328 A2-LNR 3: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329 A2-LNR 4: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 5: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329. Sub B-L... mehr lesen...
Begründung: In der EZ 550 Grundbuch ***** ist ob dem Hälfteanteil B-LNR 3 auf Grund eines Kaufvertrags vom 13. 8. 1992 das Eigentumsrecht für den (nunmehrigen Revisionsrekurswerber) Michael S***** einverleibt. Die Antragsteller begehrten auf Grund des notariellen Schenkungsanbots vom 12. August 1992 (GZ 2736), der notariellen Annahmeerklärung vom 1. Dezember 2005 (GZ 1457), des Einantwortungsbeschlusses des Bezirksgerichts Rohrbach vom 11. März 2005, A 16/05p, und der Erklärungen üb... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist bücherliche Eigentümerin der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ *****, zu welcher u.a. das Grundstück Nr 2063/7, Baufläche, im Ausmaß von 1.107 m² gehört. Die Erstantragstellerin, „vertreten durch die unterzeichneten, vertretungsbefugten Organe", als Verkäuferin und der Zweitantragsteller sowie die Drittantragstellerin als Käufer schlossen am 2. 2. 2005 einen Kaufvertrag, wonach die Erstantragstellerin dem Zweitantragsteller und der Dritt... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 von der Zweitantragstellerin die zum Gutsbestand der EZ 47 des Grundbuchs ***** gehörenden Grundstücke Nr 116, Nr 117, Nr 118 und Nr 173. Ob der EZ 47 der Verkäuferin ist zu C-LNR 42 a ein Pfandrecht über S 1,971,842,42 samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer Nebengebührensicherstellung über S 394.350 zugunsten der S***** und ob diesem Pfandrecht zu C-LNR 42 e die Übertragung der Forderung an die R**... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cGBG §94
Rechtssatz: Ein zwischen Angehörigen begründetes, im Grundbuch eingetragenes Veräußerungsverbot gemäß § 364 c ABGB hat absolute Wirkung und verbietet die Eigentumsübertragung. Diese Wirkung des Verbotes kann durch das Einverständnis des Verbotsberechtigten nur unter Aufgabe des Rechtes des Verbotsberechtigten beseitigt werden. Das Veräußerungs- und Belastungsverbot gemäß § 364 c ABGB verpflichtet nur den ersten Eigentüme... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch 30113 Pöttsching EZ ***** ist das Eigentumsrecht für Mag. C***** P***** aufgrund des Übergabsvertrages vom 12.10.1999 (TZ 284/00) einverleibt. Unter TZ 284/00 ist das Belastungs- und Veräußerungsverbot für M***** P***** in C-LNR 3a eingetragen. Mit dem am 1.9.2005 beim Erstgericht eingebrachten Gesuch, TZ 3146/05, beantragte die Antragstellerin, ihr aufgrund der Anerkennungsurkunde vom 19.7.2005 mit inneliegendem Übergabsvertrag vom 14.2.2005 und Vermerk der G... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch der beiden Antragsteller (Bestandgeber und Bestandnehmer) auf Einverleibung des Bestandrechtes an einer Grundfläche und auf Anmerkung der Vorauszahlung des Mietzinses ab, weil keine von der Grundverkehrsbehörde ausgestellte Urkunde (Bescheid oder Bestätigung) vorgelegt worden sei. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller Folge und bewilligte das Grundbuchsgesuch. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstan... mehr lesen...