Norm
GBG §32 Abs1 litbRechtssatz
Bleiben Zweifel daran offen, ob eine ausdrückliche Aufsandungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet oder aufgehoben werden soll, vorhanden ist, kann in der Abweisung des Antrages auf lastenfreie Abschreibung von Liegenschaftsteilstücken kein Rechtsirrtum erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021