Norm
ABGB §1299 CRechtssatz
Zu den zumutbaren Kenntnissen eines Rechtsanwaltes gehört auch, daß bei Einschreiten als Machthaber im Sinne des § 31 Abs 6 GBG im Grundbuchsverfahren die Vollmachtsurkunde vorzulegen ist, der Rechtsgrund im Pfandbestellungsvertrag erkennbar genannt sein muß und die Unterschrift des Gläubigers darauf erforderlich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RAEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0026273Dokumentnummer
JJR_19880405_OGH0002_0050OB00517_8700000_001