Norm
GBG §53Rechtssatz
Bei der Verbücherung des Kaufvertrages wird auf die Vorlage des Genehmigungsbeschlusses oder der Ermächtigungsurkunde im Sinne des § 83 Abs 2 KO ohnehin nicht verzichtet werden können, sodaß keine Notwendigkeit besteht, schon die Bewilligung des Ranganmerkungsgesuches davon abhängig zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060755Dokumentnummer
JJR_19910611_OGH0002_0050OB00062_9100000_004