Norm: GBG §85 Abs1GBG §94 AGBG §94 CGBG §98
Rechtssatz: Durch die Angabe der Einlagezahl und der Katastralgemeinde der Liegenschaft sind sowohl der Vermögensteil, auf den Exekution geführt werden soll, also auch der Ort, an dem er sich befindet, eindeutig und unverwechselbar bezeichnet sind. Die Angabe der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft trägt zur eindeutigen Bezeichnung des Exekutionsobjekts nichts wesentliches bei und ist daher über... mehr lesen...
Norm: GBG §53GBG §94 C
Rechtssatz: Bei der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft handelt es sich nicht um eine Eintragung zugunsten des Antragstellers, bei der es im Sinne der aufrechterhaltenen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (5 Ob 20/83; NZ 1984,64 = RdW 1985,109; 5 Ob 106/92) nicht erforderlich wäre, neben der Beglaubigung der Unterschrift des Organes der juristischen Person auch noch dessen Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 77 Abs 1 GBG muß im Grundbuchsverfahren dargetan sein, daß derjenige, der im Namen eines anderen einschreitet, hiezu befugt ist. Dies geschieht grundsätzlich durch urkundlichen Nachweis der Einschreitervollmacht. Schreitet jedoch ein Rechtsanwalt oder ein Notar ein, so ersetzt gemäß § 30 Abs 2 ZPO dessen Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung diesen urkundlichen Nachweis. Diese Gesetzesbestimmung ist näml... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist mit einem Mindestanteil von 453/4350 Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** der KG I*****; damit verbunden ist Wohnungseigentum an der Wohnung VI des Hauses M*****straße 1. Unter Berufung auf eine rechtskräftige Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Innsbruck vom 8.April 1991, die auf Grund einer beabsichtigten Teilung des Wohnungseigentumsobjektes in zwei selbständige Einheiten für top VIa einen Jahresmietwert 1914 von 2.650 Kronen u... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AWEG §13 Abs2WEG §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Um das Grundbuchsgesuch bewilligen zu können, muß der urkundliche Nachweis erbracht werden, daß alle Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage mit der beabsichtigten oder bereits durchgeführten Bestandsänderung einverstanden sind oder die fehlende Zustimmung durch einen Beschluß des Außerstreitrichters gemäß § 26 Abs 1 Z 2 WEG ersetzt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte i... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AGBG §85 Abs1GBG §85 Abs2GBG §94 CGBG §95WEG §7 Abs1WEG §7 Abs2WEG 2002 §11
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 7 Abs 1 und 2 WEG muss weder im Grundbuchsgesuch noch in der Erledigung angeführt werden, dass mit dem vom Eintragungsbegehren betroffenen Miteigentumsanteil Wohnungseigentum verbunden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 115/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 5 Ob 115/92 ... mehr lesen...
Begründung: Heinz F***** ist zu 2657/100.000 und zu 262/100.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** O*****. Mit den zuerst genannten Anteilen (BLNR 40) ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 15 des Hauses Am N***** Nr. 3 verbunden, mit den anderen Anteilen Wohnungseigentum an der Garage Nr. 53 (BLNR 41). Unter CLNR 1 a, 2 a, 5 a, 6 a, 8 a, 9 a, 11 b und 12 b sind auf beiden Anteilen Pfandrechte einverleibt. Laut Pfandurkunde vom 16.Dezember ... mehr lesen...
Norm: FBG allgFBG §15GBG §94 AGBG §94 CGBG §126IPRG §4 Abs1
Rechtssatz: Im Grundbuchsverfahren scheiden zeitaufwendige Versuche, das fremde Recht festzustellen, schon deshalb aus, weil allein auf Grund der vorgelegten Urkunden zu entscheiden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 106/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 5 Ob 106/92 Veröff: NZ 1993,133 (Hofmeister, 135) ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 27.Dezember 1956 ist im Grundbuch Klagenfurt ***** das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die "Förderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10.Jänner 1992 langte beim Buchgericht der Antrag der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien", vertreten durch das "Generalkonsulat der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in Klagenfurt", dieses vertreten durch den Generalkonsul Marijan M*****, vertreten durch Dr.Matthäus Grilc, R... mehr lesen...
Norm: GBG §94 A
Rechtssatz: Der Abschluß des Titelgeschäftes muß durch die Bezeichnung der beteiligten Personen sowie Zeitangaben und Ortsangaben wenigstens soweit konkretisiert werden, daß das Grundbuchsgericht der ihm durch § 94 Abs 1 Z 2 bis 4 GBG auferlegten Überprüfungspflicht nachkommen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 67/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 5 Ob 67/92 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 AGBG §12GBG §94 D
Rechtssatz: Ist einem Scheidungsvergleich nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ob es sich bei dem der Frau eingeräumten "Wohn- und Nutzungsrecht" um ein am Hälfteeigentum ihres Mannes einräumbares Wohnungsfruchtgenussrecht oder bloß um ein Wohnungsgebrauchsrecht handelt, lässt also die Grundbuchsurkunde eine eindeutige Auslegung im Sinne der Einräumung eines eintragungsfähigen Rechtes nicht zu, so darf die begehrte... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht je zur Hälfte im Eigentum der Antragstellerin und ihres am ***** geborenen geschiedenen Ehemannes Herbert W*****. In dem im gemäß § 55 a EheG durchgeführten Scheidungsverfahren (1 C 12/91f des Bezirksgerichtes Korneuburg) am 3. 4. 1991 geschlossenen Vergleich räumte Herbert W***** zum Zwecke der Auseinandersetzung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse der nunmehrigen Antragstellerin an der ihm gehör... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1GBG §94 C
Rechtssatz: Der Nachweis des Angehörigkeitsverhältnisses i.S.d. § 364 c ABGB hat zwar grundsätzlich, aber nicht ausnahmslos durch Standesurkunden zu erfolgen. Ein Gerichtsprotokoll, das diese Angaben enthält, erscheint unbedenklich und ausreichend. Entscheidungstexte 5 Ob 128/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 5 Ob 128/91 EvBl 1992/122 S 545 = SZ 64/1... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war mit Theresia Maria S***** verheiratet; diese Ehe wurde mit Beschluß des BG Innere Stadt Wien am 30.4.1991 gemäß § 55a EheG rechtskräftig geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens haben "die Ehegatten" am 30.4.1991 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem "die Ehefrau dem Ehemann" das lebenslange unentgeltliche Wohnrecht an der Liegenschaft EZ ***** KG Z***** mit dem Gartengrundstück 193/3 einräumte. Außerdem verpflichtete sich "die Ehe... mehr lesen...
Norm: GBG §94 ATirGVG allg
Rechtssatz: Der Grundbuchsantrag ist abzuweisen, wenn berechtigte Bedenken im Sinne des Vorliegens eines Umgehungsgeschäftes bestehen (hier: Umgehung des GVG - Hypothekenbestellung statt des rite nicht realisierbaren Kaufvertrages und damit Bewirkung eines ähnlichen wirtschaftlichen Erfolges.) Entscheidungstexte 5 Ob 1083/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Dr. Markus H*****, praktischer Arzt, ***** vertreten durch Dr. Friedrich Krall, Rechtsanwalt in Kufstein, wegen Pfandrechtseinverleibung ob der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, infolge ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 AGBG §94 D
Rechtssatz: Die materiellrechtliche Wirksamkeit jener Eintragung, mit der die begehrte Grundbuchshandlung kollidiert, ist im Bewilligungsverfahren nicht zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 114/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 5 Ob 114/91 Veröff: NZ 1992,155 (Hofmeister, 159) 5 Ob 239/13b Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** S***** mit dem Haus D*****gasse 10 wurde im Jahr 1958 Wohnungseigentum begründet. Zur Zeit bestehen 10 Wohnungseigentumsobjekte von denen zwei derselben Teilhaberin gehören, eine im Wohnungseigentum von Ehegatten steht und eine dem Betrieb einer Gastwirtschaft gewidmet ist. Der Antragstellerin steht auf Grund eines Vertrages vom 2. 3. 1955 das Fruchtgenußrecht an Teilen der Liegenschaft, und zwar am Gastwirtschaftsvorg... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §27 Abs2 idF GB?Nov 2008GBG §94 AGBG §98 idF GB?Nov 2008HGB §17UGB §17UGB §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die grundbücherliche Eintragung von Einzelkaufleuten unter ihrer Firma ist unzulässig. Durch die Bezeichnung des bücherlich Berechtigten mit der Firma ist nämlich nicht der jeweilige Firmeninhaber einverleibt, sondern für immer derjenige, der die Firma im Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchsgesuches führte. Das Grundbuch könnte ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller haben auf Grund der im angefochtenen Beschluß näher bezeichneten Urkunden (darunter einer beglaubigten Abschrift aus dem Handelsregister des KG Wels, wonach zu HRA***** die Firma "KAUFHAUS W*****" für den Kaufmann Ferdinand W***** registriert ist) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für "KAUFHAUS W*****" Inhaber Ferdinand W*****, 1941-09-29, H*****straße 1, *****F***** an 1140/100.000, mit Wohnungseigentum verbundenen Anteilen an der Liegensch... mehr lesen...
Norm: GBG §30GBG §94 C
Rechtssatz: Ist durch die vorgelegte Pfandbestellungsurkunde die Willenseinigung der Parteien auch bezüglich der Vorrangseinräumung nachgewiesen, so bedarf es darüber hinaus einer Aufsandungserklärung seitens des durch die Vorrangseinräumung Begünstigten nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 75/91 Entscheidungstext OGH 27.08.1991 5 Ob 75/91 Veröff: RZ 1993/... mehr lesen...
Norm: GBG §94 C
Rechtssatz: Der Grundbuchsrichter darf seine Entscheidung nur nach dem Grundbuchsstand und den ihm vorliegenden Urkunden fällen (ZBl 1927/226). Entscheidungstexte 5 Ob 1058/91 Entscheidungstext OGH 27.08.1991 5 Ob 1058/91 5 Ob 239/13b Entscheidungstext OGH 23.04.2014 5 Ob 239/13b ... mehr lesen...
Begründung: Mit Pfandbestellungsurkunde vom 8. März/2. Mai 1989 bestellten Doris K***** und Albert K***** zur Sicherstellung von Kreditforderungen der Antragstellerin bis zum Höchstbetrag von S 963.000,-- die ihnen je zur Hälfte gehörende, im
Kopf: dieser Entscheidung genannte Liegenschaft zum Pfand. In Punkt 14. dieser Urkunde gewährten die Liegenschaftseigentümer diesem einzuverleibenden Pfandrecht den Vorrang vor den zu ihren Gunsten einverleibten gegenseitigen Belastungs- und Ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Schinko als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Heinz M*****, Zeitsoldat, *****, vertreten durch Dr.Günther Dunst, öffentlicher Notar in Millstatt, wegen grundbücherlicher Eintragungen ob der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** infolge außeror... mehr lesen...
Norm: GBG §94 C
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat zum Nachweis seiner Verfügungsberechtigung dem Grundbuchsgericht seine Bestellungsurkunde vorzulegen, und zwar selbst dann, wenn die Konkurseröffnung bereits angemerkt ist, weil aus dieser Anmerkung die Person des Masseverwalters nicht zu entnehmen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 62/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 62/91... mehr lesen...
Norm: GBG §94 CKO §13KO §83
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist berechtigt, grundbücherliche Verfügungen zu Lasten des Konkursvermögens vorzunehmen. Auf Grund seiner Rechtshandlungen sind daher Eintragungen zulässig. Das gilt grundsätzlich auch für den Verkauf von unbeweglichen Sachen des Gemeinschuldners. Entscheidungstexte 5 Ob 62/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 62/... mehr lesen...