Norm
GBG §21Rechtssatz
Die Verwendung der Firma eines mit seinem bürgerlichen Namen verbücherten Eigentümers einer Liegenschaft kann anläßlich deren Veräußerung jedenfalls dann kein Hindernis für die Verbücherung des Eigentumsrechtes des Liegenschaftserwerbers darstellen, wenn der grundbücherliche Eigentümer zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages Firmeninhaber war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060668Dokumentnummer
JJR_19900220_OGH0002_0050OB00005_9000000_001