Norm: ABGB §451 CABGB §451 EGBG §14GBG §94 AGBG §94 C
Rechtssatz: Im Falle einer Höchstbetragshypothek kann sich der Gläubiger zur Dartuung seiner Forderung nicht auf die Grundbuchseintragung oder auf gutgläubigen Erwerb berufen, sondern muss ihr Entstehen nachweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 83/87 Entscheidungstext OGH 06.10.1987 5 Ob 83/87 NZ 1988,54 ( Hofmeister, 56 ) ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 11. Februar 1987, der beglaubigten Vollmacht vom 19. Mai 1986 und des erstgerichtlichen Beschlusses vom 21. Mai 1986, TZ 1267/86, ob der Alfons K*** und Katharina K*** allein gehörenden Liegenschaft EZ 55 KG Tannberg 1. im Range der in COZ 21 angemerkten Rangordnung die Einverleibung des Pfandrechtes für den Kredithöchstbetrag von 600.000 S zu seinen Gunsten und 2. im laufenden Rang die Ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet, zwischen ihm und der Erstbeklagten sei nach vorangegangenen Vertragsverhandlungen am 12. September 1984 ein Kaufvertrag betreffend deren 453/4220-Anteile (Anteil 9 verbunden mit Wohnungseigentum an Top. V und VI) und 103/4220-Anteile (Anteil 10 verbunden mit Wohnungseigentum an Top. VII) der Liegenschaft EZ 635 Grundbuch 81111 Hötting unter Festsetzung eines Kaufpreises von S 2,7 Millionen mündlich "fix vereinbart worden". Der Zweitbeklagte, zu de... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Versicherungsgesellschaft beantragte am 25.April 1986, ihr zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderungen von 100.000 S samt 4 % Zinsen seit dem 1.Februar 1985 und der Kosten von 5.132,05 S, 2.776,36 S und 377,85 S sowie der Kosten des Exekutionsantrages auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Linz vom 20.Mai 1985, GZ 7 Cg 62/85-2, sowie der Beschlüsse des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 3.Juli 1985, GZ 8 a E 3857/85... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaften EZ 6, 1222 und 1309 je KG E*****. Hinsichtlich der jeweils zweiten Hälfteanteile an diesen Liegenschaften steht der verpflichteten Partei aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 28. 8. 1974 verstorbenen Karl B***** aufgrund der Einanwortungsurkunde vom 14. 12. 1976, AZ A 177/74 des Bezirksgerichts Langenlois, der Anspruch auf Einverleibung des Eigentumsrechts zu. Im Grundbuch ist die... mehr lesen...
Die Antragsteller sowie Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang W und Elisabeth W sind gemeinsam bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 1208 der KG H. Am 17. 3. 1981 wurden beim Grundbuchsgericht Bezirksgericht Döbling um 8.10 Uhr ein Ansuchen des Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang W und der Elisabeth W und um 8.15 Uhr ein Ansuchen der Antragsteller überreicht, mit welchen bücherliche Eintragungen begehrt wurden. Den Gesuchen lagen Urkunden in Originalen und Ablichtung bei. Das Erstgericht bewilligte mit ... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbGBG §94 AWEG §3 Abs2
Rechtssatz: Die Zustimmung jedes Pfandgläubigers ist erforderlich, dessen bücherliche Rechte auf Anteilen haften, die zum Zwecke der
Begründung: von Wohnungseigentum eine Verringerung erfahren sollen. Hat der Pfandgläubiger, dessen Pfandrecht nur auf einzelnen Anteilen der Liegenschaft haftet, bereits bei Erwerb des Pfandrechtes Kenntnis gehabt, daß die
Begründung: von Wohnungseigentum beabsichtigt und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §485ABGB §844GBG §94 Z3 DGBG §94 Z4 EKrnt Wald-, Weide- und ForstdienstbarkeitenG §31Tir FLG §37Tir FLG §38Tir FLG §70
Rechtssatz: Das Tir FLG 1969 - dies gilt auch für das Tir FLG 1978 LGBl 54 - hat abweichende Sondervorschriften, insbesondere hinsichtlich der
Begründung: und Übertragung von Holz- und Streunutzungsrechten (Teilwaldrechte) aufgestellt. Die Genehmigung - gem. §§ 37, 38 Tir FLG 1969 durch das Amt dLReg als Argrarbehörde... mehr lesen...
Norm: BAO §160EO §350GBG §94 F
Rechtssatz: Dem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft nach §350 EO kann nur dann stattgegeben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 54/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 3 Ob 54/77 3 Ob 29/80 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §819EO §133GBG §21GBG §94 B
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 21 und 94 GrundbuchsGesetz verhindern im Grundbuchsverkehr jede Bedachtnahme auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, solange sie nicht im Grundbuch ihren Niederschlag gefunden haben. Eine bücherliche Eintragung gegen die Erben ist daher unzulässig, auch wenn sie bereits nach materiellem Recht Liegenschaftseigentümer sind (ebenso ZBl 1935/274). ... mehr lesen...
Auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 14. August 1969 bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Gläubigerin von 2 720 130 S samt Anhang wider die Verlassenschaft nach Carl Friedrich S die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 263 KG H, als deren Eigentümer im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist. Das Rekursgericht hob den Beschluß der ersten Instanz als nichtig auf. Es stellte aus dem Verlasse... mehr lesen...
Norm: GBG §94 FKrntGVG §2
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen Einverleibung einer Grunddienstbarkeit auf Grund eines Vertrages, dem die grundverkehrsbehördliche Genehmigung (nur) hinsichtlich der darin außerdem enthaltenen Einräumung eines Fruchtgenusses versagt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 7/73 Entscheidungstext OGH 21.02.1973 5 Ob 7/73 Veröff: NZ 1974,74 ... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §94 Z4 E
Rechtssatz: Eine aus mehreren Bogen bestehende Privaturkunde leidet an sichtbaren Mängeln, durch die ihre Glaubwürdigkeit geschwächt wird, wenn ihr nacheinander andere Urkunden "verbunden" wurden, insbesondere der abgeschlossenen und gehefteten Urkunde eine andere hinzugeheftet wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 37/71 Entscheidungstext OGH 03.03.1971 5 Ob ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte 1. festzustellen, daß der Schuldschein vom 30. August 1966, abgeschlossen zwischen der Klägerin als Schuldnerin und dem Beklagten als Gläubiger, lautend auf einen Darlehensbetrag von 294.400 S nichtig sei und 2. den Beklagten zu verurteilen, in die Einverleibung der Löschung des auf Grund dieses Schuldscheines für eine restliche Forderung von 169.400 S samt 9% Verzugszinsen und einer Nebengebührenkaution von 33.880 S in EZ. 1199 KG. A., Grundbuch des Bezirksgeric... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs1 Satz1 AGBG §61 AGBG §94 A
Rechtssatz: Der Mangel des Scheingeschäftes ist grundbuchsrechtlich mit Löschungsklage geltend zu machen, weil sich der Grundbuchsrichter nur an die formell richtige einverleibungsfähige Urkunde zu halten und diese nicht auf allfällige Willensmängel zu prüfen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 30/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1EO §87GBG §94 B
Rechtssatz: Solange das einverleibte Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 364c ABGB nicht gelöscht ist, kann kein Zwangspfandrecht einverleibt werden, mag auch der Betreibende durch öffentliche Urkunde (Totenschein) das materielle Erlöschen des Verbotes nachweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 96/62 Entscheidungstext OGH 03.07.1962 3 Ob 96/62 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §174 BAußStrG §177GBG §94
Rechtssatz: Die Aufzählung der in den Nachlaß gehörigen Liegenschaften in der Einantwortungsurkunde mit dem Vermerk der Zulässigkeit der Eigentumseinverleibung bedeutet nur, daß diese Liegenschaften in das Abhandlungsverfahren einbezogen wurden, weil sie am Todestag in Besitz des Erblassers waren. Ob den Erfordernissen der Einverleibung des Eigentumsrechtes der Erben nach den grundbuchsrechtl... mehr lesen...
Norm: GBG §94 FstmkGVG §1
Rechtssatz: Die rechtliche Beurteilung, ob ein der Schottergewinnung zugeführtes Grundstück ganz oder teilweise einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb gewidmet ist, kann nicht der Gemeinde zur Beurteilung überlassen werden; diese Frage hat der Grundbuchsrichter zu prüfen. Entscheidungstexte 7 Ob 337/57 Entscheidungstext OGH 11.09.1957 ... mehr lesen...
Ob den Liegenschaften EZ. 1, 36 und 190 GB. Z. ist das Eigentumsrecht für Johann L. einverleibt. Am 2. August 1956 wurde die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, am 13. August 1956 die Bestellung eines vorläufigen Beistandes angemerkt. Diese erfolgte nach der Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses infolge Einleitung eines Entmündigungsverfahrens wegen Trunksucht (L 27/56). Johann L. hatte am 1. August 1956 seine Liegenschaften an Johann H. verkauft, worüber eine Punkta... mehr lesen...
Norm: GBG §35GBG §94 F
Rechtssatz: Auch zur Vormerkung des Eigentumsrechtes muß die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beigebracht werden (V vom 30.03.1940 DRGBl I S 595, ist weiterhin anwendbar). Entscheidungstexte 7 Ob 281/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 281/57 Veröff: SZ 30/46 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: GBG §94 FLiegTeilG §2
Rechtssatz: Die grundbücherliche Durchführung einer Liegenschaftsteilung ist trotz des Fehlens der Parzellierungsgenehmigung durch die Baubehörde (V vom 21.07.1932, BGBl 1932/204) zu bewilligen. Entscheidungstexte 1 Ob 67/54 Entscheidungstext OGH 10.02.1954 1 Ob 67/54 Veröff: SZ 27/30 European Case ... mehr lesen...
Norm: AbgO §189dDVGrEstG §9GBG §94 F
Rechtssatz: Zum Wesen der Unbedenklichkeitsbescheinigung und ihrer Voraussetzung zur grundbücherlichen Einverleibung. Entscheidungstexte 2 Ob 106/50 Entscheidungstext OGH 31.05.1950 2 Ob 106/50 7 Ob 281/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 281/57 Beisatz: Auch zur Vormerkung des ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 D
Rechtssatz: Für eine Forderung "der Ausgleichsgläubiger des A" kann nicht ein Pfandrecht zugunsten "des B als Treuhänders der Ausgleichsgläubiger" einverleibt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 205/26 Entscheidungstext OGH 16.03.1926 1 Ob 205/26 Veröff: SZ 8/107 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: GBG §94 C
Rechtssatz: Die grundbücherliche Anmerkung der Bestellung eines vorläufigen Beistandes steht der Verbücherung eines vom Liegenschaftseigentümer vor der Einleitung des Entmündigungsverfahrens geschlossenen Vertrages entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 751/25 Entscheidungstext OGH 15.09.1925 1 Ob 751/25 Veröff: SZ 7/271 5 O... mehr lesen...
Norm: GBG §94 A
Rechtssatz: Zur Frage des Prüfungsrechtes des Grundbuchsrichters nach § 94 GBG. Entscheidungstexte 2 Ob 942/21 Entscheidungstext OGH 13.12.1921 2 Ob 942/21 Veröff: SZ 3/124 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0060518 Dokumentnummer JJR_19211213_OGH0002_0020OB00942... mehr lesen...